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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
22.05.2018 um 14:20Realo schrieb:zumal es keine Einwände gab.bedeutet jedoch nicht, dass ich keine hätte.
Realo schrieb:Wenn das Selbsteintrittsrecht nur eine hohle Phrase ist, die nicht zur Anwendung kommt, muss man vom de facto Ende des Asylrechts sprechenUnd dieses Argument ist direkt falsch, sh. mein Einwand mit Kontigente.
Aber was soll ich denn da noch gross dagegen sagen wenn es ist als spricht man mit ner Wand...
Also noch mal dazu, ich hätte keine Einwände:
Es wurde alles schon x-mal hier durchgekaut, man dreht sich im Kreis und jeder beharrt auf seinen Ueberzeugungen und Einsichten - da nehme ich mich nicht aus davon, das zuzugeben habe ich kein Problem, Andere vielleicht schon.
Alles in allem also sinnlos noch Argumente auszutauschen, wenn immer wieder die gleichen kommen.
Ich hatte wirklich die Hoffnung, dass mal meine Frage bezueglich der rechtlichen Seite beantwortet wird - ob man am Selbsteintrittsrecht festhalten muesse - aber da kam halt nichts.
Eins hab ich jedoch dank @Abahatschi erfahren, Dublin ist rechtlich nicht tot, wird halt nur nicht angewendet.