Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
02.01.2018 um 12:06@Tussinelda
noch mal, was du alles beschreibst ist doch nur der IST-Zustand.
Mein Ansatz bei dieser Diskussion hier ist, diese bestehenden Regeln zu ändern (sh Thread-Thema).
Und das kommt noch hinzu:
@taxista
... dann wäre der Hartzler auch auf Sachleistungen angewiesen.
Aber bei einem Asylbewerber geht das halt nicht - sind halt was Besseres.
@SergeyFärlich
Beitrag von SergeyFärlich (Seite 1.458)
gut, dann gehen wir mal von den Tafeln weg.
Weshalb bist du der Meinung, dass es zwischen Asylbewerbern (solange das Verfahren läuft) und einheimischen Sozialhilfeempfängern keinen Unterschied geben darf - der sich dann eben auch in Sachleistungen äußern könnte ...
...da ja das Existenzminimum nicht unterschritten werden darf?
...und zwar das alles vor dem Hintergrund, dass die Anziehung unseres Sozialsystems für Flüchtlinge welche aus wirtschaftlichen Gründen kommen, herabgesetzt werden könnte.
(das ist der Punkt um welchen es mir geht :) )
noch mal, was du alles beschreibst ist doch nur der IST-Zustand.
Mein Ansatz bei dieser Diskussion hier ist, diese bestehenden Regeln zu ändern (sh Thread-Thema).
Und das kommt noch hinzu:
neugierchen schrieb:Im BGH Urteil steht eben nicht drin was Du scheinbar da lesen möchtest, das der Asylbewerber genau so viel zu bekommen hat wie der Einheimische Migrant... oder auch der einheimische Sozialhilfeempfänger - egal ob er Migrant ist oder nicht.
@taxista
taxista schrieb:Beispiel: wenn ein H4 Empfänger anlass zur 100% Sanktionierung gibt (also wenn er kein Geld mehr bekommt) wird ihm auch zugemutet von Sachleistungen (Lebensmittelgutschein) zu leben.so ist es, selbst wenn nur bis 25% gekürzt würde (über die Prozentzahlen muss man sich gar nicht streiten ;) )...
... dann wäre der Hartzler auch auf Sachleistungen angewiesen.
Aber bei einem Asylbewerber geht das halt nicht - sind halt was Besseres.
@SergeyFärlich
Beitrag von SergeyFärlich (Seite 1.458)
gut, dann gehen wir mal von den Tafeln weg.
Weshalb bist du der Meinung, dass es zwischen Asylbewerbern (solange das Verfahren läuft) und einheimischen Sozialhilfeempfängern keinen Unterschied geben darf - der sich dann eben auch in Sachleistungen äußern könnte ...
...da ja das Existenzminimum nicht unterschritten werden darf?
...und zwar das alles vor dem Hintergrund, dass die Anziehung unseres Sozialsystems für Flüchtlinge welche aus wirtschaftlichen Gründen kommen, herabgesetzt werden könnte.
(das ist der Punkt um welchen es mir geht :) )