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Migrantengewalt in Deutschland

58.908 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

12.12.2017 um 16:19
@SergeyFärlich
Dann erklär doch mal wie jemand in Deutschland von Vornherein keine Chance hat Bürger zu werden.
Gibts da Richtlinien?


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Migrantengewalt in Deutschland

12.12.2017 um 18:15
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Dann erklär doch mal wie jemand in Deutschland von Vornherein keine Chance hat Bürger zu werden.
So was von OT.....

Aber nach Gewalt kommt hoffentlich demnächst schneller und effektiver der § 53

Gesetzliche Grundlagen zur Abschiebung wegen einer Straftat

§ 53 AufenthG hält fest:

(1) Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.“

In diesem Fall erfolgt die Abschiebungsandrohung nicht vom BAMF, sondern von der zuständigen Ausländerbehörde. Was geschieht aber, wenn ein Asylbewerber oder Ausländer mit einem anerkannten Flüchtlingsstatus eine schwere Straftat begeht?

In diesem Fall gilt es, zwei Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen: Das Recht auf Schutz und Asyl und das Recht auf öffentliche Sicherheit und der Wahrung der demokratischen Grundordnung

Gesetzliche Grundlagen zur Abschiebung wegen einer Straftat

https://www.anwalt.org/asylrecht-migrationsrecht/abschiebung/
zum Zuge. Dann wird es auch wieder ruhiger hier weil viele einfach weg sind. Die gesetlichen Grundlagen sind da, nur umsetzen muss man sie rigider


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Migrantengewalt in Deutschland

12.12.2017 um 18:33
ICh habe hier etwas gefunden.

DER ABSOLUTE HAMMER

Werden wir hier völlig sinnbefreit unter dem Mantel der Humanität mit Straftätern gesegnet?

Man sieht wie man verdummt wird, ich habe auch nicht geglaubt das unser Gesetz das hergibt. Für Gewalttäter ist nichts mit Schutz wegen politischer Verfolgung

§ 51 Verbot der Abschiebung politisch Verfolgter

(1) Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist.

(2) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 liegen vor bei
1. Asylberechtigten und
2. sonstigen Ausländern , die im Bundesgebiet die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge genießen oder die außerhalb des Bundesgebiets als ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge anerkannt sind.
In den sonstigen Fällen , in denen sich der Ausländer auf politische Verfolgung beruft, stellt das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in einem Asylverfahren nach den Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes fest, ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen. Die Entscheidung des Bundesamtes kann nur nach den Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes angefochten werden.

(3) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn aus schwerwiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Ausländer ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen zu treffen, begangen hat oder dass er vor seiner Aufnahme als Flüchtling ein schweres nichtpolitisches Verbrechen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland begangen hat oder sich hat Handlungen zuschulden kommen lassen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen.

(4) Soll ein Ausländer abgeschoben werden, bei dem die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, kann nicht davon abgesehen werden, die Abschiebung anzudrohen und eine angemessene Ausreisefrist zu setzen. In der Androhung sind die Staaten zu bezeichnen, in die der Ausländer abgeschoben werden darf.


Besonderer Augenmerk auf (3)

http://www.info4alien.de/auslg.htm#47 (Archiv-Version vom 05.12.2017)

Also können fast alle gekickt werden die hier straffällig werden.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Migrantengewalt in Deutschland

12.12.2017 um 18:50
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:gekickt werden
Ja, das ist ein "treffender" Ausdruck, geprägt von fundamentaler Humanität.


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Migrantengewalt in Deutschland

12.12.2017 um 18:52
@Realo
Du weißt, bei mir ist es nicht so weit her mit
Zitat von RealoRealo schrieb: fundamentaler Humanität.
bei Personen die bewusst andere Menschen gequält und verletzt haben- Wir reden in dem Thread nicht über Familien die sich integrieren möchten.

Für diesen Personenkreis über die wir hier diskutieren ist also definitiv nichts mit Hemmnissen aufgrund

(1) Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist.

Sie sind einfach mal so ausgeschlossen von dieser Regelung. Warum hält sich unser Ausländeramt denn nicht an die eigenen Gesetze? Weil ein paar demonstrieren?


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Migrantengewalt in Deutschland

12.12.2017 um 19:50
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Also können fast alle gekickt werden die hier straffällig werden.
Ich lese da
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:(3) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn aus schwerwiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Ausländer ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen zu treffen, begangen hat oder dass er vor seiner Aufnahme als Flüchtling ein schweres nichtpolitisches Verbrechen außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland begangen hat oder sich hat Handlungen zuschulden kommen lassen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen.
Fallen für Dich also fast alle Strafttaten von Ausländer in die Kategorie aus Abschnitt 3?


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12.12.2017 um 19:56
@wichtelprinz
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet
das würde ja z.B. Terroristen betreffen.
Aber wurde hier in den Threads nicht auch bezüglich dieser argumentiert, dass diese nicht in ein Land abgeschoben werden dürfen, wenn ihnen dort z.B. die Todesstrafe droht?

Aber wie nun Abs 3 zeigt, dürften die sehr wohl auch DANN abgeschoben werden, oder habe ich da was falsch verstanden?


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Migrantengewalt in Deutschland

12.12.2017 um 20:23
Die nimmt uns keiner mehr ab, einmal hier - müssen wir mit denen schon klarkommen, Herr Optimist.


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Migrantengewalt in Deutschland

12.12.2017 um 20:23
@neugierchen
Das heißt wenn einer hier angibt er sei bei der Taliban gewesen, kann trotzdem abgeschoben werden.
Abs 3 ist gut: kein Asyl für Kriegsverbrecher.


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Migrantengewalt in Deutschland

12.12.2017 um 20:25
@SergeyFärlich
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:DER ABSOLUTE HAMMER

Werden wir hier völlig sinnbefreit unter dem Mantel der Humanität mit Straftätern gesegnet?

Man sieht wie man verdummt wird, ich habe auch nicht geglaubt das unser Gesetz das hergibt. Für Gewalttäter ist nichts mit Schutz wegen politischer Verfolgung
Gleich mal verschwörungsmäßig drauflos eskalieren? :D
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Für diesen Personenkreis über die wir hier diskutieren
Welcher ist denn das? Ich habe heute Nachmittag mal aufgezählt, wer alles unter "Migranten" fällt, da sind Flüchtlinge nur ein Teil.
Möchtest Du hier aufgewachsene Migranten auch bei der erstbesten Gelegenheit abschieben, auch wenn sie seit der Kindheit hier leben?


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Migrantengewalt in Deutschland

12.12.2017 um 20:29
@FF
Mit Verschwörungen hab ich nichts am Hut.


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Migrantengewalt in Deutschland

12.12.2017 um 20:33
@SergeyFärlich
Dann erkläre doch mal, wie man unter den gegebenen Umständen verhindern soll, dass auch Straftäter ins Land kommen (nicht nur als Flüchtlinge, sondern auch auf anderen legalen und illegalen Wegen), wie man einem hier geborenen oder aufwachsenden Migranten oder einem Flüchtling ansehen soll, dass sie später kriminell werden, und welche Maßnahmen man ändern/ergreifen müsste (Verwaltungstechnisch und organisatorisch, wenn es kein juristisches Problem ist), und in wiefern das absichtlich verschleppt wird.


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Migrantengewalt in Deutschland

12.12.2017 um 20:35
@FF
es ging doch bei Neugierchens Beitrag nur darum, dass man lt. Abs.3 eben doch Straftäter - z.B- Terroristen - abschieben kann, auch wenn in ihrem Land der Tod droht...


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12.12.2017 um 20:37
@FF
Wenn du die Umstände als gegeben und nicht veränderbar ansiehst, wird das schwierig.

Außerdem kann ich gerade nicht folgen. Hast du falsch ge@ttet?


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Migrantengewalt in Deutschland

12.12.2017 um 20:46
Zitat von OptimistOptimist schrieb: neugierchen schrieb:
wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet

das würde ja z.B. Terroristen betreffen.
Aber wurde hier in den Threads nicht auch bezüglich dieser argumentiert, dass diese nicht in ein Land abgeschoben werden dürfen, wenn ihnen dort z.B. die Todesstrafe droht?

Aber wie nun Abs 3 zeigt, dürften die sehr wohl auch DANN abgeschoben werden, oder habe ich da was falsch verstanden?
Grundsätzlich gilt nach dem Aufenthaltsgesetz § 60 Abs. 1:

1) 1In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist. ...

Ab Absatz 8 werden jedoch Ausnahmefälle konkret beschrieben:

(8) 1Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. 2Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt. 3Von der Anwendung des Absatzes 1 kann abgesehen werden, wenn der Ausländer eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist, sofern die Straftat mit Gewalt, unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List begangen worden ist oder eine Straftat nach § 177 des Strafgesetzbuches ist.

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/60.html

Dies gehört jedoch besser hier rein: Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?


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Migrantengewalt in Deutschland

12.12.2017 um 20:50
@Optimist
Jain. Wenn ihnen droht, dass sie wegen des gleichen Verbrechens angeklagt und mit dem Tod bestraft werden, nicht.

@SergeyFärlich
Ich halte die Zustände für stark verbesserungswürdig. Aber wer sagt, dass das nicht möglich und schon im Gang ist? Nur ist die Umsetzung eben nicht mal so hopplahopp zu machen, wie die Forderung ausgesprochen. Momentan hapert es unter anderem daran, die Leute sicher zu transportieren (und für die zivilen Flüge Personal zu bekommen). Statt dessen wird eine junge Tibeterin aus dem Unterricht geholt (und durfte wieder zurückkommen).
Offensichtlich sind die Behörden zumTeil überfordert und nicht gut koordiniert.
Aber ist das unabänderlich? Nein. Man hat auch eine ganz andere, viel größere, viel chaotischere Flut von Flüchtlingen irgendwann in den Griff bekommen... sogar ohne Computer.


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Migrantengewalt in Deutschland

12.12.2017 um 21:00
Zitat von FFFF schrieb:Man hat auch eine ganz andere, viel größere, viel chaotischere Flut von Flüchtlingen irgendwann in den Griff bekommen... sogar ohne Computer.
Und man weiß vorher dass alles richtig ist? Fingerabdrücke abpinseln und gegen das Fensterlicht halten? :(


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Migrantengewalt in Deutschland

12.12.2017 um 21:00
@FF
Was du da sagst, gehört eigentlich in den Faden nebenan, daher schneide ich das nur kurz an.
Das aus meiner Sicht wichtigste ist die eindeutige Zuordenbarkeit.

Dabei ist es im ersten Schritt auch völlig gleich, ob man nun 27 oder 17 Jahre alt ist. Wichtig ist, die ERkennungsmerkmale (wie Fingerabdruck) zuordenbar zu machen: Willste Leistung, gibste Finger.


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12.12.2017 um 21:08
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Und man weiß vorher dass alles richtig ist? Fingerabdrücke abpinseln und gegen das Fensterlicht halten?
Man weiß es nie vorher, ob jemand kriminell ist oder wird.


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Migrantengewalt in Deutschland

12.12.2017 um 21:14
Zitat von FFFF schrieb:Man weiß es nie vorher, ob jemand kriminell ist oder wird.
Mir ging es um alles richtig machen...ohne Computer und so...wie vermeidet man da, so Mehrfachanmeldungen von Straftäter aus anderen EU Länder?


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