@Fedaykin So, da bin ich wieder
:) Hat zwar länger gedauert als angekünfigt, aber ich versuche es jetz mal
:DWar zwar hin und wieder zum mitlesen hier, aber über "Handy" schreiben ist nicht mein Ding.
Fedaykin schrieb am 29.05.2016:Also nur für die Logik die nichtexistenz kann man nicht beweisen.
Auch wenn ich wusste das dieser Satz irgendwann folgt, ist es schade das er kam. Vor allem weil er vielleicht für den Fachbereich "Logik" zutreffen mag, aber durch seinen "allgemeingültigen Einsatz" verliert er hier und da an "Richtigkeit". Soll ich es beweisen? Ok... Durch aufmerksames lesen eines Vertrages kann ich zu 100% sagen ob ein von mir gesuchter Passus vorhanden ist oder nicht. Ist er nicht vorhanden, habe ich tatsächlich dessen "Nichtexistenz" bewiesen
:DFedaykin schrieb am 29.05.2016:Deswegen frage ich mich ob es da bei anderen Freihandelsabkommen präzedensfälle gibt wo ein Unternehmen erfolgreich geklagt hätte wegen Mindestlohnerhöhung
Mir sind keine bekannt
:D Aber, nur weil etwas noch nicht da war, bedeutet es nicht das es nicht passieren kann.
Tatsächlich müsste hier genau geprüft werden, wie weit sich der Investorenschutz erstreckt und ob, bzw. welche Bereiche tatsächlich ausgeschlossen sein werden. Ich fürchte aber das solche Dinge, wie zB Mindestlohnerhöhungen, explizit ausgeschlossen werden müssten, da sich sonst ein Schlupfloch ergeben könnte (jede Menge Konjunktiv
:D ).
Fedaykin schrieb am 29.05.2016:Nein, die Klage bezogen auf Gewinneinbußen sind an andere Verträge gebunden. Lohnkosten und co gehört aber eben nicht zu den Investments stehen also nicht in den Bilanziell im Anlagevermögen.
Dennoch verringert eine Erhöhung der Löhne die Gewinne, rein rechnerisch. Und es geht doch wohl um Verlust/Minderung von Gewinnen.
Es gibt immer wieder "findige" Manager die eine Grauzone/ein Schlupfloch für sich entdecken und nutzen um sich zu bereichern.
Fedaykin schrieb am 29.05.2016:Wenn wir uns da mal diveres Klagen anschauen zeigt sich das schon etwas anders. Zb ist Phillip Morris mit seiner Klage in Australien gescheitert bzgl einer Auflage für Warnhinweise auf Zigarettenpackungen etc.
Auch wenn PM das Verfahren verloren hat; Das ist ein sehr schlechtes Beispiel. PM hat nicht verloren weil sie "im Unrecht" waren, sondern weil ihnen ein Rechtsbruch nachgewiesen wurde. Wäre das nicht der Fall gewesen, dann wäre es sicher anders ausgegangen. Schon blöd wenn ein "toller Trick" zum Boomerang wird, eben dumm gelaufen für PM. War aber eben ein Rechtsbruch der zu der Entscheidung geführt hat.
Fedaykin schrieb am 29.05.2016:Standards sind gut, aber eben auch nicht immer Wirklich Gut. Wie war das mit der Bananenkrümmung?
Stimmt, nicht immer sind Standards gut. Aber die, die gut sind (in totalem Egoismius natürlich hier für uns
:D ) sollten wir behalten.
Fedaykin schrieb am 29.05.2016:Sind die Kanadier denn so langsam? Das ganze läuft seit 2009
Ich weiss das leider auch nicht, aber irgendwie schleicht sich CETA langsam und leise durch....
Fedaykin schrieb am 29.05.2016:Nein, irgendwie nicht. Wo sind denn die großen Gegenbewegungen.
Die scheinen immer in einem Atemzug mit TTIP stattzufinden, habe ich den Eindruck.
Fedaykin schrieb am 29.05.2016:Man zeige mir mal bei TTIP den Fracking "Zwang"
Also, zunächst wird kein "Fracking-Zwang" also solcher zu finden sein. Wobei sich das mit dem Fracking ja schon durch die "Hintertüre" erledigt hat. Schliesslich wird ja auch in Deutschland "gefrackt". Aber hier wird sich zeigen wohin die Entwicklung geht.
Fedaykin schrieb am 29.05.2016:Selbst in den USA ist das "Gemeindepolitik" ob das zugelassen wird oder nicht.
Naja, die USA funktionieren prinzipiell anders als Deutschland
:DFedaykin schrieb am 29.05.2016:Doch, weil eben vieles was auf den Demos und co an Kampagnen so erzählt wird unbelegter Unsinn ist.
Das mag sein, aber das Gegenteil ist nachwievor auch unbelegter Kram. Wird ja nicht so viel veröffentlicht
:DKeine "Seite" kann tatsächlich mit belastbaren Beweisen für ihre Annahmen vorweisen.
Fedaykin schrieb am 29.05.2016:Ja wobei ein Land wie Deutschland was Schiedsgerichtsbabkommen mit 130 Nationen unterhält etwas paradox reagiert.
Nein, das ist nicht paradox, denn man sollte sich mal anschauen mit welchen Ländern diese Abkommen geschlossen wurden. In den meisten Ländern sind es instabile Systeme oder wenigstens Regime/Regierungen denen man vielleicht "nicht ganz traut". Natürlich wie immer mit Aussnahmen. Es sind übrigens insgesamt 148 solcher Abkommen im Laufe der Zeit gewesen. Diese 148 beinhalten alle in Kraft getretenen Verträge, die außer Kraft getretenen Verträge sowie die unterzeichneten, aber noch nicht in Kraft getretenen Verträge.
Einzusehen auf der Seite des BMWi:
"[autourl (http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Investitionsschutz/investitionsschutzvertraege.html[/autourl]<br]"> Investitionsschutzverträge )
So, nochmal sorry dafür das es so lange gedauert hat.
:bier: