Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
30.09.2017 um 11:48@Realo
https://mediendienst-integration.de/artikel/bleibeperspektive-asylverfahren-asyl-integrationskurs-afghanistan-syrien.html
@Optimist
hier hatte jemand auch eine sehr interessante Idee
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:XsFAK0Xw02oJ:diepresse.com/home/meinung/gastkommentar/4840022/Und-warum-keine-internationalen-Sicherheitszonen+&cd=8&hl=de&ct=clnk&gl=de
Realo schrieb:Ihr "Asylkonstrukteure" vergesst immer, dass es bei der Aufnahme von Asyl Begehrenden keine Auswahloptionen, schon gar nicht nach Geschlecht, geben kann, und dass ihr euch keine Flüchtlinge à la carte basteln könnt. Wessen Leben bedroht ist, der muss gerettet werden.wer sich in solch einer Sicherheitszone befände wäre ja vorerst gerettet.
Realo schrieb:Das einzige zulässige Auswahlkriterium - wenn wir es mit Zigmillionen zu tun hätten - wäre das Losverfahren. Alles andere ist grundgesetzwidrig. Wir haben es aber nicht mit Zigmillionen zu tun - selbst in den Ghettos rund um Europa sind nur 7 Millionen Flüchtlinge festgehalten.na ja , die grosszügige Auslegung des Grundgesetzes bei Bevorzugungen nach Abstammung ( Syrer Eilanträge ) könnte dann doch sicher auch bei Bevorzugungen nach Geschlecht greifen zumindest findet die Gleichstellung von Mann und Frau im Grundgesetz ja keine bevorzugte Erwähnung.
https://mediendienst-integration.de/artikel/bleibeperspektive-asylverfahren-asyl-integrationskurs-afghanistan-syrien.html
@Optimist
hier hatte jemand auch eine sehr interessante Idee