Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
07.10.2015 um 21:22@canales
Aber zum Glück scheint man ja an einer Verbesserung zu arbeiten
canales schrieb:Zunächstmal erhält nur etwa die Hälfte überhaupt ein Bleiberecht, das wären dann prognostiziert etwa 500.000...eine solche Zahl ist zumindest über eine bestimmte Zeit verkraftbar.Unter der Voraussetzung dass die andere Hälfte freiwillig geht wäre das Verkraftbar. Und wenn der bleibende Rest nicht zu viele Familienangehörige nachholt.
Aber zum Glück scheint man ja an einer Verbesserung zu arbeiten
Geheimer EU-Planwas ich ausdrücklich begrüße
Hunderttausende Flüchtlinge sollen abgeschoben werden
Europa droht die Kontrolle über den Flüchtlingsansturm zu verlieren: Allein in Deutschland sind in diesem Jahr mehr als 257 000 unerlaubte Einreisen festgestellt worden. In den fünf Monaten von April bis August sind über die griechisch-türkische Seegrenze 210 000 Menschen illegal eingereist. Allein für Deutschland werden 1,5 Millionen Flüchtlinge für 2015 erwartet.
Die EU will in der Flüchtlingskrise härter durchgreifen!
►Mehr als 400 000 abgelehnte Asylbewerber sollen sofort in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden. Das berichtete die britische Tageszeitung „The Times“.
► Brüssel macht den Herkunftsländern Druck
Damit die abgelehnten Flüchtlinge auch in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden können, müssen die Staaten ihre Bürger auch wieder hineinlassen. Damit Staaten ihre Wirtschaftsflüchtlinge nicht ablehnen, droht Brüssel ihnen damit Entwicklungshilfe zu kürzen, Visa-Erleichterungen zurückzunehmen oder den Wirtschaftsdeal zu canceln.
► Flüchtlinge ohne Pass kriegen einen „Laissez-passer“-Pass
Sollten Flüchtlinge keinen Pass ihres Herkunftslandes besitzen, kriegen sie einen sogenannten „Laissez-passer“- Pass (französisch für Passieren lassen). Ein solcher Pass ist ein alternatives Ausweisdokument, das von der Europäischen Union ausgestellt wird. Der „Laissez-passer“- Pass wird von über 100 Ländern als Ersatz-Pass anerkannt. Somit ist es möglich auch Flüchtlingen ohne gültige Pässe in ihre Länder zurückzuführen.
► Strafen für Länder die nicht abschieben
Sollten EU-Staaten ihre abgelehnten Ayslbewerber nicht abschieben, drohen ihnen von der EU-Kommission Vertrags- und Geldstrafen. Im Wortlaut heißt es: „Die Mitgliedsstaaten müssen systematisch Entscheidungen zur Abschiebung treffen, alle nötigen Schritte gehen um diese zu beschleunigen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Ausländer ohne Aufenthaltsstatus zu finden und in ihr Heimatland zurückzuschicken.“
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