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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 09:10
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Vor allem dikutieren wir dann nur wieder über Zahlen und nicht über Menschen.
Schreibe ich auf meine nächste Steuererklärung -> ich bin ein Mensch. Fragt mich jemand nach meinem Ausweis: ich bin ein Mensch. Brauche ich Taschengeld, gehe ich in eine Asylunterkunft und sage ich bin ein Mensch.
Das machen die Flüchtlinge nicht, ich möchte plakativ polarisieren um doch den Zahlen eine Bedeutung zu geben, sie haben auch eine: sie ermögliche die Hilfe der Flüchtlinge.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Vermutlich hilft es schon wenn man ihnen einfach unbürokratisch erlaubt zu arbeiten.
Gerne genutzte Legende: die Vorrangsprüfung ist doch größtenteils aufgehoben, sie dürfen arbeiten. Wir gerne erläutern warum sie es nicht tun.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Die kommen ja auch nicht aus jux und dollerei hierher die Menschen.
Ich habe das nicht behauptet, manche kommen aus Flüchtgründen und manche alleine wegen G€ld. Warum vermischt Du diese und machst alle zu Flüchtlinge? Sind sie doch nicht, sonst gebe es keine negativen Bescheide.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Inkompetente Regierung und unfähige Behörden kannst du aber nicht den Menschen anlasten die hierhin kommen wollen.
Nein das laste ich den Behörden und der Regierung, aber den Foristen hier die das gut finden.
Die Flüchtlinge können nichts dafür, die Illegalen und Unberechtigten freut es...sogar die Schlepper freut es weil ihre Behauptung: geh nach Deutschland, die kontrollieren eh nicht und man kriegt Geld, es geht einem besser wie daheim absolut zutreffend ist.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Vielleicht ist es klüger die Behörden besser auszustatten, damit sie ihren Aufgaben auch vernünftig nachgehen können
Für das Geld was die Behörden kosten und was sie als Unterstützung durch Berater und sonst bekommen haben, hätte es längst funktionieren müssen.
Es liegt nicht an der Austattung, es ist Unvermögen, in der politischen Auftragserteilung, Kontrolle und Durchführung.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:als Menschen im Mittelmeer ertrinken zu lassen.
Ich sehe Du schreibst das oft als wäre man dafür ... ich finde das gelinde gesagt nicht seriös.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 09:14
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich sehe Du schreibst das oft als wäre man dafür ... ich finde das gelinde gesagt nicht seriös.
Nicht seriös ist wenn Behörden die Rettungskräfte behindern und man so tut als sei die Inkaufnahme von Toten dadurch nicht erkenntlich.


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11.07.2018 um 09:17
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatz-Urteil die geltenden EU-Asylregeln bestätigt, wonach das Land, in dem ein Flüchtling zuerst EU-Boden betritt, für dessen Asylverfahren zuständig ist. Diese Dublin-Regel gelte trotz der damaligen Ausnahmesituation in Ländern wie Kroatien auch für die Zeit der Flüchtlingskrise zwischen 2015 und 2016, urteilten die Richter. Dem stehe nicht entgegen, dass EU-Staaten sich freiwillig für aufgenommene Flüchtlinge zuständig erklären dürften.
Kinners, ihr vergesst immer, dass "Dublin 3" aus 2 Teilen besteht und versteift euch immer nur auf Teil 1. Teil 2 lautet, dass im Anschluss an das Asylverfahren im ersten Ankunftsland nach einem positiven Bescheid die Flüchtlinge nach Kontingenten auf die europäischen Staaten verteilt werden. Dagegen haben die EU-Staaten, insbesondere aber Deutschland, zwei Jahre lang von 2013 (Inkrafttreten der regelung) bis August 2015 verstoßen, in dem es sich geweigert hat in größerem Umfang Flüchtlinge aufzunehmen bzw. versuchte die Flüchtlinge wieder in das "sichere Drittland" zurückzuschieben:
Die Einführung eines Solidaritätsmechanismus lehnte Deutschland 2013 noch ab.

Bereits in der Debatte um die Reform der Dublin-II-Verordnung war darauf hingewiesen worden, dass im Fall einer Überlastung des Asylsystems eines Mitgliedstaates die Überstellung von Flüchtlingen dorthin problematisch würde. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, in Fällen einer Überlastung des zuständigen Mitgliedstaates die Überstellung von Schutzsuchenden in diesen Staat auszusetzen. Dieser Vorschlag wurde jedoch abgelehnt;


Abgelehnt wiederum insbesondere von der "EU-Chefin", damals noch "Saulus"
Merkel has been widely described as the de facto leader of the European Union
Wikipedia: Angela Merkel:
Durch die Beibehaltung des Dublin-Verfahrens und seine Erweiterung auf alle Personen, die um internationalen Schutz nachsuchen, wird faktisch den südlichen EU-Staaten (insbesondere Malta, Italien, Spanien und Griechenland, siehe auch Einwanderung über das Mittelmeer in die EU) sowie Ungarn (siehe auch Balkan-Route) eine größere Verpflichtung bezüglich der Registrierung und Erstaufnahme auferlegt als nördlicheren Ländern. Die Einführung eines Solidaritätsmechanismus lehnte Deutschland 2013 noch ab
Man versuchte dann zwischen 2013 und 2015 in der EU immer wieder, einen gerechten Verteilerschlüssel für die Aufnahme von (anerkannten) Flüchtlingen zu finden, stellte aber fest, dass sich insbesondere die Visegrad-Staaten gegen eine Aufnahme von Flüchtlingen sträubten.

Seit der "Flüchtlingskrise" 2015 wurde "Dublin 3" aus praktischen Gründen faktisch ausgesetzt:
Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs, Eleanor Sharpston, erklärte im Zusammenhang mit den Folgen der Flüchtlingskrise in Europa 2015, dass die Verordnung die „außergewöhnlichen Umstände eines Massenzustroms“ nicht vorsehe und die Staaten an europäischen Außengrenzen in eine Lage bringen könne „in der sie nicht imstande wären, ihren unions- und völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen“. Während der Flüchtlingskrise gestellte Asylanträge sollten daher, in Abweichung von den Dublin-III-Vorgaben, in dem Land bearbeitet werden, im dem sie zuerst gestellt wurden. Wenn Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen den Flüchtlingen gestattet hätten, das Land zu durchqueren, liege kein „illegaler Grenzübertritt“ im Sinne der Dublin-III-Verordnung vor, wenn die Flüchtlinge von dort in einen anderen EU-Staat weiterreisten.
Wikipedia: Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III)

Der Knackpunkt ist also, dass "Dublin 3" nur funktionieren kann, wenn 2 Punkte von allen EU-Mitgliedsstaaten befolgt werden:
* dass sie sich auch tatsächlich an ein noch zu beschließendes Aufnahmekontingent für ihren jeweiligen Staat halten
* dass bis dahin weiterhin von dem "Selbsteintrittsrecht" nach Art. 17 Dublin 3 Gebrauch gemacht wird.
Zitat von FFFF schrieb:Auf lange Sicht wird man die Völkerwanderungen und damit einher gehenden politischen Spannungen nicht stoppen -und erst recht nicht die Schlepperbanden- indem man hier oder da eine Grenze dicht macht
Deshalb braucht man ein EU-Asylrecht, das die wichtigsten Aspekte bezogen auf Flüchtlinge festlegt, insbesondere dass an den "Außengrenzen" (hier z.B. Sizilien bezogen auf Libyen) "Erstaufnahmezentren" eingerichtet werden, wo die Flüchtlinge registriert werden und Asylanträge stellen können. Wo diese bearbeitet werden, ist eigentlich egal, wenn man sich auf einen Verteilerschlüssel für alle EU-Staaten geeinigt hat. Wird der Antrag positiv beschieden, wird der Flüchtling in einem EU-Staat nach dem Kontingentsystem aufgenommen. Das heißt aber auch:

* Die EU richtet einen Fährverkehr von Libyen nach Sizilien ein, damit die Flüchtlinge sicher über das Mittelmeer kommen. Gleichzeitg wird damit den Schleppern ihr Job genommen.
* Rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber werden mit den Fähren wieder zurück nach Libyen gebracht.

Ich hatte für dieses Verfahren, das mir als das einzig gerechte und humanitäre erscheint, schon wiederholt hier Werbung gemacht. Bezeichnenderweise blieb die Resonanz darauf eher verhalten, ums mal euphemistisch auszudrücken.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 09:24
Zitat von RealoRealo schrieb:Ich hatte für dieses Verfahren, das mir als das einzig gerechte und humanitäre erscheint, schon wiederholt hier Werbung gemacht. bezeichnenderweise blieb die Resonanz darauf eher verhalten, ums mal euphemistisch auszudrücken.
ist ja nicht so, dass man sich nicht dazu geäussert hätte, zu Deinen "Ideen".


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11.07.2018 um 09:29
Ja.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Müll



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11.07.2018 um 09:38
@Realo
ja, denn Transitzentren in Südbulgarien sind Müll, genauso, wie Flüchtlinge in Libyen zu sammeln oder dorthin zurückzuschicken.


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11.07.2018 um 09:47
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:genauso, wie Flüchtlinge in Libyen zu sammeln oder dorthin zurückzuschicken.
Rechtskräftig abgelehnte, nicht anerkannte Asylbewerber.

Sie müssten dann von Libyen halt den Weg in ihr Herkunftsland zurückgehen. Besser wäre es natürlich, wenn sie dorthin ausgeflogen würden, aber wohl nicht finanzierbar.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 09:53
@Realo
das ist scheisse und das weißt Du auch. Man kann keine Menschen nach Libyen schicken, auch nicht, wenn deren Asylantrag abgelehnt ist. Die Situation in Libyen ist Dir bekannt? Du hast es selbst als failed state bezeichnet. Darüber, wie mit Flüchtlingen umgegangen wird muss ich Dir wohl nichts verlinken, oder?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 09:53
Zitat von RealoRealo schrieb:Sie müssten dann von Libyen halt den Weg in ihr Herkunftsland zurückgehen.
Am besten noch ne Bratwurst und ne Petflasche mitgeben für den Weg zurück durch die Wüste?
Sorry das ich darin einzig auch den Sinn der Abschreckung verorte und nicht wirklich was humanes.

Aber mal weiter gedacht, Libyen, Tunesien ect pp sind ja bekannt das dort nebst dem Sklavenhandel und den unmenschlichen Flüchtlingscamps auch kräftig Dschihadisten rekrutiert werden. Ich stell mal einfach die Frage in den Raum ob es eine kluge Idee ist in solche Länder Menschen ohne zertifizierte Zukunft in Europa ab/auszusetzen.


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11.07.2018 um 09:55
@Fichtenmoped
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:Der nette Herr, der da zitiert wird, ist ehemaliger Verfassungsrichter. Der hat amtlich nix mehr zu melden, also ist das seine private Meinung.Aber was sagen Gerichte mir deren Urteilen?
Danke für die bereits bekannte Ausführung. Aber:

1. Wird ein Verfassungsrichter aufgrund der Wahrung der Neutralität sich nie zu diesem Thema öffentlich äußern. Außer er ist im Ruhestand ;)
2. Hat das EuGH-Urteil nichts mit der Behauptung von @Tussinelda zu tun. Sondern klärt lediglich die EU-Asylregeln, im Grundsatz! Es klärt aber nicht die Frage ob das Parlament, beim damaligen Alleingang, nicht hätte hinzugezogen werden müssen ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 09:59
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Nicht seriös ist wenn Behörden die Rettungskräfte behindern und man so tut als sei die Inkaufnahme von Toten dadurch nicht erkenntlich.
Das lässt sich leicht sagen, aus meiner Sicht ist die Rolle der Retter immer noch nicht klar, Logistikkette oder nicht.
In früheren Beiträgen in dem es um die Behörden (ich nehme an Du hattest keine Zeit, italienisch und maltesisch dazu zu schreiben) ging, wurde sehr mit den Abkommen argumentiert...und in diesen steht, wenn der "nächste sichere Hafen" kapazitätsmäßig nicht dazu in der Lage ist die Schiffbrüchigen aufzunehmen ist das Registrierungsland dafür zuständig....was hat Holland getan:
Kannst Dich hier auch einlesen, auch zu der Rolle der Retter:
https://www.sz-online.de/nachrichten/flagge-zeigen-im-lifeline-prozess-3969800.html (Archiv-Version vom 05.07.2018)
Oberst Clinton O’Neill, Operationsleiter der Armed Forces of Malta (AFM) sagte aus, dass die „Lifeline“ laut der italienischen Rettungsleitstelle (MRCC) es abgelehnt hätte, sich mit den libyschen Behörden abzustimmen und stattdessen weiter gen Malta nach Norden fahre. Als sich abzeichnete, dass die „Lifeline“ den Kurs beibehalten würde, habe das MRCC die Sperre aller italienischen Häfen verkündet und die Seenotretter angewiesen, ihren Flaggenstaat zu konsultieren. Die Niederlande.
Warum äußert sich die Lifeline nicht dazu? Ich dachte sie machen nichts Verbotenes (aus gesetzlicher Sicht).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 10:02
Zitat von p47hF1Nd3rp47hF1Nd3r schrieb:2. Hat das EuGH-Urteil nichts mit der Behauptung von @Tussinelda zu tun. Sondern klärt lediglich die EU-Asylregeln, im Grundsatz! Es klärt aber nicht die Frage ob das Parlament, beim damaligen Alleingang, nicht hätte hinzugezogen werden müssen ;)
das war die Frage? Wo denn?


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11.07.2018 um 10:02
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Die Situation in Libyen ist Dir bekannt?
Folter... Versklavung... Exekution.

Jeder, der sich nach Europa aufmacht über Libyen, weiß das aber auch und geht trotzdem das Risiko ein, weil er sich für asylberechtigt hält, was nicht identisch ist mit asylberechtigt sein.

Allerdings könnte man darüber diskutieren, ob man den abgelehnten Asylbewerber nicht direkt in sein Herkunftsland, solange es nicht Libyen selbst ist, zurückfliegt. Aber ich schrieb ja, das scheitert wohl an der finanziellen Frage. Bei einer Million zurückgeflogenen Flüchtlingen kommt man dann schnell auf eine Milliarde Euro.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 10:05
@Abahatschi
Geht ja nicht darum sondern schlicht und einfach auch das was ich mal verlinkte. Wenn man Rettungsaufklärungsflügen die Starterlaubnis verweigert.
Das ist schlichtweg unterlassene Hilfeleistung.

Mal die Frage in den Raum gekippt; wenn ein illeger Einwanderer in einem europäischen See ertrinkt und man läuft daran vorbei, unternimmt nichts, weder Retten noch Rettungsdienst alarmieren - wäre das rechtens nur weil er illegal Eingewandert ist?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 11:11
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Wenn man Rettungsaufklärungsflügen die Starterlaubnis verweigert.
Das ist schlichtweg unterlassene Hilfeleistung.
Die Politik und die Wahrnehmung stecken in das Ei Henne Problem, fahren Boote noch los wenn die wissen da kommt niemand zum Retten mehr?
Ich glaube das ist die Absicht der Malteser.
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Mal die Frage in den Raum gekippt; wenn ein illeger Einwanderer in einem europäischen See ertrinkt und man läuft daran vorbei, unternimmt nichts, weder Retten noch Rettungsdienst alarmieren - wäre das rechtens nur weil er illegal Eingewandert ist?
Nice! Das funktioniert aber leider so nicht.Unterlassene Hilfe Leistung ist schon sehr genau definiert, zB es ist zwingend dass man vor Ort ist.
Nur mal zur Info: wenn jetzt einer im Bodensee ertrinkt, kann ich ihm immer noch nicht helfen, ich bin hunderte km weg.
Ich fände es gut wenn du mit diesen "Beispielen" aufhörst, die lassen sich nicht vergleichen.
Meine Empfehlung lautet nach wie vor: Mittelmeer nicht mit so einem Boot überqueren.


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11.07.2018 um 11:18
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:es ist zwingend dass man vor Ort ist.
Jep was ja durch die Behinderung nicht der Fall sein kann. -.-

Mal Klartex von den Ärzten ohne Grenzen:
“Die aktuellen Entwicklungen sind ein weiteres besorgniserregendes Element in einem zunehmend feindseligen Klima gegenüber lebensrettenden Einsätzen”, sagt Brice de le Vigne, operationeller Leiter in der Brüsseler Einsatzzentrale von Ärzte ohne Grenzen. “Europäische Staaten und libysche Autoritäten setzen gemeinsam eine Blockade um, die Menschen daran hindert Schutz zu suchen. Das ist ein unannehmbarer Angriff auf das Leben und die Würde von Menschen.”
https://www.aerzte-ohne-grenzen.de/mittelmeer-prudence-toedliche-luecke
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Meine Empfehlung lautet nach wie vor: Mittelmeer nicht mit so einem Boot überqueren.
Deine Empfehlug kratzt doch niemanden und interessiert auch keinen. Von Interesse wäre wie Du dazu stehst wenn es jemand trotzdem versucht.


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11.07.2018 um 11:19
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Meine Empfehlung lautet nach wie vor: Mittelmeer nicht mit so einem Boot überqueren.
Die Alternative wären eben nur EU-Fähren.

Aber dann heißt es wieder: 2/3 davon, die nach Sizilien in ein Erstaufnahmelager gebracht werden, sind unberechtigt. Das mag ja sein, aber vor jedem Befund kommt erst mal die Prüfung. Was soll mit dem 1/3 der Flüchtlinge geschehen, die an sich berechtigt sind und in Europa WÄREN, wenn sie eine reale Möglichkeit dazu hätten? Zu dieser Frage hört man aus der rechten Ecke nur hallendes Schweigen.


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11.07.2018 um 11:26
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Deine Empfeung kratzt doch niemanden und interessiert auch keinen.
Dann krazen mich die Folgen auch nicht - alles normale Leute im Kopf oder?
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Von Interesse wäre wie Du dazu stehst wenn es jemand trotzdem versucht.
Ich stehe für eine Lösung ohne Tote, ohne Schlepper und privaten Retter (Staatsaufgabe!), die aber zwingend die Illegalen und *Nichtberechtigten so trennt dass die nicht hier bleiben. *Wenn die kurz da sind, auch ok, aber danach belasten sie den Sozialstaat nicht weiter.
Zitat von RealoRealo schrieb:Die Alternative wären eben nur EU-Fähren.
Ein Flugticket ist billiger als ein Schlepper.
Zitat von RealoRealo schrieb:Aber dann heißt es wieder: 2/3 davon, die nach Sizilien in ein Erstaufnahmelager gebracht werden, sind unberechtigt.
In der Annahme diese Zahl ist richtig, was willst Du damit unterstellen? Dass Anträge geprüft worden sind und diese Zahl raus kommt?
Vielleicht ist die Verteilung so.
Zitat von RealoRealo schrieb:Was soll mit dem 1/3 der Flüchtlinge geschehen, die an sich berechtigt sind und in Europa WÄREN, wenn sie eine reale Möglichkeit dazu hätten?
"EU" Asylschutz bekommen und auf alle Länder der EU verteilen.
Zitat von RealoRealo schrieb:Zu dieser Frage hört man aus der rechten Ecke nur hallendes Schweigen.
Du muss deine Spiegeltheorie mit nur links und rechts überdenken - wenn sich hier nur Mitte und Linke aufhalten (der Platz ganz außen geht ohne Widerspruch und gerne an Dich), wird Dir hier kein Rechter antworten.


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11.07.2018 um 11:30
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Realo schrieb:
Was soll mit dem 1/3 der Flüchtlinge geschehen, die an sich berechtigt sind und in Europa WÄREN, wenn sie eine reale Möglichkeit dazu hätten?
"EU" Asylschutz bekommen und auf alle Länder der EU verteilen.
Bist du wirklich so dumm oder tust du nur so?

Dazu müssten sie ja erst mal nach Europa kommen können. Aber es gibt keine EU-Fähren und die Flüchtlinge, die einen Asylantrag stellen wollen, vergammeln, werden versklavt, werden gefoltert, werden teilweise exekutiert, besonders wenn sie den Rest der Schlepperrechnung nicht begleichen können, noch in Libyen. Man muss die Leute dort rausschiffen, wie gesagt am besten nach Sizilien. Ist das jetzt bei dir angekommen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.07.2018 um 11:31
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Dann krazen mich die Folgen auch nicht - alles normale Leute im Kopf oder?
wichtelprinz schrieb:
Hat ich mir fast gedacht. Wie siehts mit Leuten aus die auf 6000 steigen oder Gleitschirmfliegen, bist da auch so ein unsolidarischer Zyniker?


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