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Migrantengewalt in Deutschland

58.908 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:12
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Wie will man rechtliche Entscheidungen anzweifen wenn man keine Ahnung davon hat?
Unter der Prämisse bräuchte man für so gut wie alle behördlichen Entscheidungen, die einen selbst betreffen, keinen Rechtsweg zu eröffnen.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:14
@SergeyFärlich
Und wie eröffnet man einen Rechtsweg? Genau, in dem man jemand herbeizieht der Ahnung hat würd ich mal meinen, einen sogenannten Anwalt. -.-


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:16
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Wie will man rechtliche Entscheidungen anzweifen wenn man keine Ahnung davon hat?
woher weiß man, dass man eien Fachmann hinzuziehen sollte, wenn man gar nicht erst anzweifeln will - als Leie?

ergo, als Leie zweifle ich was an, auch wenn ich keine Ahnung habe.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:16
@Optimist
-.- weil man weiss das man leie ist ergibt der normale Menschenverstand das man einen Fachmann braucht.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:17
Zitat von OptimistOptimist schrieb:woher weiß man, dass man eien Fachmann hinzuziehen sollte, wenn man gar nicht erst anzweifeln will - als Leie?
ergo, als Leie zweifle ich was an, auch wenn ich keine Ahnung habe.
lies noch mal genau.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:17
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Und wie eröffnet man einen Rechtsweg?
Indem ich gegen eine behördliche Entscheidung Widerspruch einlege; bei Entscheidungen der Finanzbehörde einen Einspruch. Das kann jeder selbst, da benötigt man keinen Anwalt.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:18
@Optimist
-.- nochmal wo schrieb ich das man nicht zweiflen darf. Aber dann empfielt sich einen Fachmann herbeizuziehen der einen konkreten Fall beurteilt. Manoman ist doch nicht so schwer.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:20
@SergeyFärlich
Wwnn Du Dir sicher bist (das ist das Ding ohne Zweifel um das es hier aber geht) dann mach das -.-


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:21
@wichtelprinz
nochmal wo schrieb ich das man nicht zweiflen daef.
DU hast dich beschwert, dass wir hier im Forum etwas angezweifelt hatten.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:23
ich möchte noch einmal deutlich machen, dass niemand abgeschoben werden kann, egal welche Straftaten er begangen hat, wenn ihm dann Todesstrafe, Folter oder lebenslange Haft ohne Möglichkeit der Entlassung drohen. Falls da noch Zweifel bestehen sollten oder wieder.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:24
@Optimist
Ich habe Dir eine Frage gestellt. Und zwar wie Du etwas anzweifen kannst wo Dir ganz viele Informationen nicht vorliegen und auch hier in individuellen Fällen wohl auch nie vorliegen werden.
Dann fing das grosse "ich darf nicht mehr zweifeln mimimi" an.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:26
Auch wenn es OT ist.. Eine Freiheitsstrafe über 2 Jahren kann gar nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Irrtum Nr. 1: Jede Freiheitsstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden.

Falsch: Gemäß § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch können nur Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Wer zu einer höheren Freiheitsstrafe verurteilt wird, muß diese Strafe in der Justizvollzugsanstalt verbüßen - auch wenn man erstmals straffällig geworden ist.



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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:27
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich möchte noch einmal deutlich machen, dass niemand abgeschoben werden kann, egal welche Straftaten er begangen hat, wenn ihm dann Todesstrafe, Folter oder lebenslange Haft ohne Möglichkeit der Entlassung drohen. Falls da noch Zweifel bestehen sollten oder wieder.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:3) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn aus schwerwiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Ausländer ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen zu treffen, begangen hat oder dass er vor seiner Aufnahme als Flüchtling ein schweres nichtpolitisches Verbrechen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland begangen hat oder sich hat Handlungen zuschulden kommen lassen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen.http://www.info4alien.de/auslg.htm#47
Wird der § also nicht angewendet?


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:30
@neugierchen
Insoweit kann der Umstand, dass dem Ausländer wegen einer begangenen Straftat in dem Land,
in das er abgeschoben werden soll, eine Strafe droht, die gegen Art. 3 EMRK verstößt, zu einem
absoluten Abschiebungshindernis führen. Eine solche Strafe kann insbesondere auch eine drohende Todesstrafe43 oder lebenslange Freiheitsstrafe sein, wenn das staatliche Recht die Überprüfung
einer möglichen Entlassung nicht vorsieht44
. Art. 3 EMRK schließt nach der Rechtsprechung des
EGMR „stillschweigend die Verpflichtung ein, den Betroffenen nicht in das Land auszuweisen“,
in dem er einer Behandlung ausgesetzt wäre, die mit Art. 3 EMRK unvereinbar ist45
. Der Schutz
gilt demnach „ausnahmslos“, lässt nicht „einmal im Falle eines öffentlichen Notstandes, der das
Leben der Nation bedroht, Abweichungen zu“ und gilt unabhängig von den Aktivitäten der betroffenen
Person46
.
https://www.bundestag.de/blob/417868/c9443c4cb4c43f63b3a872880fb8f0b7/wd-3-255-15-pdf-data.pdf

der ganze link ist interessant


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:37
@Tussinelda
lässt nicht „einmal im Falle eines öffentlichen Notstandes, der das
Leben der Nation bedroht, Abweichungen zu“
gut, dann besagt es dieses Gesetz so.
Ob dieses Gesetz für einen Staat gut ist, muss ich jedoch sehr bezweifeln.
Aber wenns halt nicht anders gewollt ist, als dass eine Nation bedroht werden kann... bzw. das Wohl des Täters auch in solch einem Falle vor geht, naja, kann man halt nichts machen


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:49
@Optimist
doch, er kann ja hier ins Gefängnis zum Beispiel


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:58
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ob dieses Gesetz für einen Staat gut ist, muss ich jedoch sehr bezweifeln.
Es handelt sich dabei um ein Menschenrecht aus der EMRK.

Und wenn man an der anfängt zu zweifen sollte man vielleicht mal auch an seinen Zweifeln zweifeln.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 11:06
@Tussinelda
Das sind doch Ausarbeitungen, diese werden doch als Diskussionsgrundlage genutzt um Gesetze zu beschließen, oder?

Ich habe noch zwei gefunden die sich mit der Ausweisungen beschäftigen.
https://www.bundestag.de/blob/424540/24ac093eae694ca5b7c9f805db67071d/wd-3-058-16-pdf-data.pdf
https://www.bundestag.de/blob/424166/010e45ac3e9b0a73b59f69599ada69fd/wd-3-020-16-pdf-data.pdf

Aus dem zweiten Link

Die nationalen deutschen Vorschriften über Abschiebungsverbote und -hindernisse fallen nicht unter „die allgemeinen Regeln des Völkerrechts“ im Sinne des Art. 25 GG. Bei der EMRK, auf die in § 60 Abs. 5 AufenthG Bezug genommen wird, handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der (als Ganzer) nicht in die Regelung des Art. 25 GG einbezogen ist.11 Das Bundesver-fassungsgericht räumt der EMRK in ständiger Rechtsprechung daher ebenfalls „nur“ den Rang eines einfachen Bundesgesetzes ein.12
Weißt Du inwieweit da eine Verschärfung beschlossen wurde?


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 11:20
@neugierchen
lies doch mal Deine eigenen links zu Ende


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 11:26
@Tussinelda
Du meinst

Teilweise wird jedoch vertreten, dass das Refoulement-Verbot (Art. 3 EMRK) mittlerweile zum universellen Völkergewohnheitsrecht gehört.13 Das Bundesverfassungsgericht hat dies bisher – soweit ersichtlich – noch nicht bestätigt. Aber auch wenn man sich dieser Auffassung anschließt und den Abschiebungsschutz des Refoulement-Verbots zu den „allgemeine Regeln des Völker-rechts“ im Sinne des Art. 25 GG zählen würde, käme die Rangfolgenregelung in Art. 25 Satz 2 GG nach derzeitiger Rechtslage faktisch nicht zum Tragen. Die Rangfolgereglung ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn das Völkergewohnheitsrecht mit dem einfachen Recht in Widerspruchsteht. Da jedoch § 60 Abs. 5 AufenthG die Abschiebung eines Ausländers ausdrücklich verbietet, wenn diese Abschiebung nach Art. 3 EMRK unzulässig wäre, dürfte es nach geltender Rechtslage nicht zu einem solchen Widerspruch kommen.

Nach meinem Verständnis steht dann doch die Ausweisung vor dem, oder?


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