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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2016 um 18:47
@Bone02943

Das hat nichts mit Leibeigenschaft zu tun, sondern dient dazu dass sie auch ihren Dienst bei der für sie angebotenen Hilfe verrichten.
Geregelt ist das im Asylbewerberleistungsgesetz


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2016 um 18:48
@Freewayrider

Und warum heißt es dann wieder, sie dürften nichtmal selbst ihre Unterkunft putzen, sondern es muss eine Firma ankommen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2016 um 18:50
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Was hast du denn für Vorstellungen von Eigentum und Besitz? o_O
Ein ganz normales. Es sind Gegenstände die zu einer Straftat gebraucht werden. Wie dir auch dein Computer entzogen werden kann, wenn du damit ein Verbrechen (bsp: das Betreiben einer illegalen Tauschbörse) begehst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2016 um 18:50
@Bone02943

Weil es dumme Menschen so argumentieren, da sie Krawalle fürchten, wenn sie die Gesetze anwenden.
Allerdingst sind die Asylbewerber sogar zur gemeinnützigen Arbeit in ihrer Einrichtung verpflichtet. Sie werden dann mit 1,05 EUR je Stunde entlohnt und wer die verpflichtende Arbeit ablehnt, dem kann die komplette Leistung des Asylbewerberleistungsgsetz versagt werden


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2016 um 18:53
@Foss

Dann musst du erstmal beweisen, dass ein Smartphone für den illegalen Grenzübertritt benutzt wurde. ;)

@Freewayrider

Ok dass es so geregelt ist wusste ich nicht. Danke für die Info. Fraglich warum davon scheinbar nicht großartig Gebrauch gemacht wird. Immerhin gibt es bestimmt auch überall welche die keine Lust haben, den ganzen Tag lan nix zu tun.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2016 um 18:53
@Bone02943
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb: sie dürften nichtmal selbst ihre Unterkunft putzen, sondern es muss eine Firma ankommen?
Damit nimmt man ihnen sogar die Möglichkeit Verantwortung für sich und die anderen zu übernehmen. Es würde wesentlich zu einem besseren zustand führen, wenn man sie das selbst (im Rotationsverfahren) machen lassen würde. Dann würden sie auch nicht mehr so rumsauen und sie würden eine gewisse Verantwortung bekommen. Ich glaube, das wäre für alle Seiten befriedigender


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2016 um 18:54
@Bone02943
So, da ich den Paragraphen nicht mehr wusste, musste ich eben mal ein wenig suchen und nun habe ich ihn gefunden und du musst dich nciht mehr mit meiner Erinnerungserzählung zufrieden geben
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
§ 5 Arbeitsgelegenheiten

(1) In Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 des Asylgesetzes und in vergleichbaren Einrichtungen sollen Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden; von der Bereitstellung dieser Arbeitsgelegenheiten unberührt bleibt die Verpflichtung der Leistungsberechtigten, Tätigkeiten der Selbstversorgung zu erledigen. Im übrigen sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde.

(2) Für die zu leistende Arbeit nach Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz und Absatz 1 Satz 2 wird eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro je Stunde ausgezahlt.

(3) Die Arbeitsgelegenheit ist zeitlich und räumlich so auszugestalten, daß sie auf zumutbare Weise und zumindest stundenweise ausgeübt werden kann.

(4) Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet. Bei unbegründeter Ablehnung einer solchen Tätigkeit besteht kein Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz. Der Leistungsberechtigte ist vorher entsprechend zu belehren.

(5) Ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden nicht begründet. § 61 Abs. 1 des Asylgesetzes sowie asyl- und ausländerrechtliche Auflagen über das Verbot und die Beschränkung einer Erwerbstätigkeit stehen einer Tätigkeit nach den Absätzen 1 bis 4 nicht entgegen. Die Vorschriften über den Arbeitsschutz sowie die Grundsätze der Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung finden entsprechende Anwendung.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2016 um 18:57
@Bone02943
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Dann musst du erstmal beweisen, dass ein Smartphone für den illegalen Grenzübertritt benutzt wurde.
Da wir von sicheren Drittstaaten umgeben sind, haben sie auf jeden Fall einen illegalen Grenzübertritt hinter sich. Es sei denn, sie sind mit dem Flugzeug gekommen aber dann würde das Verfahren ja schon im Flughafenbereich eingeleitet werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2016 um 18:58
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Dann musst du erstmal beweisen, dass ein Smartphone für den illegalen Grenzübertritt benutzt wurde. ;)
Das muss man nicht in jedem Einzelfall. Die Tatsache, dass man damit Informationen austauscht, um illegal einreisen zu können, reicht vollkommen aus.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2016 um 21:03
In Dänemark dürfen Asylsuchende ihre Eheringe nun doch behalten und müssen sie nicht zur Finanzierung ihres Aufenthalts abgeben. Nach Protesten hat die dänische Regierung die geplanten weiteren Verschärfungen des Ausländerrechts angepasst.

Demnach sollen Asylsuchenden Wertgegenstände abgenommen werden können, mit denen ihr Aufenthalt mitfinanziert werden könnte. Persönliche Gegenstände wie Eheringe sollen nun aber von der Regel ausgenommen werden. Dies kündigte der liberale Integrationsminister an.

http://www.srf.ch/news/ticker (Archiv-Version vom 05.02.2016)
Seien wir froh dass sie nicht auch noch auf die Idee kamen ihnen die Goldzähne auszureissen ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2016 um 21:08
Zitat von FossFoss schrieb:Das muss man nicht in jedem Einzelfall. Die Tatsache, dass man damit Informationen austauscht, um illegal einreisen zu können, reicht vollkommen aus.
Was kommt als nächstes? Füße amputieren, damit niemand mehr "illegal" die Grenze "übertreten" kann?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2016 um 21:18
@paranomal

Wir könnten sie auch mit heißem Eisen blenden, damit diese Informationen zum illegal einreisen nichtmehr ansehen können.
Da hätten wir auch präventiv vorgesorgt, falls die sich an den Sternen orientieren können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2016 um 21:18
Zitat von FossFoss schrieb:Das muss man nicht in jedem Einzelfall. Die Tatsache, dass man damit Informationen austauscht, um illegal einreisen zu können, reicht vollkommen aus.
Du möchtest den Menschen also die möglichkeit nehmen mit ihren verbliebenen Verwandten in Kontakt zu bleiben?
Möchtest du ihnen auchnoch den Mund zukleben?
Per Mundpropaganda könnte da ja auch was laufen.

Oder die Hände amputieren..sie könnten ja Briefe schreiben!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2016 um 21:22
@paranomal
Auch Amputierte hätten einen Chance, denn sie werden ja mittlerweile mit Busen zur Grenze gefahren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2016 um 21:29
@Foss
Zitat von FossFoss schrieb:Das muss man nicht in jedem Einzelfall. Die Tatsache, dass man damit Informationen austauscht, um illegal einreisen zu können, reicht vollkommen aus.
Wir müssen das Internet verbieten, denn dort können auch Informationen über Fluchtrouten ausgetauscht werden und Internet-Cafés sowieso, das ist ja der Pfuhl allen Übels. Es wird sich nicht vermeiden lassen, dass so ein Flüchtling sich illegal Informationen aus dem Internet besorgt, deshalb ist ein Internet-Verbot für Flüchtlinge nicht ausreichend - Verbietet das Internet!!! *Ironieoff


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2016 um 21:42
Zitat von GlünggiGlünggi schrieb:Seien wir froh dass sie nicht auch noch auf die Idee kamen ihnen die Goldzähne auszureissen ;)
Das hätte dann eindeutig zu starke Erinnerungen hervorgerufen.

Aber ich denke dass das nie ernsthaft in Erwägung gezogen wurde. Hier geht es vor allem um Abschreckung, damit ja niemand auf die Idee kommt Asyl anzusuchen.

Man will halt unattraktiv werden für Muslime.

Ok nein halt. Die Muslime aus Abu Dhabi, Dubai und so dürfen glaub ich noch kommen und Geld ausgeben, aber man will halt keine armen Muslime die nicht nur zum Urlauben und Geldausgeben kommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2016 um 21:48
@insideman
Naja aber das zieht halt die andern Länder mit runter. Weil wenn sie unattraktiver werden, automatisch die andern attraktiver werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2016 um 21:55
Vorschläge wie das Abnehmen von Handys, weil diese dem Informationsaustausch dienen, kann man ja wohl nicht im Ernst machen. Die Informationen über die offenen Grenzen kamen auf fast allen Fernsehkanälen Europas und in den meisten Zeitungen. Andere Informationen verbreiteten sich per Flugblatt und über die Schlepper.
Möchte man den Flüchtlingen auch das Fernsehen und Radiohören verbieten?... Moment ... das erinnert mich an etwas ...
In Dänemark dürfen sie die Eheringe behalten? Wie großzügig.
Wie viel Schmuck haben die Leute wohl bei sich? Und bekommen diejenigen, die etwas abzuliefern haben, dann mehr Sachleistungen als die Habenichtse?

Handys vernichten ... Sind die kontaminiert oder was, dass man das enteignete Eigentum nicht weiter verwerten dürfte, wenn man es schon mit den Eigentumsrechten nicht ganz so genau nimmt?

Etwas anderes ist, die Flüchtlinge am Putzen und Aufräumen zu beteiligen, wie es in manchen Unterkünften längst passiert. Das tun auch Schüler in Jugendherbergen und Soldaten in Kasernen, Jugendliche in Wohngemeinschaften der Jugendnothilfe und Frauen im Frauenhaus.

Aber es ist ein schmaler Grat zwischen sinnvoller Beteiligung an dem Aufwand der Unterkunft, und schlicht demütigender Behandlung als Krimineller.
@Foss und @Freewayrider


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.01.2016 um 23:03
@Freewayrider
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:Die meisten "Flüchtlinge" erhalten ja gar nicht den Status nach GFK, sondern nur subsidären Schutz, da (ich erwähnte es die tage bereits) Krieg alleine kein Grund für GFK-Schutz ist. Der Schutz nach GFK ist ein Individualschutz, welcher aufgrund einer direkten persönlichen Verfolgung beruhen muss und nicht aufgrund einer abstrakten Kriegsbedrohung.
diese Behauptung entbehrt jeglicher sachlicher Grundlage!!!! troll woanders


Seite 11 im link
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/statistik-anlage-teil-4-aktuelle-zahlen-zu-asyl.pdf?__blob=publicationFile (Archiv-Version vom 12.01.2016)

für 2015:

von 282.726 entschiedenen Asylanträgen wurde in 137.136 Fällen (48,5 % )
REchtsstellung als Flüchtling (also Bewilligung) nach §3 Abs. 1 AsylG, und Art. 16a GG

nur in 1707 (0,6%) Fällen wurde subsidärer Schutz gewährt


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.01.2016 um 00:19
@lawine
@Freewayrider

Die Sache, wegen der Ihr Euch in die Haare bekommen habt, ist vertrackt und ich verstehe sie nicht. Ihr habt beide Recht und ich verstehe die Gerichte nicht.

Also: Sowohl Art. 16a GG als auch Paragraph 3 Abs.1 Asylgesetz sind tatsächlich wie von Freewayrider behauptet INDIVIDUALRECHTE. Das heisst, der Flüchtling muss persönlich, individuell vom Staat verfolgt sein. Das trifft auf die allerwenigsten zu: die meisten kommen aus Syrien, Irak, Somalia und fliehen vor Krieg und nicht weil sie individuell vom Staat verfolgt werden. Sie müssten also subsidiären Schutz nach Paragraph 4 Abs.1 Asylgesetz bekommen.

Tatsächlich aber, und hier hat Lawine Recht, ist es ganz genau umgekehrt : nach BAMF - Statistik erhalten tatsächlich nur 0,6 Prozent subsidiären Schutz (Kriegsflüchtlinge) aber 48,5% erhalten Schutz wegen individueller Verfolgung. Kann das jemand erklären?


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