Nightshot schrieb:Außerdem gibt es ja auch Akteneinsicht also wenn du von irgendwem beschuldigt wirst erfährst du so oder so Namen und Adresse.
Es ist keine Privatklage. Nationalsozialistische Wiederbetätigung ist in Österreich eine Strafsache, da muss die Staatsanwaltschaft tätig werden. Der Kläger ist nicht die Person, die eine Meldung bei der NS-Meldestelle abgibt. Diese Person ist nicht mal diejenige, die eine Anzeige erstattet, sondern die NS-Meldestelle wird tätig.
Außerdem legt das österreichische Gesetz ganz eindeutig fest, dass diese Daten nicht veröffentlicht werden dürfen (genau deswegen, wegen des Personenschutzes, gibt es ja den Puffer zwischen meldender Person und Staatsanwaltschaft: die NS-Meldestelle).
Von der Akteneinsicht sind Aktenbestandteile ausgenommen, insoweit deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen einer Partei oder dritter Personen oder eine Gefährdung der Aufgaben der Behörde herbeiführen oder den Zweck des Verfahrens beeinträchtigen würde.
http://www.jusline.at/17_Akteneinsicht_AVG.html
Da hat irgendein Drecksack aus der Justiz Daten weitergeleitet. So einer wie die saubayrische Justiz 1923.