Optimist schrieb:Ich glaube jedoch nicht, das die EU sich einfach so " überrennen" ließe.
Natürlich würde dabei von beiden Seiten geschossen. Das wäre dann aber nicht (innerer) Bürgerkrieg, sondern Krieg, weil die Leute ja von außen kommen, und dann kann man tatsächlich von Invasoren sprechen. Will die Nato einen Krieg gegen Flüchtlinge führen, gegen Frauen und Kinder?
Abahatschi schrieb:Aber pass auf dass das nicht lächerlich wird
Nun, das Problem liegt darin, dass die Anerkennung nach 16a dadurch verweigert wird, dass der Antrag gar nicht angenommen wird, weshalb ich ja auch von einem Scheingrundgesetz spreche.
Abahatschi schrieb:Also kann man jetzt schon stellen, da steht nichts vom Ort.
Nein, man kann es nicht außerhalb der EU, man kann es nicht mal innerhalb der EU außerhalb von Deutschland. Man könnte es aber in den deutschen Botschaften all around the world, und weil es eine Scheinverfassung ist, wird das nicht getan bzw. den Konsularen untersagt Asylanträge anzunehmen und weiterzuleiten.
Abahatschi schrieb:Den Antrag kann hier downloaden
Die Diskussion hatten wir schon mal und ich hatte adäquat darauf geantwortet. Asylanträge werden nur in dem Land angenommen, in dem Asyl begehrt wird
Abahatschi schrieb:Hier steht was vom Ort...aber nicht vom Transport.
Ja, bezahlen tun wir immer nur den Rücktransport.
Abahatschi schrieb:https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/
Der Link reicht nicht, führt nicht zu dem Gewünschten.
Aber ich sehe gerade,
@Tussinelda hat die Antwort bereits gegeben.