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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 08:30
@Abahatschi

Wenn ich dich richtig verstanden hab, meintest du, dass Ärzte Kritik befürchten müssen von Unterstützern (abgelehnter) Asylbewerber, wenn sie weniger ärztliche Atteste ausstellen.
Ebenso würde man sie kritisieren, dass sie für den Staat arbeiten (,,Knechte der Abschiebemaschinerie").




Aber ähnliche Vorwürfe, nur aus einer anderen Perspektive und völlig unbegründet gibt es doch auch von konservativer politischer Seite und von rechten Bewegungen in der Gesellschaft.

Da lautet die Kritik an den Ärzten, sie würden zu viele Krankschreibungen ausstellen, um die abgelehnten Asylbewerber künstlich zu unterstützen.
Ebenso wird kritisiert bzw. könnte kritisiert werden, dass sie den Rechtsstaat durch diese ,,Tricks" beschädigen.




Es geht mir darum, dass die Ärzte in beiden Fällen die Dummen sind, über die sich Laien aufregen, weil sie nicht die ,,richtigen" Urteile fällen würden. Das können die Laien aber sachlich gar nicht entscheiden und einschätzen.
Zu diesen Laien zähle ich auch Thomas de Maiziere. Trotzdem geben sie dann solche Sprüche von sich, wie die Behauptung, dass 70% Falschdiagnosen seien. Diese Zahl ist vollkommen aus der Luft gegriffen. Diese Aussagen sind außerdem deshalb sehr gefährlich, weil sie massiv Ressentiments befeuern können. Sie befördern unter anderem das Vorurteil, dass Asylanten nur betrügen und von Gutmenschen dabei noch unterstützt werden, auf Kosten der deutschen Allgemeinheit.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 09:53
Zitat von KcKc schrieb:die Ärzte in beiden Fällen die Dummen sind, über die sich Laien aufregen
Gut, wir sind uns einig.

Aus dieser Situation kommen aber Ärzte nur wenn sie in erster Linie im Rahmen ihrer fachlichen Befugnissen richtig urteilen, Moral und Finanzielles haben da keinen Platz.
Es ist ein Leichtes zu Projezieren, und jetzt mal ganz ernst -> wer hat nie in seinem Leben und Bekanntenkreis den Satz gehört "dann lasse ich mich halt krankschreiben, ich kenne da einen guten Arzt"?
Nicht falsch verstehen, das System ist ein hohes Gut in unsere Gesellschaft, aber es hat auch Schattenseiten.
Wenn das schon in Bezug auf die Arbeit easy geht, warum soll das nicht in Bereichen gehen?
Mittlerweile haben die Ärzte Codierberater...die von der KK gestellt werden um mehr Budget aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten - da geht es nur um Geld und die Patienten werden kränker gemacht als sie sind.
Ich möchte nur schreiben: der schlechte Ruf kommt nicht von ungefähr.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 10:21
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich möchte nur schreiben: der schlechte Ruf kommt nicht von ungefähr.
So würde ich es nicht nennen. Vielmehr geht es doch darum das in der Regel ein Allgemeinmediziner nicht innerhalb einer kurzen Erstuntersuchung ausschließen kann das ein Patient ein PTS hat. Also wird er die Anzeichen attestieren.

Da kann nur Abhilfe geschaffen werden indem man eine Gutachterpflicht einführt ... bei krankgeschriebenen nennt man das Vertrauensarzt.

Nicht die Ärzte sind das Problem, sondern die Anforderungen die gestellt werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 10:29
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Nicht die Ärzte sind das Problem
Da gilt doch, aber in Bezug auf den Ruf und meine angebrachten Beispiele "Blaumachen", Codierberater...sind meine Zweifel nicht berechtigt, da gibt es keine Probleme?
Das hat wenig zu tun mit dem Asyl, aber wie ist es, wer einmal lügt...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 11:16
@Abahatschi
Da hast Du natürlich recht. Aber ich gehe wirklich davon aus das die Ärzte nicht bewusst lügen sondern schon, natürlich neben ihrem eigennützigen finanziellen, das Wohl des Patienten im Auge haben.

Ist halt wirklich nicht leicht Arzt zu sein in Deutschland. Wenn ich mir überlege das sie teilweise schon Medizin für Patienten aus eigener Tasche zahlen sollen wird es wirklich komisch.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 11:42
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Nach meinem Verständnis steht dann doch die Ausweisung vor dem, oder?
edit: aus dem Migrantenthread, weil da OT, wenn wir es weiter ausführen
meinst Du jetzt Ausweisung oder Abschiebung?
So wie ich alle Gesetze verstehe bleibt es dabei, dass niemand abgeschoben werden kann, wenn ihm Todesstrafe, Folter etc drohen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 11:48
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:meinst Du jetzt Ausweisung oder Abschiebung? So wie ich alle Gesetze verstehe bleibt es dabei, dass niemand abgeschoben werden kann, wenn ihm Todesstrafe, Folter etc drohen.
Vor jeder Abschiebung steht nach meinem Verständnis die Ausweisung. Abschiebung erfolgt doch nur wenn man sich nicht aus die Ausweisung hält. Dies gilt natürlich nur in Freiheit. Aus Strafhaft sieht es anders aus.

Ich verstehe die Gesetzgebung so das eben für Straftäter die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen eben nicht das Abschiebehemmnis besteht wie für "nicht straffällige" Migranten.

Dies würde auch meinem Verständnis von Recht viel näher kommen. Ansonsten kann man sich doch Absatz 3 schenken, wenn es eh nicht zum Zuge kommt. Es ist ja explizit vor § 60 gesagt das dieser Personenkreis von dem Schutz ausgenommen ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 11:50
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Dies würde auch meinem Verständnis von Recht viel näher kommen. Ansonsten kann man sich doch Absatz 3 schenken, wenn es eh nicht zum Zuge kommt. Es ist ja explizit vor § 60 gesagt das dieser Personenkreis von dem Schutz ausgenommen ist.
Odee man kann sich die EMRK schenken wenn man ihr zuwiderhandelt. Wähl mal das Beste von den Möglichkeiten für Deutschland aus.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 11:53
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Odee man kann sich die EMRK schenken wenn man ihr wiederhandelt
Warum schenken. Hier ist es doch deutlich


Das Bundesver-fassungsgericht räumt der EMRK in ständiger Rechtsprechung daher ebenfalls „nur“ den Rang eines einfachen Bundesgesetzes ein.12

Für die nicht straffälligen gilt es doch. Wo ist das Problem, das verstehe ich die ganze Zeit nicht. Warum kämpft man so für Menschen die der Gemeinschaft Schaden zufügen und nimmt dabei in Kauf das sich das Klima so wandelt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 11:53
@neugierchen
nein, der Personenkreis, der allgemeinen Gefahren ausgesetzt ist....aber nicht Personen, denen bei Rückkehr garantiert die Todesstrafe, Folter etc droht. Sagen wir mal, Du gehörst zwar zu einer Gruppe von Menschen, die in dem jeweiligen Land verfolgt ist. DU bist es aber nicht persönlich. Dann haste Pech. Wenn Du aber in dem Land verurteilt bist oder Dir persönlich dort garantiert Todesstrafe, Folter etc droht, dann kann man nicht abschieben.
Außerdem geht es ja eigentlich um den Status, Du hast keinen Aufenthaltsstatus (mehr), also wirst Du abgeschoben, allerdings geht das dann nicht, auch wenn Du keinen Aufenthaltsstatus mehr hast, weil in Deinem Land die Todesstrafe droht.


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13.12.2017 um 11:54
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Warum kämpft man so für Menschen die der Gemeinschaft Schaden zufügen und nimmt dabei in Kauf das sich das Klima so wandelt.
es geht nicht ums Kämpfen, es geht darum, was menschenrechtlich möglich, vertretbar ist und was nicht. Und es ist nicht möglich, jemanden der Todesstrafe, Folter etc. auszusetzen, OHNE gegen Menschenrechte zu verstossen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 11:54
@Tussinelda
Dazu bin ich zu wenig Jura bewandert. Ich werde das mal bei dem nächsten Stammtisch ansprechen. Dort sind einige Anwälte, die werden da sicherlich genauere Sachkenntnis haben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 11:55
@neugierchen
Weil... Dus schon vergessen hast?
Insoweit kann der Umstand, dass dem Ausländer wegen einer begangenen Straftat in dem Land,
in das er abgeschoben werden soll, eine Strafe droht, die gegen Art. 3 EMRK verstößt, zu einem
absoluten Abschiebungshindernis führen. Eine solche Strafe kann insbesondere auch eine drohende Todesstrafe43 oder lebenslange Freiheitsstrafe sein, wenn das staatliche Recht die Überprüfung
einer möglichen Entlassung nicht vorsieht44
. Art. 3 EMRK schließt nach der Rechtsprechung des
EGMR „stillschweigend die Verpflichtung ein, den Betroffenen nicht in das Land auszuweisen“,
in dem er einer Behandlung ausgesetzt wäre, die mit Art. 3 EMRK unvereinbar ist45
. Der Schutz
gilt demnach „ausnahmslos“, lässt nicht „einmal im Falle eines öffentlichen Notstandes, der das
Leben der Nation bedroht, Abweichungen zu“ und gilt unabhängig von den Aktivitäten der betroffenen
Person46



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 11:56
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: was menschenrechtlich möglich
Ich finde ihr pervertiert das, ihr verletzt die Menschenwürde der potentiellen Opfer unter dem Deckmantel der Menschenwürde für den Täter. Das sind wohl eben Gewissenskonflikte.

Oder sind die Menschenrechte der Opfer auf körperliche Unversehrtheit nichts wert?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 11:57
@neugierchen
wir? Entschuldige bitte, das sind die geltenden Menschenrechte, nichts was "wir" pervertieren würden. Ich finde es pervers, wenn man willens ist, dagegen zu verstossen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 11:57
@neugierchen
Wir wissen ja bereits das Du persönlich denkst das Menschen ihre Menschenrechte verwirken könnten. Nur das interessiert natürlich den Staat kaum der das nicht so sehen kann.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 11:59
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ich finde es pervers, wenn man willens ist, dagegen zu verstossen.
Das ist eben der Gewissenskonflikt ..... für mich haben Opfer einen höheren Stellenwert als Täter. Beides geht ja nicht, oder welchen Vorschlag hegt ihr dazu?

Wie wollt ihr vermeiden das jemand aus der hier lebenden Bevölkerung Opfer wird, wie es Aufgabe des Staates laut GG ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 12:00
@neugierchen
Erkläre mal plausibel was es den Opfern bringt einen Straftäter mit dem Tod oder Folter zu bestrafen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 12:01
@neugierchen
habe es Dir schon mal erklärt. Es handelt sich in jedem Fall um Menschen. Und die geniessen Rechte. IMMER. Man muss niemandem dem Tod oder Folter aussetzen, um Opfern gerecht zu werden oder potentielle Opfer zu schützen. Da mußt Du in ein anderes Land auswandern, wenn Du die Menschenrechte mit Füßen treten willst, weil Du sie nicht mit Deinem Gewissen vereinbaren kannst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

13.12.2017 um 12:02
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Erkläre mal plausibel was es den Opfern bringt einen Straftäter mit dem Tod oder Folter zu bestrafen.
Dann gibt es das zukünftige Opfer ja nicht. Er ist ausgewiesen und kann hier kein Opfer mehr haben. Relativ einfach.


Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

Ihr nehmt ja bewusst Risiken in Kauf die diesem Grundrecht entgegenstehen und eben gerade mit der Inschutznahme der Täter.


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