Tanne schrieb:Das war ich, bitteschön.
Entschuldigung, das hatte ich falsch in Erinnerung.
:)Tussinelda schrieb:ja genau und den Punkt hatten wir schon.....es sind aber eben keine Überweisungen von dem anderen Geld möglich.
und wo hatte ich das denn behauptet, dass von dem anderen Geld (also was NICHT bar ist) etwas ins Ausland transferiert werden könnte?
Nirgends.
Mir gings immer einzig und alleine um das Geld, was bar ausgezahlt wird.
Und dieses Geld - und darum ging es ja auch in meinen Zitat aus dem Link - kann eben ins Ausland geschickt werden.
Hier noch mal meine Zitate:
Bund und Länder hatten sich ...verständigt, dass Asylbewerber einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf eine Bezahlkarte bekommen sollen
Optimist schrieb:einen Teil ihrer Leistungen, den Rest also in bar.
und das andere Zitat aus dem Link:
die Abhebung von Bargeld ist aber beschränkt. Überweisungen ins Ausland sollen nicht möglich sein.
Im 1. Zitat gings also darum, dass es Bargeld gibt (wenn auch nur einen Teil).
Und in dem 2. Zitat geht es indirekt auch um Bargeld (was zwar beschränkt abhebbar, aber möglich ist).
Und dann heißt es aber im "gleichen Atemzug":
"Überweisungen ins Ausland sollen nicht möglich sein".
Ja, hier ist natürlich von Überweisungen die Rede, die sind nun wirklich nicht möglich. Aber dennoch ist der Transfer über Westernunion möglich. DAS war mein Punkt. Ist doch egal, wie das Geld ins Ausland gelangen kann. Aber die haben mit dem obigen Satz impliziert, dass kein Geld dahin gelangen kann und das sehe ich eben als falsch an.
Aber das ist jetzt die letzte Erklärung meinerseits dazu, möchte keine rote Karte wegen Ausbreitung dieses Themas kassieren.