@vincent Doch das ist sache der polizei, weil die polizei für die sicherheit da zuständig ist.
Das genau das die sache der polizei, und von NIEMAND ANDEREM ist , das hat das gericht ja bestätigt.
Das demorecht sagt, dass jeder in Deutschland demonstrieren darf solange das auf dem grundgesetz fußt.
Diese demos können mit auflagen belegt werden, wenn es sicherheitsbedenken gibt.
Z.B. darf man auch durchaus untersagen, fahnen zu schwenken oder ähnliches (alles schonmal dagewesen).
Die polizei hätte sogar, wenn sie gewollt hätte, komplett die leinwand verbieten können.
Bei demos aus dem linken spektrum begrenzt sie sogar manchmal, wie dick flaggenpfosten sein dürfen.
vincent schrieb:Ja, sie hat es erlaubt. Alles richtig. 20-50 tsd Menschen sind keine ausreichende Gefahr für ein Verbot, aber der Staatspräsident in Form von Live-Bildern. Es waren ja nicht einmal die Worte, seine Botschaft wurde verlesen. Es war einfach nur die Tatsache einer Live-Schaltung. Und das im Medien-Zeitalter..^^
Ich gehe durchaus davon aus, dass vorher abgeklärt war, wie diese verlesene botschaft aussieht. Das hätte man bei einer live schalte nicht kontrollierenk können.
und nein, die anzahl der menschen ist erstmal nicht das problem.
Was passiert ist sehr simpel: War es erdogan zuzutrauen, dass er sich da hinstellt und wieder was vom türkischen blut faselt und von feinden die man bekämpfen muss? jop.
War es seinen fans zuzutrauen, dass die danach aggro sind, besonders wenn was schiefgeht und gegendemonstranten es schaffen in ihre nähe zu kommen? jop.
War die polizei berechtigt, die live schalte zu untersagen? jop.
Alle diese drei dinge haben die polizei bewogen, das ganze zu verbieten. Und wäre ich verantwortlich gewesen, hätte ich das wohl genauso gemacht.