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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 17:51
@wichtelprinz
Welche Asylsuchenden werden in dem Zentrum untergebracht (Herkunft, Geschlecht, etc.)?

Dürfen die Asylsuchenden die Bundesasylzentren verlassen?
Asylsuchende können die Zentren des Bundes mit Bewilligung des SEM verlassen, dies regelt heute die entsprechende Verordnung über den Betrieb von Unterkünften des Bundes im Asylbereich. Unter der Woche gelten in der Regel Ausgangszeiten von 9 bis 17 Uhr, am Wochenende dürfen die Asylsuchenden von Freitag 9 Uhr bis Sonntag 19 Uhr aus der Unterkunft wegbleiben, damit sie beispielsweise Verwandte besuchen können. Für die neuen Bundesasylzentren werden mit der Neustrukturierung vergleichbare Regeln gelten.
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/asyl/beschleunigung/bundesasylunterkuenfte/faq.html

Hmmm @wichtelprinz schrieb. SEM schrieb, grübel


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 17:53
@neugierchen
-.- wer meinst Du, dass die Bewilligungen der Ausgangszeiten bestimmt in den Bundesasylzentren? Der Milchmann oder das Staatssekretariat für Migration (SEM)?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 17:56
Das sollte jetzt aussagekräftig genug sein.
Verordnung des EJPD über den Betrieb von Unterkünften des Bundes im Asylbereich
Nach der Erstellung der Fingerabdruckbogen und der Fotografien kann das Personal den Asylsuchenden und Schutzbedürftigen eine schriftliche Ausgangsbewilligung erteilen.
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20072202/index.html (Archiv-Version vom 05.08.2020)


2 Mit der Bewilligung können Asylsuchende und Schutzbedürftige die Empfangs- und Verfahrenszentren in der Regel wie folgt verlassen:

Ohne aber nicht


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 17:56
@neugierchen
les doch mal in Ruhe, was ich verlinkt habe......da geht es um ganz praktische Dinge, organisatorische Dinge, um Auflagen durchzusetzen etc. deshalb muss es eine Erlaubnis geben. Aber ich mache es Dir noch einfacher:
Art. 11 Ausgangsbewilligung
1 Nach der Erstellung der Fingerabdruckbogen und der Fotografien kann das Personal
den Asylsuchenden und Schutzbedürftigen eine schriftliche Ausgangsbewilligung
erteilen.
2 Mit der Bewilligung können Asylsuchende und Schutzbedürftige die Empfangsund
Aussenstellen in der Regel wie folgt verlassen:
a. von Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr;
b. an Wochenenden von Freitag um 09.00 Uhr bis Sonntag um 19.00 Uhr.
2bis Asylsuchende und Schutzbedürftige, die in einem besonderen Zentrum untergebracht
sind, können mit Bewilligung das Zentrum von Montag bis Sonntag von
09.00 bis 17.00 Uhr verlassen.11
3 Dieselben Bestimmungen wie an Wochenenden gelten an den anerkannten Feiertagen
ab 09.00 Uhr des letzten vorangehenden Arbeitstages.
Art. 12 Verweigerung der Ausgangsbewilligung
1 Die Ausgangsbewilligung kann Asylsuchenden und Schutzbedürftigen verweigert
werden, wenn sie:
a. sich an diesem Tag zur Durchführung des Asyl- und Wegweisungsverfahrens
zur Verfügung halten müssen;
b. Hausarbeiten nach Artikel 6 zu erledigen haben; oder
c. Auflagen missachten, die ihnen zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung
erteilt wurden.
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20072202/201509290000/142.311.23.pdf (Archiv-Version vom 21.09.2020)

sag doch einfach, Du hast es falsch verstanden und nimmst zurück, dass die sich nicht außerhalb der Zentren bewegen dürfen, verstehe das Problem nicht @neugierchen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 17:59
@Tussinelda
Danke, da bin ich gerade auch angekommen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 18:00
@neugierchen
ich bin nur froh haben wir den Käse revidiert den Du so von Dir gegeben hast, dass in der Schweiz Asylantragsteller 140 Tage das Bundesasylzentrum nicht verlassen dürfen. Das sie dafür Regeln haben, dafür hätte ich Dich nicht gebraucht.

Und wenn sie das bei Euch nicht haben sollten - tja schade für Euch.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 18:02
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:ich bin nur froh haben wir den Käse revidiert den Du so von Dir gegeben hast, dass in der Schweiz Asylantragsteller 140 Tage das Bundesasylzentrum nicht verlassen dürfen.
Warun hast Du es nicht einfach gleich verlinkt als ich Dich darum gebeten habe. Weil Du ein guter bist?
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Kannst Du das mal verlinken wie lange sie dort sein müssen. Wie der Ausgang geregelt ist? Das kann ich da nämlich leider nicht nachlesen.
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:etzt auch nicht brsser weil ich Dir die Regelungen zum Ausgang nicht nennen werde.
Voll der geille Macker, geschätzter Mitdiskutant. Voller Bewunderung schreibe ich das.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 18:06
@neugierchen
ich denke es reicht, dass jetzt wieder einmal 2 Seiten +- drauf gehen mussten, bis Du einsiehst, dass von Dir getätigte Behauptungen falsch waren. Da muss man jetzt nicht noch weiter drauf rum hacken. Du gestehst ja nicht einmal ein, dass Deine Aussage falsch war, willst aber jetzt einem Mitdiskutanten noch schnell eins drüber geben......das muss nicht sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 18:07
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du gestehst ja nicht einmal ein, dass Deine Aussage falsch war, willst aber jetzt einem Mitdiskutanten noch schnell eins drüber geben
Natürlich gestehe ich es ein. Kann ja jeder nachlesen. Ob ich das gut finde das man auf eine Frage so antwortet. Die Antwort kannst du Dir selber geben. Denn dann hätte ich es auch sofort gewusst, ohne seitenlanges Suchen.

Ist ja immer toll wenn man etwas besser weiß, sogar wo es steht und es nicht mitteilt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 18:11
@neugierchen
nee, am besten ist, es nicht besser zu wissen aber trotzdem so zu tun ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 18:14
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Warun hast Du es nicht einfach gleich verlinkt als ichh Dich darum gebeten habe. Weil Du ein guter bist?
warum bin ich verplichtet Deine Behauptungen zu belegen? Erst als Du sie nach Deinem anscheinend besten Wissen und Gewissen belegt hattest wusste man woher der Käse stammt.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Voll der geille Macker, geschätzter Mitdiskutant
Du musst Dich abfinden damit, dass eine leichtsinnige Behauptung von Dir nicht wahrer wird nur weil ein anderer Dir nicht gerade die Daten bereithält. Und Du kannst auch nicht andere in Verantwortung ziehen wollen für das was Du für einen Beleg hälst. Eine simple Angabe wo sich der Asylantragsteller bis zu seinem Entscheid aufhält in einem Konzeptplan wird für Dich zum Gesetz/verordnung, dass ein Asylantragsteller während seines Verfahrens das Bundesasylzentrum nicht nicht verlassen darf. Was soll man dazu noch sagen. Erst danach bemühst Du Dich ja wie die Regeln wirklich sind. BEweisst ja, dass Dus eigentlich könntest.

Jetzt der Tip für nächstes mal, such zu erst die genauen Regeln, dann behaupte etwas. So vermeidest Du auch die Aufforderung an mich Dir nachhöseln zu müssen um den Müll zu widerlegen der Dir so auf die Tastatur gefallen ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 18:16
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nee, am besten ist, es nicht besser zu wissen aber trotzdem so zu tun
Ich finde schon das man
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb: Die Asylsuchenden halten sich dazu bis zu 140 Tagen (bisher bis 90 Tage) in den Unterbringungsstrukturen des Bundes auf und alle am Verfahren beteiligten Akteure sind vor Ort verfügbar.
so verstehen kann das sie dort bleiben.

Aber das liest scheinbar jeder anders. Und auf Nachfrage kommen keine ausgangszeiten. Naja, verschiedene Diskussionsstile. Kann ja jeder nachlesen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 18:18
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:warum bin ich verplichtet Deine Behauptungen zu belegen?
Warum hatte ich Dir vorher alles belegt? Weil man es so macht? Egal. Vorbei. Man weiß es fürs nächste Mal.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 18:18
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ich finde schon das man
kann man schon finden wenn man selektiv einen Satz rauspickt. Wenn man den ganzen Text und Kontest liest weiss man worum das es geht im Konzeptplan


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 18:19
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:kann man schon finden wenn man selektiv einen Satz rauspickt. Wenn man den ganzen Text und Kontest liest weiss man worum das es geht im Konzeptplan
Das Konzept ist doch in der Umsetzungsphase? Oder ist es veraltet? Ist das Konzept nichts mehr wert und steht da nur noch online weil sie nichts neues haben?

Der SPA ist ein dynamisches Planungsinstrument, welches den Behörden und interessierten Kreisen einen guten und verlässlichen Überblick über die wichtigsten Asyl-Infrastrukturen des Bundes gibt. Entsprechend wird er bei Bedarf angepasst oder aber gesamthaft überarbeitet.28 Die Unterteilung in verschiedene Kategorien ergibt sich aus den Bestimmungen der Raumplanungsverordnung.  Eine Gesamtüberarbeitung wird in der Regel nach 10 Jahren, nach einer wesentlichen Änderung der Asylgesetzgebung oder ähnlich bedeutsamen Veränderung der Rahmenbedingungen geprüft.

Scheint dann ja nicht verläßlich zu sein ....

Ich machte wohl den Fehler und hielt es für aktuell

Sachplan Asyl SPA Konzeptteil und Objektteil
20. Dezember 2017



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 18:24
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Hauptziel der Neustrukturierung des Asylbereichs ist es, die Asylverfahren zu beschleunigen. Die Mehrheit der Asylverfahren (rund 60 Prozent) soll rasch in Bundesasylzentren rechtskräftig abgeschlossen werden. Um die raschen Verfahren rechtsstaatlich korrekt und fair durchzuführen, wird den Asylsuchenden als flankierende Massnahme ein Anspruch auf kostenlose Beratung über das Asylverfahren sowie eine kostenlose Rechtsvertretung gewährt. Die Asylsuchenden halten sich DAZU bis zu 140 Tagen (bisher bis 90 Tage) in den Unterbringungsstrukturen des Bundes auf UNDalle am Verfahren beteiligten Akteure sind vor Ort verfügbar.
ich hab Dir nochmals den ganzen Text und streiche Dir mal die Kontextpunkte heraus worüber der Satz mit den 140 Tagen ging.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Das Konzept ist doch in der Umsetzungsphase? Oder ist es veraltet? Ist das Konzept nichts mehr wert und steht da nur noch online weil sie nichts neues haben?
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Das Konzept ist doch in der Umsetzungsphase?
Ein amtliches Dokument hat ein Datum. 20.Dezember 2017. Willst Du die Frage nochmals stellen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 18:25
Genau
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Die Asylsuchenden halten sich DAZU bis zu 140 Tagen (bisher bis 90 Tage) in den Unterbringungsstrukturen des Bundes auf
Genau, hast du da irgendetwas von Ausgang gelesen? Im gesamten Konzept nicht. Ich jedenfalls nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 18:32
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Genau, hast du da irgendetwas von Ausgang gelesen? Im gesamten Konzept nicht. Ich jedenfalls nicht.
-.- Du meinst im Konzeptplan, Sachplan Asyl des EJPD über schnellere Asylverfahren und die Strukturen stehen Ausgangsregeln? Was soll das mit dem Sachplan Asyl des EJPD zu tun haben? Und weils nicht im SPA steht gibts kein oder in Zukunft kein Ausgang, dass ist nun der Beleg? Du Religionen sind eine andere Rubrik in Allmy.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 18:35
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Du meinst im Konzeptplan, Sachplan Asyl des EJPD über schnellere Asylverfahren und die Strukturen stehen Ausgangsregeln
Egal jetzt für mich hieß
Die Asylsuchenden halten sich DAZU bis zu 140 Tagen (bisher bis 90 Tage) in den Unterbringungsstrukturen des Bundes auf
eben wirklicher Aufenthalt. Das war halt falsch.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 18:38
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Egal jetzt für mich hieß
was es für Dich hiess haben wir schon lange verstanden. Was es für jemanden heissen kann der ein wenig komplexere Texte lesen und verstehen kann, kann man anhand des obigen, ganzen Textes nachlesen.

Aber trotzdem danke, es erklärt so einiges


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