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Migrantengewalt in Deutschland

57.971 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 08:36
Zitat von FFFF schrieb:Ich komme da auf Verschwörung, weil Du es als Absicht formulierst, dass Gewalttäter nicht abgeschoben werden und man falsch informiert würde.
Ich habe es auf die Diskutanten bezogen, die immer argumentieren das man nicht abgeschoben werden kann wenn Folter, etc. droht. Das dies falsch ist wollte ich darlegen.


Das ist eindeutig mein Fehler das ich das nicht deutlich genug gemacht habe.

Das dies immer als Abschiebehemmnis hier eingebracht wurde muss ich jetzt hoffentlich nicht raussuchen, das ist wohl allgemein bekannt. Und ich muss gestehen, ich habe es auch geglaubt.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 08:37
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Sag mir eine Straftat zu der man zu drei Jahren rechtskräftig verurteilt werden kann die nicht mit einer Gefahr für die Allgemeinheit verbunden ist ....
Bei einer satten Steuerhinterziehung z.B.


steuerhinterziehungOriginal anzeigen (0,1 MB)

Oder bei besonders schweren Fällen des Diebstahls. Da gibt es einige Verbrechen, die nicht mit körperlichen Übergriffen einhergehen müssen, die ein paar Jährchen Knast bringen können.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 08:38
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Die Frau zB die im Affekt ihren Peiniger tot schlägt ist keine Gefahr für die Allgemeinheit.
Dann stelle ich Dir mal ein BGH Urteil den § 66 betreffend ein




StGB § 66 Gefahr für die Allgemeinheit ist auch Gefahr für Einzelperson



StGB § 66 Gefahr für die Allgemeinheit ist auch Gefahr für Einzelperson

BGH, Urt. vom 10.01.2007 – 1 StR 530/06

Eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht nicht nur, wenn eine unbestimmte Vielzahl noch nicht näher individualisierter Personen betroffen ist (vgl. Stree in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 66 Rdn. 35). Jeder Einzelne ist Mitglied der Allgemeinheit, wenn ihm schwerer Schaden droht (vgl. Tröndle/ Fischer StGB 54. Aufl. § 66 Rdn. 24). Dementsprechend genügt für eine Gefährlichkeit i.S. d. § 66 StGB, wenn vom Täter erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen eine Einzelperson oder einen begrenzten Personenkreis - wie z. B. Familienangehörige - zu erwarten sind.


https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/aktuelle-rechtsprechungen-urteile/stgb/stgb-66-gefahr-fuer-die-allgemeinheit-ist-auch-gefahr-fuer-einzelperson-2.html (Archiv-Version vom 19.09.2017)

Nur mal das wir über das gleiche sprechen


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 08:40
@neugierchen
schau mal bitte hier und die Nachfolgenden:
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden? (Seite 1359) (Beitrag von Optimist)

ich glaube mit dem Absatz 3 ist es evtl. doch nicht so einfach wie ich ja auch erst dachte.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 08:53
Leitsatz: Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 60 Abs. 1 AufenthG) kann auch dann nach § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG widerrufen werden, wenn nachträglich von dem Ausländer eine Gefahr für die Allgemeinheit im Sinne von § 60 Abs. 8 Satz 1 Alt. 2 AufenthG ausgeht, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als drei Jahren wegen mehrerer ein Verbrechen oder besonders schweres Vergehen darstellender Einzeltaten, die jede für sich die Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren nicht erreicht, schließt den Anwendungsbereich des § 60 Abs.8 Satz 1 nicht aus
https://www.juraforum.de/urteile/niedersaechsisches-ovg/niedersaechsisches-ovg-urteil-vom-08-02-2012-az-13-lb-50-09

Gefahr für die Allgemeinheit finde ich beim googeln nur Bei privaten Rechten ist der Schutz der öffentlichen Sicherheit dann betroffen, wenn es einen Öffentlichkeitsbezug gibt. Also ist dann selbst bei einem Diebstahl die öffentliche Sicherheit betroffen?
http://www.fernuni-hagen.de/videostreaming/ls_ennuschat/55213/55213_03.pdf

Vielleicht kann das jemand mit Rechtskunde umfassend beantworten? @LDS vielleicht?

Noch eins
Bsp.: Die Missbilligung der Verwendung des Hitlergrußes wäre eine Regel, die unerlässlich für ein geordnetes staatsbürgerliches Gemein-schaftsleben ist. Der Hitlergruß ist aber schon durch § 86a StGB ver-boten, sodass die öffentliche Sicherheit betroffen ist – und nicht mehr die öffentliche Ordnung.
http://www.fernuni-hagen.de/videostreaming/ls_ennuschat/55213/55213_03.pdf

Also ist die Gefahr für die Allgemeinheit ziemlich tief gehängt, oder?

Die öffentliche Sicherheit umfasst nach allgemein anerkannter Definition die Unversehrtheit der objektiven Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen und die Funktionsfähigkeit von Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates.
Wikipedia: Öffentliche Sicherheit


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 09:01
@neugierchen
Du windest Dich und eben bis in die Verschwörungstheoriescheisse.

Fakt ist, es sind 3 Bedingungen und nicht nur Bedingung 3 Jahre. Die werden auch nicht für lustig so da stehen weils mit 3 Jahren schon klar wäre sondern da die 3 Jahre unklar sind gibts noch diese weiteren Bedingungen. Wenn nun nicht alle ausgeschaft werden nach 3 Jahren folgt mit Deiner Logik eben nur noch, dass man sich also somit nicht an geltendes Recht halte da die Gesetze ja schon existieren. Das ist das typische Vorgehen von Verschwörungstheoretikern..
Es ist also nicht möglich, dass die meisten Abschnitt 3 nicht erfüllen sondern es ist so, dass der Staat sich nicht an geltendes Recht halte.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 09:07
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ich habe es auf die Diskutanten bezogen,
Nein, Du hast es eindeutig darauf bezogen, dass die Gesetze nicht angewendet werden. Diskutanten können keine Gesetze anwenden.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Werden wir hier völlig sinnbefreit unter dem Mantel der Humanität mit Straftätern gesegnet?
Auch das können Diskutanten nicht, sondern nur Gerichte und Behörden.

Und nochmals: Ist es denn so, dass Straftäter, die entsprechende Strafen erhalten haben, nicht abgeschoben werden?

Meine Kollegin wurde von einem Mann brutal angegriffen, er bekam zwei Jahre Haft und (weil Wiederholungstäter) danach die sofortige Abschiebung.
Meinst Du, dass die nicht durchgeführt wird oder irgend jemand dafür wäre, ihn hier zu behalten?


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 09:17
@FF
Zitat von FFFF schrieb:Und nochmals: Ist es denn so, dass Straftäter, die entsprechende Strafen erhalten haben, nicht abgeschoben werden?Meine Kollegin wurde von einem Mann brutal angegriffen, er bekam zwei Jahre Haft und (weil Wiederholungstäter) danach die sofortige Abschiebung.Meinst Du, dass die nicht durchgeführt wird oder irgend jemand dafür wäre, ihn hier zu behalten?
Neugierchen meinte sicherlich folgendes und das dachte ich auch bist jetzt (lt. mancher user):

Ein Gewalttäter - egal ob er die Gesellschaft gefährdet oder nicht - darf prinzipiell DANN nicht abgeschoben werden, wenn ihm im Heimatland der Tod oder politische Verfolgung droht.

Und mir wurde gestern im anderen Faden klar gemacht, dass es wahrscheinlich tatsächlich an dem ist oder nicht?


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 09:21
@Optimist
Du kannst davon ausgehen, dass das Individualrecht gilt und jeder einzelne Fall dem entsprechend beurteilt wird - und zwar von Richtern. Falls ihr das nicht mehr haben wollt in DE mach E-Voting für besorgte Bürger.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 09:27
@Optimist
Darauf hatte ich schonmal geantwortet: Wenn ihm für die Tat, für die er bereits in D. gebüßt hat, im Heimatland ein weiterer Prozess und die Todesstrafe drohen würde, wird er wohl nicht abgeschoben.
Grundsätzlich ist es aber kein Hinderungsgrund, wenn die Todesstrafe für Verbrechen in dem Land möglich ist (wie in den USA).

Genauso wird es bei politischer Verfolgung aussehen: Wenn Folter und Tod drohen, wird man möglicherweise nicht abschieben.

Es wird aber jeder Einzelfall abgewogen werden müssen, Gefährdung und Sicherheitsbedürfnis in Deutschland gegen die Lage des Straftäters im Heimatland.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 09:34
@FF

aha, danke dir, dann ist jetzt für mich erst mal alles klar.

@wichtelprinz
Deine Polemik war unnötig, nur mal so nebenbei. Dass es auch anders geht, sieht man an der Antwort von FF.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 09:37
@Optimist
Sorry aber täglich grüsst das Murmeltier. Man stellt die Praxis immer mal wieder zur Debatre weil ja da nur rechtliche Leien arbeiten die es zu entscheiden haben, nicht?


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 09:39
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Man stellt die Praxis immer mal wieder zur Debatre weil ja da nur rechtliche Leihen arbeiten
Von Leien redet niemand, jedoch von Menschen, welche halt auch mal Fehlentscheidungen treffen können.
Dass dies vorkam, sieht man im Falle von Amri oder dem Franko z.B.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 09:57
@Optimist
Und diese Fehlentscheide verhalten sich zu richtigen Entscheiden in welchem Verhältnis das sie immer wieder als Beispiel für Entscheidungen herhalten sollen?

Und ja noch schlimmer sie nicht als Leien sondern als mit Absicht verstanden haben zu wollen.
Letzte Woche waren ja Polizei und Staatsanwaltschaft die Verfassungsbrecher.
Immer schön im Giesskannenprinzip Öl ins Feucherchen, nicht wahr?


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 09:59
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Man stellt die Praxis immer mal wieder zur Debatre weil ja da nur rechtliche Leien arbeiten die es zu entscheiden haben, nicht?
MIR ging es JETZT NUR um dieses Argument von dir und dass somit erlaubt sein müsste (auch als Leie) , auch mal diese und jene rechtliche oder behördliche Entscheidung anzuzweifeln, WEIL es alles fehlbare Menschen sind.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:01
@Optimist
Wie will man rechtliche Entscheidungen anzweifen wenn man keine Ahnung davon hat?
Meinst ein Forum ersetze ein Jura Studium?


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:04
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Wie will man rechtliche Entscheidungen anzweifen
indem man hier darüber diskutiert und dann evtl. seine Meinung revidieren kann...
.. aufgrund von fundierten sachlichen Aussagen (wie von einigen usern, auch in anderen Fäden kamen - u.a. gibt's hier auch den einen oder anderen mit juristischen Fachkenntnissen).

Wenn man in einem Forum nichts mehr anzweifeln darf, worüber wollen wir dann eigentlich noch diskutieren?


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:06
@Optimist
Ich habe nicht geschrieben man dürfe nicht anzweifeln, ich sagte wie will man ohne individuelle Kenntnisse zu einem Fall und ohne Rechtskenntnisse die den zuständigen Behörden und Institutionen zur verfügung stehen und hier keinem ohne Spekulatitis auskommen?
Steht halt nicht jeder auf sowas.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:08
@wichtelprinz
ja, das sei dir unbenommen wenn du nicht darauf stehst.
Andere user stehen halt darauf über dieses und jenes - zumindest ganz grob und allgemein - Klarheit zu gewinnen (ich hab sie nun gewonnen).

Aber wollen wir nun stundenlang DARÜBER diskutieren? (außerdem ist es OT).

Ich finde es gut, dass ich nun bezüglich wie man mit gewalttätigen Migranten - im Normalfall (individuell kann man es natürlich nicht wissen, weil man keinen Einblick hat) - umgeht und was die Gesetze dazu sagen.
Finde es auch gut, dass ich diese nicht erst groß und breit studieren musste, sondern mir user dabei geholfen hatten.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.12.2017 um 10:11
@Optimist
Nochmals wie willst mit dem Individualrecht und ohne konkrete Kenntnisse zum individuellen Fall auf allgemeines schliessen? Wie willst Rückschlüsse über Entscheide ohne diese Kenntnisse welche den Institutionen vorliegen ziehen?


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