@Tussinelda zu deinem verlinkten Post:
Da gabs dann auch diverse Gegenargumente ab hier:
Beitrag von insideman (Seite 1.691)ich sehe es nach wie vor anders als du und bin damit offensichtlich nicht alleine.
Oder anders gesagt, ich sehe es so wie in deinem Link von vor einigen Tagen:
Zwar darf nach deutschem Recht einem Asylsuchenden die Einreise verweigert werden, wenn er aus einem sogenannten sicheren Drittstaat einreist
und weiter geht der Satz:
Aber dieses deutsche Asylverfahrensrecht wird überlagert von europäischen Vorschriften: Die deutsche Drittstaatenregelung gilt deshalb nicht bei einer Einreise aus EU-Mitgliedstaaten
Ja toll, die EU macht sichs einfach.
Wo sollen sonst die Fluechtlinge her kommen, ausser aus der EU, wenn sie in D ankommen...
Desweiteren gehts ja dann auch so weiter:
Was geschieht, wenn ein Flüchtling an der deutsch-österreichischen Grenze das Wort "Asyl" sagt?
Dann muss Deutschland seinen Asylantrag prüfen, sofern es nach europäischem Recht zuständig ist. Wenn nicht, dann muss zumindest geprüft werden, welcher Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Das bestimmt sich nach den sogenannten Dublin-Regeln. Diese werden zwar im Moment vielfach ignoriert, doch könnte sich Deutschland natürlich nach wie vor auf deren Einhaltung berufen.
D könnte also durchaus die Einreise verweigern wenn es denn wollte. Könnte die Forderungen der EU ignorieren.
Das hier ist die eigentliche Huerde:
Es müsste also erstens geprüft werden, ob ein anderer Staat zuständig ist, und wenn ja, welcher. Zweitens müsste dieser Staat dann auch bereit sein, den Flüchtling zurückzunehmen.
Dann muesste D sich halt in der EU mal dafuer einsetzen, dass diese Regelung geändert wird, also dass D die Fluechtlinge in Ö z.B. zurueckweisen könnte, Ö wiederum dann an seiner Grenze usw.
Aber wie gesagt, ist ja einfach seitens der EU, es so zu fordern, ist ja egal, ob die meisten Fluechtlinge in die 2-3 reichsten Länder der EU wollen - es sich also nur in ein paar Ländern konzentriert...
@Realo Realo schrieb:Wenn die Verfassung gefährdet wird,
der Punkt ist, die Verfassung ist nicht gefährdet durch bestimmte Asylrechtsänderungen - auch wenn du dieses Gespenst noch so oft an die Wand malst.
Da passen schon Linke und Gruene genuegend auf, dass die Verfassung nicht gefährdet werden kann.
Verschärfungen im Asylrecht hats aber deswegen trotzdem schon gegeben.... auch wenn diese nicht jedem schmecken. Alles keine Gefährdung der Verfassung.