ich:
England hat es erlaubt, weil es vernünftiger ist, als sich später mit Demonstranten und Radikalen zu schlagen. Und wenn nicht mit denen, dann wenigstens mit ständigen Verfassungsklagen, die das garantierte Recht auf Selbstbestimmung der Völker einfordern wollen.
nocheinPoet schrieb:Nein, es wäre nicht möglich das über eine Verfassungsklage zu erreichen, denn über dem Recht auf Selbstbestimmung der Völker steht weiter das Recht jeden Staates auf seine territoriale Integrität. Da hilft keine Verfassungsklage.
Das würde ich gerne wissen, woher du dir da so sicher sein kannst
-dass das Recht des Staates auf ter.Integrität drüber steht- , wo du doch weißt, dass sich jeder Staat dazu verpflichtet hat, alle Menschenrechte in seine Rechtsordnung aufzunehmen und sie zur vollen Geltung zu bringen, wie es heißt.
Die Pflicht zur vollen Umsetzung der Menschenrechte erlegte sich jeder Staat beim Eintritt in UN selbst auf, und ist dieser Pflicht auch nachzukommen.
Vielleicht hast du hierzu mal einen Link für mich, der deine Annahme stützt.
ich:
Es ging also in dem parlamentarischen Beschluss gar nicht darum, ob sie sich abspalten dürfen, sondern nur wann, damit sich das ganze Land vorbereiten kann, und sonst auch keine Menschen dadurch zu Schaden kämen.
nocheinPoet schrieb:Kannst Du das mal mit Quellen belegen?
Ne, es leitet sich aus der selbstauferlegten Verpflichtung ab, alle Menschenrechte in den Staatlichen Rechtsordungen/Verfassungen aufzunehmen, und sie zur vollen Geltung zu bringen.
Mein Wikilink, du erinnerst dich.
nocheinPoet schrieb:Es bleibt dabei, wenn die Verfassung eines Staates ein Referendum einzelner Teile und Gruppen nicht erlaubt sondern verbietet, kann dieses Recht nicht eingeklagt werden, entweder räumt der Staat dann das Recht für so ein Referendum ein, oder eben nicht. Es ist nicht möglich sich auf die Menschenrechte zu berufen und vom Staat zu verlangen so ein Referendum abzuhalten. Sagt der Staat nein, ist und bleibt so ein Referendum verfassungswidrig.
Der Staat kann zwar zu dem Zeitpunkt nein sagen, weil dieser eventuell die anderen Menschenrechte gefährdet, aber kann nicht zu einem Menschenrecht nein sagen, wenn er sich beim UN Beitritt selbst dazu verpflichtet, die Menschenrechte zur vollen Geltung zu brigen.
Das ist doch hier der Springende Punkt.
ich:
Dass sich die Schotten -oder wer auch immer- abspalten dürfen, kann kein Gesetz der Erde verhindern, weil die persönliche Entscheidung zur Eigenständigkeit eines Volkes ein verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht ist. Zumindest innerhalb der UN.
nocheinPoet schrieb:Nein und Du machst stur da weiter, wo Du letzte mal gescheitert bist, ich lasse mich da auch nicht veralbern, ich habe Dir gesagt, Du wirst Deine Meinung hier so nicht als Tatsache ohne Beleg initiieren können.
Natürlich mach ich da weiter, und ich bin hier auch nicht gescheitert, also bleib sachlich. Und es liegt mir fern dich zu veralbern. Ich will das jetzt genau erörtert wissen, das ist alles.
Es ist nicht meine Meinung die hier zählt, sondern wie schon oft belegt die Verpflichtung der Staaten die Menschenrechte in ihre Rechtssysteme aufzunehmen und sie zur vollen Geltung zu bringen, das heißt sie sind garantiert.
Wenn das so im Rechtssystem verankert ist, darf der Staat eben nur dann der Forderung nach mehr Autonomie oder sogar Sezession widersprechen, wenn andere Menschenrechte dabei verletzt werden würden. Dass diese staatlichen Anpassungsprozesse aber eingeleitet werden, und mit der Zeit auch umgesetzt werden müssen, ist zwingend, wenn man hier das Recht auf Selbstbestimmung der Völker zu achten hat.
nocheinPoet schrieb:Wo steht zum Beispiel konkret in unserer Verfassung, dass zum Beispiel die dänische Minderheit das Recht hat sich abzuspalten?
Wusste nicht, dass sie das will.
Aber wenn sie es wollte, müsste man das Selbstbestimmungsrecht der Dänen voll zur Geltung bringen, und einen entsprechenden Prozess parlamentarisch einleiten. Dazu hat man sich bei UN beitritt verpflichtet. Solche Gesetze sind doch auch schnell gemacht, was für ein Problem also?
Gerade innerhalb der EU, wo ohnehin schon fast alles gleich ist, und die Grenzen kaum mehr was bedeuten.
Die Verpflichtung der Staaten die Menschenrechte zur vollen Geltung zu bringen ist doch nicht nur ein lustiges Versprechen, das man sich da gibt, sondern in letzter Konsequenz ein Vertrag zwischen Volk, Staat und Weltgemeinschaft, und wenn man diesen Vertrag bricht, sprich Grundrechte der Menschen verletzt, dann ist das ein grobes juristische Faul.
So ist die ganze Sache auch zu behandeln, und es ist völlig gleich, welche Wirtschafsrechte oder politische Verflechtung korrigiert werden müssen. Das Menschenrecht ist in voller Geltung zu beachten.