Fichtenmoped schrieb:Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatz-Urteil die geltenden EU-Asylregeln bestätigt, wonach das Land, in dem ein Flüchtling zuerst EU-Boden betritt, für dessen Asylverfahren zuständig ist. Diese Dublin-Regel gelte trotz der damaligen Ausnahmesituation in Ländern wie Kroatien auch für die Zeit der Flüchtlingskrise zwischen 2015 und 2016, urteilten die Richter. Dem stehe nicht entgegen, dass EU-Staaten sich freiwillig für aufgenommene Flüchtlinge zuständig erklären dürften.
Kinners, ihr vergesst immer, dass "Dublin 3" aus 2 Teilen besteht und versteift euch immer nur auf Teil 1. Teil 2 lautet, dass im Anschluss an das Asylverfahren im ersten Ankunftsland nach einem positiven Bescheid die Flüchtlinge nach Kontingenten auf die europäischen Staaten verteilt werden. Dagegen haben die EU-Staaten, insbesondere aber Deutschland, zwei Jahre lang von 2013 (Inkrafttreten der regelung) bis August 2015 verstoßen, in dem es sich geweigert hat in größerem Umfang Flüchtlinge aufzunehmen bzw. versuchte die Flüchtlinge wieder in das "sichere Drittland" zurückzuschieben:
Die Einführung eines Solidaritätsmechanismus lehnte Deutschland 2013 noch ab.
Bereits in der Debatte um die Reform der Dublin-II-Verordnung war darauf hingewiesen worden, dass im Fall einer Überlastung des Asylsystems eines Mitgliedstaates die Überstellung von Flüchtlingen dorthin problematisch würde. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, in Fällen einer Überlastung des zuständigen Mitgliedstaates die Überstellung von Schutzsuchenden in diesen Staat auszusetzen. Dieser Vorschlag wurde jedoch abgelehnt;
Abgelehnt wiederum insbesondere von der "EU-Chefin", damals noch "Saulus"
Merkel has been widely described as the de facto leader of the European Union
Wikipedia: Angela Merkel:
Durch die Beibehaltung des Dublin-Verfahrens und seine Erweiterung auf alle Personen, die um internationalen Schutz nachsuchen, wird faktisch den südlichen EU-Staaten (insbesondere Malta, Italien, Spanien und Griechenland, siehe auch Einwanderung über das Mittelmeer in die EU) sowie Ungarn (siehe auch Balkan-Route) eine größere Verpflichtung bezüglich der Registrierung und Erstaufnahme auferlegt als nördlicheren Ländern. Die Einführung eines Solidaritätsmechanismus lehnte Deutschland 2013 noch ab
Man versuchte dann zwischen 2013 und 2015 in der EU immer wieder, einen gerechten Verteilerschlüssel für die Aufnahme von (anerkannten) Flüchtlingen zu finden, stellte aber fest, dass sich insbesondere die Visegrad-Staaten gegen eine Aufnahme von Flüchtlingen sträubten.
Seit der "Flüchtlingskrise" 2015 wurde "Dublin 3" aus praktischen Gründen faktisch ausgesetzt:
Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs, Eleanor Sharpston, erklärte im Zusammenhang mit den Folgen der Flüchtlingskrise in Europa 2015, dass die Verordnung die „außergewöhnlichen Umstände eines Massenzustroms“ nicht vorsehe und die Staaten an europäischen Außengrenzen in eine Lage bringen könne „in der sie nicht imstande wären, ihren unions- und völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen“. Während der Flüchtlingskrise gestellte Asylanträge sollten daher, in Abweichung von den Dublin-III-Vorgaben, in dem Land bearbeitet werden, im dem sie zuerst gestellt wurden. Wenn Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen den Flüchtlingen gestattet hätten, das Land zu durchqueren, liege kein „illegaler Grenzübertritt“ im Sinne der Dublin-III-Verordnung vor, wenn die Flüchtlinge von dort in einen anderen EU-Staat weiterreisten.
Wikipedia: Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III)Der Knackpunkt ist also, dass "Dublin 3" nur funktionieren kann, wenn 2 Punkte von allen EU-Mitgliedsstaaten befolgt werden:
* dass sie sich auch tatsächlich an ein noch zu beschließendes Aufnahmekontingent für ihren jeweiligen Staat halten
* dass bis dahin weiterhin von dem "Selbsteintrittsrecht" nach Art. 17 Dublin 3 Gebrauch gemacht wird.
FF schrieb:Auf lange Sicht wird man die Völkerwanderungen und damit einher gehenden politischen Spannungen nicht stoppen -und erst recht nicht die Schlepperbanden- indem man hier oder da eine Grenze dicht macht
Deshalb braucht man ein EU-Asylrecht, das die wichtigsten Aspekte bezogen auf Flüchtlinge festlegt, insbesondere dass an den "Außengrenzen" (hier z.B. Sizilien bezogen auf Libyen) "Erstaufnahmezentren" eingerichtet werden, wo die Flüchtlinge registriert werden und Asylanträge stellen können. Wo diese bearbeitet werden, ist eigentlich egal, wenn man sich auf einen Verteilerschlüssel für alle EU-Staaten geeinigt hat. Wird der Antrag positiv beschieden, wird der Flüchtling in einem EU-Staat nach dem Kontingentsystem aufgenommen. Das heißt aber auch:
* Die EU richtet einen Fährverkehr von Libyen nach Sizilien ein, damit die Flüchtlinge sicher über das Mittelmeer kommen. Gleichzeitg wird damit den Schleppern ihr Job genommen.
* Rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber werden mit den Fähren wieder zurück nach Libyen gebracht.
Ich hatte für dieses Verfahren, das mir als das einzig gerechte und humanitäre erscheint, schon wiederholt hier Werbung gemacht. Bezeichnenderweise blieb die Resonanz darauf eher verhalten, ums mal euphemistisch auszudrücken.