@vincent vincent schrieb:Das sage ich doch auch die ganze Zeit. Dennoch musst du eine Rechtsgrundlage haben, um die Rede zu verbieten. Oder wird das ausgewürfelt? Es ist nämlich, falls du es bemerkt hast, gang und gäbe, per Videobotschaft an Demos teilzunehmen. Dazu ist nicht nur das Video von dem PKK-Mitglied Murat Karayilan nötig.
Hier wird also rein auf die Sicherheitsvorkehrung sich berufen. Das sagte ich auch schon die ganze Zeit. Es wurde eben nicht mit dem Grundrecht argumentiert bzw. meiner Meinung nach unzulässig vom OLG Münster, dass nur kein Konflikt bei der Beurteilung sah. Das Verfassungsgericht liefert eigentlich nur ne Prognose und beruft sich auf die Formalfehler.
Allerdings hätte man die Sicherheitsbedenken ausräumen können durch eine erhöhte Präsenz. Daher mein Vorwurf, dass die Entscheidung der Polizei einen politischen Charakter hat..
vincent schrieb:Alter falter. Sag mal, kannst du lesen? Ich begründe doch auch mit Art. 8 gar nichts.
Aber das Verbot für die Videobotschaft muss dennoch eine rechtliche Grundlage haben, die liegt bis jetzt einzig an der Einschätzung der Polizei.
Ja, ich kann lesen, sogar Gesetzestext. Du auch?
Beginnen wir damit: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wurde unstrittig gewährt. Das wirst hoffentlich auch du bemerkt haben.
Dinge wie eine Videoleinwand und die Art der Nutzung hingegen werden nicht "angemeldet" sondern bei der Ordnungsbehörde "beantragt". Diese wägt ab und gibt dem Antrag statt oder eben nicht.
Und ja, diese Einschätzungen trifft die Polizei. Sie lässt sich hierbei sogar, wie geschehen, gerichtlich überprüfen.
Das OLG Münster ist bestimmt entsetzt das du ihre Entscheidung für unzulässig hältst. Und das was du als verfassungsgerichtliche Prognose abtust ist schon recht eindeutig. Es sieht keinerlei Anhaltspunkte für einen verfassungsrechtlichen Verstoss. Viel deutlicher kann man es kaum ausdrücken.
Du stellst hier deine persönliche Meinung über die Entscheidungen von Polizei und sogar den Gerichten...selbstbewusst bist du ja, das muss ich dir lassen.
Dein "alter Falter"