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Wohin geht die Türkei unter Erdogan?

28.877 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Russland, EU, Freiheit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wohin geht die Türkei unter Erdogan?

Wohin geht die Türkei unter Erdogan?

01.08.2016 um 15:43
Zitat von LDSLDS schrieb:Nochmal gaaaanz einfach: Es ist kein recht auf Videoübertragungen vermerkt, folglich gibt es da auch kein Recht auf das man sich berufen kann und welches beschnitten wurde.
Alter falter. Sag mal, kannst du lesen? Ich begründe doch auch mit Art. 8 gar nichts.
Aber das Verbot für die Videobotschaft muss dennoch eine rechtliche Grundlage haben, die liegt bis jetzt einzig an der Einschätzung der Polizei.


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Wohin geht die Türkei unter Erdogan?

01.08.2016 um 15:43
Zitat von vincentvincent schrieb:Liest du irgendwo in Art. 8 was von einer Verbot für Videobotschaften? Ich verstehe nicht ganz, wieso das aufgegriffen wurde.
Zitat von vincentvincent schrieb:Dennoch musst du eine Rechtsgrundlage haben, um die Rede zu verbieten. Oder wird das ausgewürfelt?
nein, aber 8 dient eben mit als Legitimierung, Eben das AUFLAGEN verhängt werden können. Im ZUsammenspiel mit dem Teil: öffentliche Sichereit - sind wir im Prinzip schon durch.
Zitat von vincentvincent schrieb:Allerdings hätte man die Sicherheitsbedenken ausräumen können durch eine erhöhte Präsenz. Daher mein Vorwurf, dass die Entscheidung der Polizei einen politischen Charakter hat..
Nein, nicht unbedingt. Die Polizei ist ein Arbeitgeber. Und wenn kurzfristig eine Demo angesagt wird bei dem schon 2500 Beamte vor Ort sind, plus zwei weitere Demos, dann kann die Polizei durchaus sagen - nein schaffen wir nicht. eine vierte Demo hätte wahrscheinlich komplett untersagt werden müssen.


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def ehemaliges Mitglied

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Wohin geht die Türkei unter Erdogan?

01.08.2016 um 15:43
Zitat von vincentvincent schrieb:Aber das Verbot für die Videobotschaft muss dennoch eine rechtliche Grundlage haben, die liegt bis jetzt einzig an der Einschätzung der Polizei.
Und diverser Gerichte bis hoch zum Bundesverfassungsgericht... :palm:


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Wohin geht die Türkei unter Erdogan?

01.08.2016 um 15:43
@vincent
Zitat von vincentvincent schrieb:Alter falter. Sag mal, kannst du lesen? Ich begründe doch auch mit Art. 8 gar nichts.
Aber das Verbot für die Videobotschaft muss dennoch eine rechtliche Grundlage haben, die liegt bis jetzt einzig an der Einschätzung der Polizei.
Wie oft denn noch?

1. Meinungsfreiheit greift nur bei Anwesenheit im Geltungsbereich des Grundgesetzes und dann nur, wenn öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird, keine Hetze vorliegt etc.

2. Ersteres liegt nicht vor, die öffentliche Sicherheit wurde durch Videobotschaft als potentiell gefährdet eingestuft --> legitimes Verbot der Videobotschaft und Schicht im Schacht!


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01.08.2016 um 15:46
Zitat von defdef schrieb:Leg doch mal den Maßstab den du hier anlegst in der Türkei an.
Nein, wieso sollte ich. Ich will auch nicht annähernd gleiche Verhältnisse in Deutschland.
Zitat von defdef schrieb:Wahrung öffentlicher Sicherheit?
Ja, die man auch hätte wahren müssen, wäre er selbst erschienen. Die man auch wahren konnte, als man nur seine Botschaft verlesen hat. Die man aber unmöglich hätte wahren können, wenn er sich Live eingeschaltet hätte.
Zitat von defdef schrieb:Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass irgendwelche Leute von irgendwo auf der Welt hier ihre Anhänger per Videobotschaft anfeuern dürfen und wir diesen Event auch noch finanziell absichern.
Dennoch muss man eine Grundlage haben, um etwas zu verbieten. Es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. SO funktioniert das Rechtssystem in Deutschland. Zum Verbot selbst, siehe oben die Polizei-Begründung.


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Wohin geht die Türkei unter Erdogan?

01.08.2016 um 15:47
@vincent
Wenn die öffentliche Sicherheit als gefährdet eingestuft wird liegt eine rechtliche Grundlage vor!!!!

Was ist denn so schwer daran?


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01.08.2016 um 15:48
@vincent
Zitat von vincentvincent schrieb:Daher mein Vorwurf, dass die Entscheidung der Polizei einen politischen Charakter hat..
Dir steht es frei, Anzeige zu erstatten und die Bundesrepublik zu verklagen, mach doch...hahaha.

Nimm dir ein Vorbild an Erdogan, dessen Hobby es ist, Anzeigen zu erstatten. Der türkische Außenminister hat ja in dieser Angelegenheit bereits pflichteifrig der Bundesregierung den Stinkefinger gezeigt...hahaha.


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01.08.2016 um 15:48
Zitat von vincentvincent schrieb:Aber das Verbot für die Videobotschaft muss dennoch eine rechtliche Grundlage haben, die liegt bis jetzt einzig an der Einschätzung der Polizei.
ja richtig :) unglaublich -> wir nähern uns an ans deutsche Gesetz :) und das kurz vor Feierabend...

Demo wird angemeldet, demo wird geprüft von den Behörden (Ordnungsamt, Polizei), Auflagen werden erstellt. Gegen Auflagen wird prozesiert - Gerichte entscheiden nach (dem zusammenspiel von) Gesetzen -> kein Livebild Erdogan. nochmal vor gericht - entscheidung - nochmal vor gericht - Entscheidung.

Aktuell bist du und Erdogan plus Lakaien die einzigen die der deutschen Rechtssprechung etwas vorwerfen - ohne Belege.


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01.08.2016 um 15:49
Zitat von vincentvincent schrieb:Dennoch muss man eine Grundlage haben, um etwas zu verbieten. Es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. SO funktioniert das Rechtssystem in Deutschland. Zum Verbot selbst, siehe oben die Polizei-Begründung.
Die Grundlagen wurden des öfteren jetzt schon dargelegt. auch wenn du es immer wieder abstreitest.


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01.08.2016 um 15:49
Zitat von MannomannMannomann schrieb:Wenn die öffentliche Sicherheit als gefährdet eingestuft wird liegt eine rechtliche Grundlage vor!!!!

Was ist denn so schwer daran?
Ja, das sage ich seit 4-5 Seiten. Die Einschätzung kam eben nur durch die Polizei. Und was ich auch seit 4-5 Seiten schreibe, ist, dass man die Sicherheitsmaßnahmen verstärken kann/konnte. Wollte man nicht, weil blablabubb.. das ist dann alles was kommt.


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Wohin geht die Türkei unter Erdogan?

01.08.2016 um 15:52
@vincent
Ja, das sage ich seit 4-5 Seiten. Die Einschätzung kam eben nur durch die Polizei. Und was ich auch seit 4-5 Seiten schreibe, ist, dass man die Sicherheitsmaßnahmen verstärken kann. Wollte man nicht, weil blablabubb.. das ist dann alles was kommt.
Der einfachste Weg die öffentliche Sicherheit aufrecht zu erhalten, war nicht das ohnehin übertrieben hohe Polizeiaufgebot noch zu verstärken, sondern die Videobotschaft zu verbieten. Das wurde durch die Polizei getan und durch das BVerG höchstrichterlich per Eilantrag bestätigt.

Es lag somit eine gesetzliche Legitimation vor und der Drops ist gelutscht.!


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01.08.2016 um 15:52
@vincent
quatsch von dir kommt die Lamentierei das wäre gegen das Grundgesetz obwohl das Bundesverfassungsgericht das Gegenteil sagte..........


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01.08.2016 um 15:54
@Mannomann
Nö, das einfachste wäre, die Demo zu verbieten. Auch das war ja im Gespräch und ist eben auch nicht so, dass man es rechtlich nicht konnte. Eben mit Verweis auf das Gefahrenpotenzial. Aber Demo zulassen, Sportminister zulassen, Botschaft zulassen nur die Live-Schaltung nicht zulassen ist finde ich halt - immer noch - blamabel.
Zitat von MannomannMannomann schrieb:Es lag somit eine gesetzliche Legitimation vor und der Drops ist gelutscht.!
Hab nie was anderes geschrieben. Formal alles korrekt. Von anfang an meine Rede!


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Wohin geht die Türkei unter Erdogan?

01.08.2016 um 15:56
@vincent
Warum sollte man die ganze Demo verbieten, wenn man das ganze auch nur durch Verbot eines Teils der Demo regeln kann?


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def ehemaliges Mitglied

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Wohin geht die Türkei unter Erdogan?

01.08.2016 um 15:56
Mal ein paar Pressestimmen zur Demo:

http://www.welt.de/politik/article157423393/Wir-wollen-hier-nicht-nach-Regeln-der-Tuerkei-leben.html
"De Standaard", Belgien: "Richtige Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit "


"Es zeugt von der Stärke der deutschen Demokratie, dass trotz aller Spannungen und der realen Gefahr von Gewaltausbrüchen eine Kundgebung genehmigt und Steuerzahlergeld eingesetzt wurde, um sie sicher und ruhig verlaufen zu lassen. Aber zu dieser Stärke gehört es auch, Grenzen zu setzen. Die gegebenen Umstände waren nicht dazu angetan, ein ausländisches Staatsoberhaupt, das bereits wiederholt aufrührerische Reden gehalten hat, live vor einer aufgeheizten Masse sprechen zu lassen. (...) Die Kölner Polizei, die zu Jahresbeginn noch heftig kritisiert worden war, zeigte gestern, dass sie zur richtigen Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit in der Lage ist."

~~

"Takvim", Türkei: "Deutschland hat Maske fallengelassen"


"Deutschland, das seiner Nazi-Vergangenheit nicht entkommen ist, hat seine Maske fallengelassen. Es unterstützt die putschistische Fetö-Bande (gemeint sind die Anhänger des Predigers Fethullah Gülen), die gegen die Türkei ist. Es hat einmal mehr bewiesen, dass es kein Freund und Verbündeter ist."

~~

"Westdeutsche Allgemeine Zeitung", Essen: "Nicht nach Regeln der Türkei leben"


"Ob sich die Türken, die gestern in Köln ihren Staatspräsidenten feierten, der Qualität des deutschen Rechtsstaates und der damit verbundenen Errungenschaften bewusst sind und diese zu würdigen wissen? Hier dürfen sie jedenfalls demonstrieren, und auch wenn einige CDU-Größen im Vorfeld nörgelten, man müsse sich doch nicht alles gefallen lassen, steht eine Aushöhlung des Demonstrationsrechtes außer Frage, solange die Polizei die Sicherheit der Veranstaltung gewährleisen kann. Womit sich auch der Stammtischspruch beantwortet hätte, wonach wir in der Türkei niemals dürften, was die Türken bei uns dürfen. Wir wollen in Deutschland nicht nach den Regeln der Türkei leben, und wir tun es nicht. Und das ist gut so."

~~

"Neue Osnabrücker Zeitung", Osnabrück: "Flügellahme Politiker"


"Wie bizarr: 20.000 zum Teil euphorisierte Anhänger haben in Köln für Recep Tayyip Erdogan demonstriert. Das heißt: Sie nutzen demokratische Freiheiten, um einem Mann zu huldigen, der aktuell eher als Verächter von Demokratie und Freiheit auffällt. Ob die Türkei nun zur Diktatur verkommt, bleibt abzuwarten. Ganz klar aber ist: Versammlungs- und Meinungsfreiheit wie in Deutschland wird es dort unter Erdogan nicht geben. Es ist fahrlässig, dass dieser Mann auf internationaler politischer Ebene immer noch weitgehend ungehindert agieren kann. Politiker im Westen wirken flügellahm und mutlos, während Erdogan mit kräftigen Schlägen neue Popularitätshöhen erreicht. Es ist ein Trauerspiel – nicht nur in Ankara und Istanbul, sondern auch in Berlin, Paris und anderen europäischen Hauptstädten."
Takvim ist doch bestimmt das türkische Pendant zum Postillion... oder meinen die das ernst?


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Wohin geht die Türkei unter Erdogan?

01.08.2016 um 15:57
@vincent
Es wird schwer sein damit zu leben, dass du es blamabel findest, aber ich bin bereit es zu versuchen.
Wenn es rechtlich korrekt ist, aber trotzdem (in deinen Augen) blamabel, sind dann die deutschen Gesetze blamabel?


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Wohin geht die Türkei unter Erdogan?

01.08.2016 um 15:59
@def
Zitat von defdef schrieb:"Deutschland, das seiner Nazi-Vergangenheit nicht entkommen ist, hat seine Maske fallengelassen.
LOL na der war ja wieder typisch ............


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Wohin geht die Türkei unter Erdogan?

01.08.2016 um 16:00
@Mannomann
Ich hab langsam echt kein Bock auf Wiederholungen, aber ein letztes Mal. Weil es eine politische Botschaft ausstrahlt. Die meiner Meinung nach auch nicht auf Ebene der Polizei zu kommunizieren ist.
Es wird einem Staatspräsidenten, zwar einem unbeliebten, aber immer noch einem, der Nato-Partner usw. usf. ist, ein Verbot erteilt.
Dieses Verbot unterstellt ihm - ob zu recht oder unrecht - dass er eine Masse an Menschen mobilisieren kann, die aufgrund seiner Botschaft in Videoform zur Gewalt greifen. Das teile ich ja auch, also die Sorge. Nur sollte man halt nicht die Polizei vorschieben, weil es einfach einem Redeverbot und damit der Zensur gleicht; nicht juristisch ist. Das wird jetzt ausgeschlachtet.

Hätte man eleganter lösen können. Einfach Präsenz steigern, Außenpolitisch einwirken usw. usf.


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Wohin geht die Türkei unter Erdogan?

01.08.2016 um 16:00
@vincent
Zitat von vincentvincent schrieb:Das sage ich doch auch die ganze Zeit. Dennoch musst du eine Rechtsgrundlage haben, um die Rede zu verbieten. Oder wird das ausgewürfelt? Es ist nämlich, falls du es bemerkt hast, gang und gäbe, per Videobotschaft an Demos teilzunehmen. Dazu ist nicht nur das Video von dem PKK-Mitglied Murat Karayilan nötig.
Hier wird also rein auf die Sicherheitsvorkehrung sich berufen. Das sagte ich auch schon die ganze Zeit. Es wurde eben nicht mit dem Grundrecht argumentiert bzw. meiner Meinung nach unzulässig vom OLG Münster, dass nur kein Konflikt bei der Beurteilung sah. Das Verfassungsgericht liefert eigentlich nur ne Prognose und beruft sich auf die Formalfehler.

Allerdings hätte man die Sicherheitsbedenken ausräumen können durch eine erhöhte Präsenz. Daher mein Vorwurf, dass die Entscheidung der Polizei einen politischen Charakter hat..
Zitat von vincentvincent schrieb:Alter falter. Sag mal, kannst du lesen? Ich begründe doch auch mit Art. 8 gar nichts.
Aber das Verbot für die Videobotschaft muss dennoch eine rechtliche Grundlage haben, die liegt bis jetzt einzig an der Einschätzung der Polizei.
Ja, ich kann lesen, sogar Gesetzestext. Du auch?
Beginnen wir damit: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wurde unstrittig gewährt. Das wirst hoffentlich auch du bemerkt haben.
Dinge wie eine Videoleinwand und die Art der Nutzung hingegen werden nicht "angemeldet" sondern bei der Ordnungsbehörde "beantragt". Diese wägt ab und gibt dem Antrag statt oder eben nicht.
Und ja, diese Einschätzungen trifft die Polizei. Sie lässt sich hierbei sogar, wie geschehen, gerichtlich überprüfen.
Das OLG Münster ist bestimmt entsetzt das du ihre Entscheidung für unzulässig hältst. Und das was du als verfassungsgerichtliche Prognose abtust ist schon recht eindeutig. Es sieht keinerlei Anhaltspunkte für einen verfassungsrechtlichen Verstoss. Viel deutlicher kann man es kaum ausdrücken.

Du stellst hier deine persönliche Meinung über die Entscheidungen von Polizei und sogar den Gerichten...selbstbewusst bist du ja, das muss ich dir lassen.

Dein "alter Falter"


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Wohin geht die Türkei unter Erdogan?

01.08.2016 um 16:01
@Heide_witzka
Siehe hier:
Beitrag von vincent (Seite 502)

Denke das ist auch ungefähr die Antwort auf deine Frage.


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