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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:42
@Bone02943
Was hälst Du denn jetzt von meiner Idee? Ich weiß das Du eigentlich für no borders bist. Aber findest Du diese Idee nicht humaner für die Berechtigten?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:45
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Wenn da steht sue halzen sich in den Unterbringungsstrukturen des Bundes auf, heisst das nicht sie sind dort eingesperrt sondern in dieser Zeit sind sie in den Unterbringungsstrukturen des Bundes untergebracht.
Kannst Du das mal verlinken wie lange sie dort sein müssen. Wie der Ausgang geregelt ist? Das kann ich da nämlich leider nicht nachlesen.

Aufhalten heißt für mich aufhalten. Vielleicht hat das Wort in der Schweiz eine andere Bedeutung.

n diesen Bundesasylzentren halten sich überwiegend Personen auf, deren Asylverfahren unter das Dublin-Abkommen fallen oder deren Asylgesuche abgelehnt wurden. Diese Personen bleiben in den Bundeszentren und sollen nicht mehr wie bis anhin in die kantonalen Asylzentren transferiert werden. Es handelt sich um Personen, die in der Regel die Schweiz nach kurzer Zeit wieder verlassen müssen.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:49
@neugierchen
Wirst Du auch nicht im Konzeptplan wo es um die Beschleunigung und Strukturen der Asyverfahren geht.

Richtig ist, Du erzählst hier frivol einen unglauichen Käse und er wird jetzt auch nicht brsser weil ich Dir die Regelungen zum Ausgang nicht nennen werde.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:49
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Video halte ich jetzt schon für veraltet. Man kann Skype doch mitschneiden. Da kann man sofort fragen und Antworten. Ist doch wie in einem Raum sein, nur das er virtuell ist.
Damit meinte ich natürlich eine "Live-Video Konferenz". Also nichts aufgenommenes sondern Live für beide Seiten. Anders würde es auch gar nicht funktionieren.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Was hälst Du denn jetzt von meiner Idee?
Meinst du das? Beitrag von neugierchen (Seite 1.539)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:50
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Richtig ist, Du erzählst hier frivol einen unglauichen Käse und er wird jetzt auch nicht brsser weil ich Dir die Regelungen zum Ausgang nicht nennen werde.
Ach das ist ja toll. Was in Abrede stellen aber nicht die "Wahrheit" belegen können. toller Diskussionstil

Ich konnte mein "Käse" Wissen "belegen"


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:52
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Meinst du das?
Nein, sondern das mit der Live Schalte. Das eben die Anträge nicht nur in Deutschland gestellt werden können, und die Berechtigten dann eingeflogen werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:58
@neugierchen

Ja wie gesagt, ich fände es nicht schlecht, doch sehe ich es als Träumerei an, leider. Ich wüsste nicht wie sowas politisch durchzusetzen wäre. Für eine Regierung betrachte ich sowas als eine art Selbstzerstörung. Weshalb es sowas wohl nicht geben wird, nicht jedenfalls in nächster Zukunft.
So traurig das auch ist, man kümmert sich doch erst wenn es schon zu spät ist.
Erst werden Gelder gekürzt und Flüchtlinge machen sich in großen Gruppen aus den Lagern, auf nach Europa. Dann wenn sie an der Grenze stehen, kann man nur noch reagieren und ließ die Leute rein. Jetzt reagiert man wieder nur, weil man nicht noch mehr hier haben will. Also werden Dinge beschlossen, damit in Europa kaum noch welche ankommen.

Das ganze hätte man sich sparen können, hätte man den Menschen wirklich helfen wollen. Doch man tat es nicht und versucht jetzt nur die Suppe iwie auszulöffeln.
Ich seh einfach nicht wie sich daran etwas ändern soll, vorallem mit dem erstarken der rechten Szene in ganz Europa.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 16:58
@neugierchen
Du belegst gar nichts, wie immer, Du missverstehst Gesetze, interpretierst sie, wie Du laune hast und drehst dann jedes Mal die Beweislast einfach um. Es steht NIRGENDS in Deinem Zitat, dass Aufenthalt gleichbedeutend ist mit Ausgangssperre/Freiheitsentzug. Sie halten sich dort auf, sie haben Ausgang, sie können sich bewegen, sie wohnen da und können nicht woanders wohnen, das ist alles. Es ist wirklich mittlerweile unverschämt, wie Du versuchst, Deine Behauptungen durchzuzwingen, ohne sie zu belegen. Das ist eine Frechheit und keine angemessene Form der Diskussion!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 17:06
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ach das ist ja toll. Was in Abrede stellen aber nicht die "Wahrheit" belegen können. toller Diskussionstil
wenn Du sowas behauptest:
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb: in der Schweiz richtig ist das sie 140 Tage nicht das Zentrum verlassen dürfen
Hast Du das zu belegen mein lieber und nicht ich Dir das gegenteil. Dein besagter Beleg ist aber leider keiner sondern allein ein Beleg für Dein unterirdisches Textverständnis.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 17:20
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du belegst gar nichts, wie immer, Du missverstehst Gesetze, interpretierst sie, wie Du laune hast und drehst dann jedes Mal die Beweislast einfach um
Jetzt belege bitte diese Unterstellung.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es steht NIRGENDS in Deinem Zitat, dass Aufenthalt gleichbedeutend ist mit Ausgangssperre/Freiheitsentzug
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Diese Personen bleiben in den Bundeszentren

muss man jetzt die ganze Studie mit Anhängen jetzt immer komplett online stellen?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Sie halten sich dort auf, sie haben Ausgang, sie können sich bewegen, sie wohnen da und können nicht woanders wohnen
Belege das doch einfach bitte .....
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es ist wirklich mittlerweile unverschämt, wie Du versuchst, Deine Behauptungen durchzuzwingen,
Was möchtest Du mit diesem Post bezwecken?

Übrigens, ich habe es selbst gefunden ....

Asylsuchende können die Zentren des Bundes mit Bewilligung des SEM verlassen, dies regelt heute die entsprechende Verordnung über den Betrieb von Unterkünften des Bundes im Asylbereich. Unter der Woche gelten in der Regel Ausgangszeiten von 9 bis 17 Uhr, am Wochenende dürfen die Asylsuchenden von Freitag 9 Uhr bis Sonntag 19 Uhr aus der Unterkunft wegbleiben, damit sie beispielsweise Verwandte besuchen können. Für die neuen Bundesasylzentren werden mit der Neustrukturierung vergleichbare Regeln gelten.

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/asyl/beschleunigung/bundesasylunterkuenfte/faq.html (Archiv-Version vom 04.09.2018)

Wäre jetzt nur interessant wie das mit den Bewilligungen aussieht, ob sie alle bekommen. Nach uneingeschränkter Freiheit sieht es aber nicht aus, oder?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 17:24
@neugierchen
ich hab was für Dich gefunden aber wahrscheinlich kommt nun gleich das sich die Behörden über Deine missinterpretierten Gesetze hinwegsetzen. Wobei es sich bei der PDF um ein Konzeptplan gehandelt hat. Erwarte aber nicht das ich Dir hier auch noch erkläre was das ist.
So gibt es im Bundeszentrum fixe Ausgangszeiten. Von Montag bis Donnerstag dürfen die Asylbewerber nur von 9 bis 17 Uhr raus, von Freitag bis Sonntag gibt es keine Ausgangssperre.
https://www.zuonline.ch/front/bundesasylzentrum-im-zuercherischen-embrach-ab-2017-in-betrieb/story/30762856


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 17:25
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Wäre jetzt nur interessant wie das mit den Bewilligungen aussieht, ob sie alle bekommen. Nach uneingeschränkter Freiheit sieht es aber nicht aus, oder?
weisst Du nach was es nicht aussieht=
nach dem Käse hier:
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:in der Schweiz richtig ist das sie 140 Tage nicht das Zentrum verlassen dürfen



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 17:25
@neugierchen
das Du mal Deinen Diskussionsstil änderst, das wäre schön.
Hier kannste nachlesen....
http://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/08/CH_UNHCR-Empfehlungen-zur-Unterbringung-von-Asylsuchenden-in-Bundesasylzentren.pdf


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 17:29
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Hier kannste nachlesen....http://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/08/CH_UNHCR-Empfehlungen-zur-Unterbringung-von-Asylsuchenden-...
Empfehlungen? Das sind Empfehlungen. Da steht nichts vom sem
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Wobei es sich bei der PDF um ein Konzeptplan gehandelt hat.
Ach ist das Konzept verworfen. Ich denke die sind danach entwickelt worden? gibt es schon andere Gesetze?
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Diese Personen bleiben in den Bundeszentren und sollen nicht mehr wie bis anhin in die kantonalen Asylzentren transferiert werden.
Bundesasylzentren ohne Verfahrensfunktion (mit Warte- und Ausreisefunktion)
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/asyl/beschleunigung/bundesasylunterkuenfte.html (Archiv-Version vom 19.03.2016)

Ich dachte Sem.admin.ch ist eine offizielle Seite? sind das nur Schaumschläger auf die ich mich berufen habe?

Nö, es ist das Staatssekretariat für Migration, Schweiz der so etwas veröffentlicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 17:32
@neugierchen
da steht, wie es IST und was das UNHCR empfiehlt, um es zu verbessern......aber Du kannst ja plötzlich auch selbst was finden, ich bin stolz auf Dich. Nur solltest Du bitte zukünftig doch erst einmal etwas genauer recherchieren, nicht aus einem Wort Deine ganz persönlichen Schlüsse ziehen und nicht so etwas als Tatsache einstellen, denn es gibt einige, die das natürlich sofort unbesehen glauben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 17:37
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:aber Du kannst ja plötzlich auch selbst was finden, ich bin stolz auf Dich. Nur solltest Du bitte zukünftig doch erst einmal etwas genauer recherchieren, nicht aus einem Wort Deine ganz persönlichen Schlüsse ziehen und nicht so etwas als Tatsache einstellen, denn es gibt einige, die das natürlich sofort unbesehen glauben.
Ach, hatte ich es eher als Du? Kann ich wirklich selbst recherchieren? Aus Wörtern Schlüsse ziehen? Aufhalten und bleiben in liest sich nicht wie Freiheit. Übrigens, ich suche immer noch ob der SEM jedem die Erlaubnis erteilt die Zeiten zu nutzen, oder ab wann. Das steht nirgends. Oder hast du etwas das SEM es jedem garantiert? Denn warum muss er dann noch Erlaubnis geben. Irgendwie unlogisch, oder?
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Asylsuchende können die Zentren des Bundes mit Bewilligung des SEM verlassen,
Für mich liest es sich immer noch so das sie ohne Erlaubnis nicht dürfen

Aber für Dich liest es sich ja anders
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: interpretierst sie
Für mich ist es keine Interpretation das sie die Erlaubnis haben müssen. Denn SEM muss sie geben, laut seiner eigenen Seite


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 17:42
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ach ist das Konzept verworfen.
was willst Du hier jetzt noch? Den Käse über 140 Tage eingesperrte Asylantragsteller in der Schweiz noch zum Schmelzen bringen?

Hör doch einfach auf so frivole Behauptungen zu äussern. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass Dein Textverständnis wohl nicht das kompetenteste Werkzeug dafür ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 17:43
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Mittlerweile hat sich herausgestellt das Dein Textverständnis wohl nicht das kompetenteste Werkzeug dafür ist.
Na, was verstehst Du an Erlaubnis nicht? Oder anders als ich. Für mich heißt es ohne Erlaubnis darf ich nicht. Ist wie Fahrerlaubnis, ohne kann man fahren, darf es aber nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 17:45
@wichtelprinz
Übrigens wolltest Du doch sicherlich noch antworten warum man zwingend im gleichen Raum sein muss .... um einen Asylantrag zu bearbeiten. Schon vergessen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 17:48
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Na, was verstehst Du an Erlaubnis nicht?
was verstehst Du unter Regeln nicht? Jede Badeanstalt des Staates hat solche. Und wenn die Regel besagt:
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:So gibt es im Bundeszentrum fixe Ausgangszeiten. Von Montag bis Donnerstag dürfen die Asylbewerber nur von 9 bis 17 Uhr raus, von Freitag bis Sonntag gibt es keine Ausgangssperre.
muss da nicht jeder das Staatssekretariat für Migration persönlich anfragen ob er raus darf. Wer das nicht schnappt, dem kann ich beim besten willen wirklich nicht helfen.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Schon vergessen?
schon längst erledigt, ist Dir wohl aber beim Eiertanzen über Deine frivolen Behauptungen entgangen.


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