univerzal schrieb:Ja, aber im Bezug zum Thema haben wir ein NGO-Papier, bei dem mal nicht mal weiß, ob es durchgewunken wird.
Das stimmt. Ich denke aber, es wird in der aktuellen Fassung nicht durchgewunken. Sicherlich wird es Mitgliedsstaaten geben, denen die Formulierungen nicht "ausreichend" genug sind. Sprich, sie möchten gerne noch mehr Dinge vom "Intoleranz§en" erfasst haben.
Sichere Kandidaten für solche Länder, u. a. Deutschland.
Dazu möchte ich kurz ein OT einbringen.
Deutschland hat die UNO-Verpflichtung zur Inklusion unterzeichnet.
Das UNO-Papier sieht vor, daß Länder verpflichtet werden, behinderten Kindern den Zugang zu Schule und Bildung zu garantieren und gewährleisten.
Dies wird in Deutschland seit Jahrzehnten praktiziert. Teilweise sogar in speziellen Einrichtungen, die besonders auf die spezifischen Behinderungen ausgerichtet sind.
Nun beginnt Deutschland aber, mit Verweis auf diese UNO-Verpflichtung, diese speziellen Einrichtungen zu schleifen und die Kinder, auch gegen Widerstand der Eltern, in Regelschulen zu zwingen.
So sieht das aus, wenn Deutschland etwas "adaptiert". Ähnliches war beim AGG zu beobachten, da wurden dann auch Elemente noch mit in das Gesetz hineingeschrieben, die seitens der EU überhaupt nicht vorgegeben waren.