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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 15:57
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Aber vielleicht sieht man das bei dir ja anders. Zum Glück sieht es hier auch nciht jeder so, aber ich habe hier(in meiner Gegend) noch keinen reden gehört, man müsse die Unberechtigten raus schaffen. Die Kritik richtet sich praktisch immer allgemein gegen alle Flüchtlinge.
Das ist hier wirklich anders. Hier wird differenziert. Straffällige und Unberechtigte sollen weg. Alle anderen können bleiben. Eigentlich ist man sogar stolz darauf das Deutschland so ein freies Land ist.

Ich bin mir sogar sicher das hier mindestens 75 % dafür wären sofort in Libyen die Flüchtlingslager zu unterstützen mit Manpower und Geld.

Der libysche Ministerpräsident Fajis al-Sarradsch versprach dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) den vollen Zugang zu den Lagern in seinem Machtbereich. Dies soll es ermöglichen, ausreisewillige Migranten außer Landes und letztlich zurück in ihre Heimatländer zu bringen.
www.zeit.de/politik/deutschland/2017-12/eu-afrika-gipfel-evakuierung-fluechtlinge-lager-libyen-Reaktionen

Es wäre auch sofort möglich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:03
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Es wäre auch sofort möglich.
Natürlich, weil es darum geht die Menschen so schnell es geht zurück in ihre Heimat zu schicken. Libyen erhofft sich weiterhin als abschrecktend zu gelten und die EU hilft damit diese Menschen nicht in die EU kommen. nun ja.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:08
@neugierchen
Was soll als nächstes kommen, Wer wird Millionär bei dem man die Fragen per mail beantworten darf?

Erklär doch mal den Grund warum es bis jetzt ausser Dir keinem Land auf der Welt in den Sinn kam Asylgesuche per mail aus dem Ausland zu bearbeiten? Weil alle bescheuert auf die Welt kamen ausser Du welcher die quadrarur des Kreises gefunden hat?

Wenn Du gerade beim erklären bist, erkläre warum EU Staaten den EU Gerichtshof bemühten damit eben nur Anträge auf eigenem Hoheitsgebiet zulässig sind.
In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof die Klage einer syrischen Familie zurückgewiesen. Damit müssen Flüchtlinge weiterhin zuerst nach Europa gelangen, um einen Asylantrag zu stellen

[...]
Mit seiner Argumentation stützt Belgien die bestehende europäische Asylpraxis, weshalb sich ihr auch 13 weitere EU-Staaten angeschlossen haben: Sie gewähren das Botschaftsasyl nur in Ausnahmefällen. Grund ist, dass die Europäer befürchten, dass ihre diplomatischen Vertretungen bei einer Liberalisierung von Anträgen überhäuft würden.
https://www.nzz.ch/international/europaeische-migrationspolitik-bestaetigt-botschaften-duerfen-asylantraege-ablehnen-ld.149625

Aber hey, das nun Flüchtlinge nicht mal mehr in Botschaften Asyl beantragen müssen sondern per Mail und Skype dämmt bestimmt die Anztagsflut ein -.- da mag ja sogar Deine Obergrenze wieder sinn bekommen. XD


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:09
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Natürlich, weil es darum geht die Menschen so schnell es geht zurück in ihre Heimat zu schicken. Libyen erhofft sich weiterhin als abschrecktend zu gelten und die EU hilft damit diese Menschen nicht in die EU kommen. nun ja.
Jetzt mal von der Logik her. ich glaube Libyen wäre froh wenn die Lager weg wären, wohin die Leute gehen ist dem Staatschef egal. Unberechtigte sollen doch auch zurück in die Heimat. Ich kann jetzt keine Fernprognosen erstellen, aber ich ehe wirklich davon aus das zumindest die Hälfte in Libyen Armutsflüchtlinge sind. Die Idee denen im Heimatland zu helfen haben wir alle. Weiß denn jemand wie viele dort sind denen Asyl nach 16 a zusteht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:11
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Weiß denn jemand wie viele dort sind denen Asyl nach 16 a zusteht?
Man könnte sie ja mal per mail fragen :troll:


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:11
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Erklär doch mal den Grund warum es bis jetzt ausser Dir keinem Land auf der Welt in den Sinn kam Asylgesuche per mail aus dem Ausland zu bearbeiten? Weil alle bescheuert auf die Welt kamen ausser Du welcher die quadrarur des Kreises gefunden hat?
Das kanst Du mir doch ganz sicher erklären warum es nur möglich ist wenn man zusammen in einem Raum sitzt. Wenn nicht erkläre warum das zwingend geschehen muss. Warum es heutzutage nicht anders möglich ist.

Dann geht es weiter.
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Man könnte sue ja mal per mail fragen :troll:
Wenn das Deine Logik ist? Vor 20 Jahren wäre es auch nicht so per Skype möglich gewesen. Also erkläre warum es zwingend in Deutschland geschehen muss.

Besonders lächerlich wäre es wenn Du schreibst weil es im Gesetz steht.

Eigentlich könntest Du auch noch mal erklären warum es in der Schweiz richtig ist das sie 140 Tage nicht das Zentrum verlassen dürfen und in Deutschland es unbedingt erforderlich ist das sie es sofort verlassen. Die Genfer Konventionen gelten in der Schweiz auch meines Wissens nach :-)
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:da mag ja sogar Deine Obergrenze
Unterlasse bitte Deine Unterstellungen das ich die Obergrenze zwingend befürworte


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:17
@neugierchen
Weil noch keiner so schlau war wie Du?
Weil man natürlich die Abklärungen und der Wahrheitsgehalt zur Indentität gleichzeitig prüfen muss. Du kannst nicht ein mail an xY@asyl.sy schicken, wir haben ihren Antrag geprüft, sind aber nicht sicher ob sie auch wirklich von dort sind wo sie angeben, bitte nennen sie die Strasse an der die Moschee XY steht.

Nö seriöse Abklärungen sehen anders aus und dauern auch länger. Aber es passt nicht in jeden Schädel.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:19
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Weil man natürlich die Abklärungen und der Wahrheitsgehalt zur Indentität gleichzeitig prüfen muss. Du kannst nicht ein mail an xY@asyl.sy schicken, wir haben ihren Antrag geprüft, sind aber nicht sicher ob sie auch wirklich von dort sind wo sie angeben, bitte nennen sie die Strasse an der die Moschee XY steht.
Ach das geht nicht via Skype? Da geht es nicht das man den Fingerabdruck braucht um den Antrag zu stellen? Da ist es unmöglich? In welchem Jahrhundert lebst Du?
Das ist absolut haltlos was Du da schreibst.
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Nö seriöse Abklärungen sehen anders aus und dauern auch länger. Aber es passt nicht in jeden Schädel.
Es ist so lächerlich. Du scheinst es einfach nicht wahrhaben zu wollen, oder woran liegt es?

Warum muss es schneller gehen als in Deutschland Deiner Logik nach?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:22
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Eigentlich könntest Du auch noch mal erklären warum es in der Schweiz richtig ist das sie 140 Tage nicht das Zentrum verlassen dürfen und in Deutschland es unbedingt erforderlich ist das sie es sofort verlassen. Die Genfer Konventionen gelten in der Schweiz auch meines Wissens nach :-)
Gehst wiedermal ins OT? Und das ohne Quellenangaben.
Die Schweiz hatte einmal ein Botschaftsasyl, aber noch nie so eine Furzidee Asylanträge per Mail zu bearbeiten. Man kann sich aber auch volldämlich anstellen. Ich will dann sehen wie Deutschland seine Asylanträge per mail seriös abwickelt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:23
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:In welchem Jahrhundert lebst Du?
Auf welchem Planeten lebst Du? Meinst ein Fingerabdruck sei jetzt irgendwie aussagekräftig für ein Asylentscheid?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:23
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Gehsr wiedermal ins OT? Und das ohne Quellenangaben.
Muss ich Dir jetzt zum zweiten Mal Eure Asylbedingungen verlinken? Bitte https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/asyl/beschleunigung/sachplanasyl/konzeptteil-d.PDF

Du bist mir noch die Antwort schuldig warum es zwingend in einem Raum geschehen muss.
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Meinst ein Fingerabdruck sei jetzt irgendwie aussagekräftig für ein Asylentscheid?
Jetzt hört es aber auf. Weißt Du überhaupt das sie einen Fingerabdruck abgeben müssen? Und das dieser mit der Person verknüpft ist?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:25
@neugierchen
Dokument nicht gefunden...wow damit kann man viel anfangen xD


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:26
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Du bist mir noch die Antwort schuldig warum es zwingend in einem Raum geschehen muss.
Da weiss eben gar nicgt in welcher Wunderland Du Dich befindest. Ich glaub nicht das seriöse Asylentscheide in einem Raum zwischen zwei Personen stattfinden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:27
@wichtelprinz
Nochmal, vielleicht nicht richtig kopiert. Ich habe es unter

https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/asyl/beschleunigung/sachplanasyl/konzeptteil-d.pdf

Schade das Du es nicht mehr von gestern kennst, das man es für Dich jedes mal neu verlinken muss.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:28
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb: Ich glaub nicht das seriöse Asylentscheide in einem Raum zwischen zwei Personen stattfinden.
Ach, wie denn dann? Was ist nicht möglich via Skype?
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Wunderland
Bei mir ist es nicht Wunderland. Es ist tägliches Leben, das Internet


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:29
@neugierchen
@wichtelprinz

Also zwingend einen Raum braucht es nicht. Es braucht dann aber auf beiden Seiten zertifizierte Mitarbeiter.
Von daheim aus bei Skype kann man keinen Antrag stellen, auch kann man so nicht als Zeuge vor Gericht aussagen.
Man könnte aber über Video aussagen, wenn denn die Identität gesichert ist, dazu bedarf es Mitarbeiter auf beiden Seiten.
Möglich wäre es, in den USA sehen (Untersuchung-)Häftlinge auch den Richter und die Geschworen nicht unbedingt selbst, sondern werden nur per Video zusammengeschalten.

Möglich ist also vieles.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:31
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Also zwingend einen Raum braucht es nicht. Es braucht dann aber auf beiden Seiten zertifizierte Mitarbeiter. Von daheim aus bei Skype kann man keinen Antran stellen, auch kann man so nicht als Zeuge vor Gericht aussagen. Man könnte aber über Video aussagen, wenn denn die Identität gesichert ist, dazu bedarf es Mitarbeiter auf beiden Seiten. Möglich wäre es, in den USA sehen (Untersuchung-)Häftlinge auch den Richter und die Geschworen nicht unbedingt selbst, sondern werden nur per Video zusammengeschalten.
Genau so ist es. Ein Mitarbeiter dort, der Rest hier. Den unterschriebenen Antrag kann man verschicken.

Video halte ich jetzt schon für veraltet. Man kann Skype doch mitschneiden. Da kann man sofort fragen und Antworten. Ist doch wie in einem Raum sein, nur das er virtuell ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:31
@neugierchen
Du hast mir soeben eine Konzept des Raumplanungsgesetzes fürs Aylwesen geschickt könntest Du mir bitte noch da Deine Behaultung rauskopieren?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:34
@wichtelprinz
Hatte ich gestern schon. Bist Du so vergesslich? Oder soll es Beschäftigungstherapie sein?
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Hauptziel der Neustrukturierung des Asylbereichs ist es, die Asylverfahren zu beschleunigen. Die Mehrheit der Asylverfahren (rund 60 Prozent) soll rasch in Bundesasylzentren rechtskräftig abgeschlossen werden. Um die raschen Verfahren rechtsstaatlich korrekt und fair durchzuführen, wird den Asylsuchenden als flankierende Massnahme ein Anspruch auf kostenlose Beratung über das Asylverfahren sowie eine kostenlose Rechtsvertretung gewährt. Die Asylsuchenden halten sich dazu bis zu 140 Tagen (bisher bis 90 Tage) in den Unterbringungsstrukturen des Bundes auf und alle am Verfahren beteiligten Akteure sind vor Ort verfügbar. https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/asyl/beschleunigung/sachplanasyl/konzeptteil-d.PDF
Finde ich eigentlich auch bedauerlich. Du diskutierst so eifrig und kennst den Sachplan nicht einmal? Musst Dir den Schweizer von einem Deutschen...?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:42
@neugierchen
XD und aus dem Satz
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Die Asylsuchenden halten sich dazu bis zu 140 Tagen (bisher bis 90 Tage) in den Unterbringungsstrukturen des Bundes auf und alle am Verfahren beteiligten Akteure sind vor Ort verfügbar.
machst Du
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:in der Schweiz richtig ist das sie 140 Tage nicht das Zentrum verlassen dürfen u
Ich glaub ich spinn xD du erzählst einen riesen Müll.
Wenn da steht sie halten sich in den Unterbringungsstrukturen des Bundes auf, heisst das nicht sie sind dort eingesperrt sondern in dieser Zeit sind sie in den Unterbringungsstrukturen des Bundes untergebracht.


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