Kritisches Freihandelsabkommen TTIP (USA)
09.05.2016 um 12:01Fedaykin schrieb:Äh das wissen die schon seit Langen.Wie denn wenn es nicht deklariert ist. Wie sie nicht wussten, dass fast überall Gentech drin steckt, so ist es doch auch beim Fleisch.
Fedaykin schrieb:Äh das wissen die schon seit Langen.Wie denn wenn es nicht deklariert ist. Wie sie nicht wussten, dass fast überall Gentech drin steckt, so ist es doch auch beim Fleisch.
Die Bundesärztekammer (BÄK) etwa äußerte sich schockiert über die Dokumente. BÄK-PräsidentAlles aus meinem letzten Link - muss man nur lesen und verstehen.
Frank Ulrich Montgomery forderte die europäischen Verhandlungsführer an diesem Dienstag dazu auf, „mit sofortiger Wirkung alle Gesundheitsdienstleistungen, -standards und -leitlinien aus den TTIP-Verhandlungen zu streichen“.
„Gesundheit ist keine Handelsware“, sagte Montgomery. „Offensichtlich sehen die USA alle bewährten Standards des Gesundheitswesens in
Deutschland und Europa als Handelshemmnisse an.“
wichtelprinz schrieb:Das es keinen Hinweis auf Schädlichkeit gibt ist eben amerikanischer Standard. Gestern, Vorgerstern, Heute und auch noch Morgen bewerten wir aber nach eueopäischem Standard.In der Schweiz nicht. Tatsache ist der Rinfleischimport liegt momentan bei ca 1500 Tonnen im Jahr.
mayday schrieb:Wie denn wenn es nicht deklariert ist. Wie sie nicht wussten, dass fast überall Gentech drin steckt, so ist es doch auch beim Fleisch.Oh wie erwähnt die FDA muss das zulassen.
Nä sie haben einen europäischen Stabdard, der des Vorsorgepeinzips - was dagegen?ist mir wurscht, ich bin nur überrascht das die Schweiz Hormonfleisch importieren darf.
wichtelprinz schrieb:Dort wurden zur Anwendung des Vorsorgeprinzips drei Grundsätze formuliert:Das bedeutet, sollte wissenschaftlich evaluiert werden, dass Chlohrhuhn, Genmais und Co, unbedenklich sind, dem Zeug auf dem EU Markt nichts im wege steht.
1.Die Anwendung des Prinzips sollte auf einer möglichst umfassenden wissenschaftlichen Bewertung beruhen, in der auch das Ausmaß der wissenschaftlichen Unsicherheit ermittelt wird
2.Vor jeder Entscheidung für oder gegen eine Tätigkeit sollten die Risiken und die möglichen Folgen einer Untätigkeit bewertet werden
3.Sobald die Ergebnisse der wissenschaftlichen Bewertung und/oder der Risikobewertung vorliegen, sollten alle Betroffenen in die Untersuchung der verschiedenen Risikomanagement-Optionen einbezogen werden.
wichtelprinz schrieb:Jo mit ensprechender DEKLARATION! was daran schwierig - darum meidens ja die Händler. Man hats auch nicht nötig Fleisch von mutierten Kühen in die Theke zu legen.Eben, ich sehe die Deklarationspflicht nicht in Gefahr.