Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
03.11.2017 um 10:18es gibt brisante Neuigkeiten zu dem terrorverdächtigen Syrer, der in Schwerin festgenommen wurde. der Fall Yamen A. zeigt nun ganau das, was viele zu Recht kritisiert haben:
Asylgewährung ohne jegliche Anhörung (das sog Interview) , nur mittels ankreuzen eines Fragebogens ist ein Sicherheitsrisiko.
bevor wir über Asylgesetzänderung reden, sollte man erstmal die Einhaltung unserer bestehenden GEsetze fordern.
die gelten AUCH Für Bundesbehörden
Asylgewährung ohne jegliche Anhörung (das sog Interview) , nur mittels ankreuzen eines Fragebogens ist ein Sicherheitsrisiko.
bevor wir über Asylgesetzänderung reden, sollte man erstmal die Einhaltung unserer bestehenden GEsetze fordern.
die gelten AUCH Für Bundesbehörden
Der terrorverdächtige Syrer Yamen A. ist nach einem "Spiegel"-Bericht vor seiner Anerkennung als Flüchtling nie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge befragt worden. Er habe nur einen Fragebogen ausfüllen müssen, berichtete das Nachrichtenmagazin am Donnerstag vorab.http://www.focus.de/politik/deutschland/yamen-a-terrorverdaechtiger-syrer-nie-vom-bundesamt-angehoert_id_7795459.html
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Der heute 19-Jährige war im Herbst 2015 nach Deutschland gekommen, wurde im April 2016 als Flüchtling anerkannt und erhielt eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst drei Jahre.
Das Fragebogenverfahren wurde laut Bericht zunächst bei Zehntausenden Syrern, Irakern und Eritreern angewandt, war wegen Sicherheitsbedenken von der großen Koalition aber abgeschafft worden. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Asyl-Antrag des Syrers habe bereits die neue Regelung gegolten, wonach alle Asylbewerber wieder persönlich angehört werden mussten.