Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
05.11.2015 um 20:05@Nevrion
es gibt keine Alternative, als auch rechtsradikal und rechtspopulistisch denkende/handelnde Menschen in der deutschen Gesellschaft zu integrieren ;), entsprechende Straftaten zu sanktionieren und ihnen ansonsten weiterhin die Vorzüge einer demokratischen Gesellschaft zu gewähren. Gleiches gilt für anderweilig motivierte Straftaten (seien es salafistisch, muslimisch, christlich, betrügerisch, erpresserisch begründete Straftaten).
das eine ist Strafrecht. Da gibt es für mich keinen Spielraum: Straftaten sind konsequent zu ahnden und Straftäter zu bestrafen.
das andere ist das Recht auf Asyl und das Recht auf Schutz von Flüchtlingen.
und hier sehe ich keine Notwendigkeit, präventiv tätig zu werden, in dem man das Asylrecht aushebelt und damit den Rechtsradikalen im Land nachgibt.
Für meinen Geschmack werden die Flüchtlinge aus den Kriegsgebieten zu wenig und zu selten darauf hingewiesen, dass der Schutz, den D gewährt, zeitl und und dem Grunde nach begrenzt ist. Wenn kein Schutzbedürfnis mehr gegeben ist, sollte man die Menschen verpflichten können, in ihre Heimatländer zurück zu gehen. Das Aufenthaltsrecht in D sieht solches Vorgehen vor, nur darauf wird zu selten verwiesen und es wird - wie andere Gesetze auch - nicht konsequent umgesetzt.
es gibt keine Alternative, als auch rechtsradikal und rechtspopulistisch denkende/handelnde Menschen in der deutschen Gesellschaft zu integrieren ;), entsprechende Straftaten zu sanktionieren und ihnen ansonsten weiterhin die Vorzüge einer demokratischen Gesellschaft zu gewähren. Gleiches gilt für anderweilig motivierte Straftaten (seien es salafistisch, muslimisch, christlich, betrügerisch, erpresserisch begründete Straftaten).
das eine ist Strafrecht. Da gibt es für mich keinen Spielraum: Straftaten sind konsequent zu ahnden und Straftäter zu bestrafen.
das andere ist das Recht auf Asyl und das Recht auf Schutz von Flüchtlingen.
und hier sehe ich keine Notwendigkeit, präventiv tätig zu werden, in dem man das Asylrecht aushebelt und damit den Rechtsradikalen im Land nachgibt.
Für meinen Geschmack werden die Flüchtlinge aus den Kriegsgebieten zu wenig und zu selten darauf hingewiesen, dass der Schutz, den D gewährt, zeitl und und dem Grunde nach begrenzt ist. Wenn kein Schutzbedürfnis mehr gegeben ist, sollte man die Menschen verpflichten können, in ihre Heimatländer zurück zu gehen. Das Aufenthaltsrecht in D sieht solches Vorgehen vor, nur darauf wird zu selten verwiesen und es wird - wie andere Gesetze auch - nicht konsequent umgesetzt.