Wohin geht die Türkei unter Erdogan?
01.08.2016 um 14:33vincent schrieb:Doch, genau das bedeutet Meinungsfreiheit. DU darfst jeder zeit und überall deine Meinung sagen,...Nein das beutet es nicht.
vincent schrieb:Doch, genau das bedeutet Meinungsfreiheit. DU darfst jeder zeit und überall deine Meinung sagen,...Nein das beutet es nicht.
vincent schrieb:Doch, genau das bedeutet Meinungsfreiheit. DU darfst jeder zeit und überall deine Meinung sagen, es sei denn es wird explizit verboten. Dazu zählt Hetze, Beleidigung etc.Wird ja minute zu minute besser:
Rechtliche Grenzen
Beschränkungen der Meinungsfreiheit dürfen in den meisten Demokratien keine abweichende Meinung unterbinden, sondern nur zum Staatsschutz oder zum Schutz anderer wichtiger Interessen wie dem Jugendschutz eingesetzt werden. Repression, also Sanktionen nach erfolgter Meinungsäußerung, ist meist nur zum Schutze höher- und gleichrangiger anderer Güter erlaubt, aber nur auf der Basis eines ausreichend die Einschränkung detaillierenden rechtmäßig verabschiedeten Gesetzes.
Allgemein verbreitete Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit sind (nicht abschließend):
der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung,
die Weitergabe als geheim klassifizierter Informationen,
die übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst einfachen Beamten,
die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes,[2]
die Grenze der öffentlichen Sicherheit (in den USA rechtshistorisch häufig angeführtes Verbot des missbräuchlichen Ausrufes „Feuer“ in einem Theater)
der unlautere Wettbewerb durch Diskreditierung der Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten.
die nichtautorisierte Weitergabe urheberrechtlich geschützter Informationen (z. B. Art. 5 Abs. 2 S. 1 GG: Schranke der „allgemeinen Gesetze“; das Urheberrechtsgesetz ist ein solches Gesetz, da es nicht meinungsspezifisch wirkt)
vincent schrieb:Die Demo wurde auch erlaubt. Man sah also keinen ausreichenden Grund sie zu verbieten, will aber einen Staatspräsidenten verbieten, nicht in Persona aber per Videoübertragung live zu reden.Falsch. Man hat es ihm verboten und das ganz im Sinne des Rechtstaates. @scarcrow hat dir das nun sogar im Gesetzestext erläutert. Wenn dir das nicht passt, ist dir leider nicht zu helfen... ändert aber an der Tatsache nichts.
vincent schrieb:DU darfst jeder zeit und überall deine Meinung sagen, es sei denn es wird explizit verboten.Du kannst ja mal versuchen auf meinem Land Flagge wedelnd deine Meinugn zu sagen... :D
vincent schrieb:Die Demo wurde auch erlaubt. Man sah also keinen ausreichenden Grund sie zu verbieten, will aber einen Staatspräsidenten verbieten, nicht in Persona aber per Videoübertragung live zu reden.du checkst es nicht. DIe ProNRW hatte Auflagen auch zwecks Sicherheit. Diese haben sie verletzt und die Demo wurde aufgelöst.
vincent schrieb:will aber einen Staatspräsidenten verbieten, nicht in Persona aber per Videoübertragung live zu reden.der eine Staatspräsident hat NULL Rechte hier in Deutschland Gesetze auszuhebeln wie er es seit Monaten tut. und wenn DU ebenfalls darauf bestehst ist das dein Problem.
vincent schrieb:So läuft das nicht. Du musst erstmal das Gesetz zeigen, dass das verbietet. Ich kann mich getrost aufs GG berufen, in der grundsätzlich die Versammlungsfreiheit eingeräumt wirdHier der Artikel 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.Ich lasse mal den Teil mit "alle Deutschen" weg, dieser wird zum Jedermannsrecht.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
LDS schrieb:Man hat wohl abgewogen was unkontollierbares geschehen würde wenn man komplett absagt.Ja, sicher doch. Die Sorge um Ausschreitungen, falls die Demo komplett abgesagt werden würde und die Menschen aus ganz Deutschland und dem Ausland nicht anreisen würden, ist so groß, dass man die Demo doch zulässt, aber die Sorge, dass die ganzen anwesenden, die die Sorge speisen dann wegen einer Live-Schaltung statt der Lesung der Botschaft, ausrasten ist dann der entscheidende Punkt..
LDS schrieb:Eigentlich nicht. Vielmehr ist es eine "politische Message" wenn ein Staatspräsident dies auf einer Demonstration im Ausland tun möchte.Klar ist es das. Bezweifelt auch niemand.
Quiron schrieb:Nein, nicht überall. Z.B. in diesem Forum nicht, weil die Administratoren hier Hausrecht haben und jeden Beitrag löschen können, wenn sie denn wollten.Ja, wow. Was für eine Erkenntnis. Ich darf dich auch aus meiner Wohnung bitte, wenn mir deine Schuhe nicht passen. Hat jetzt aber irgendwie wenig mit der Diskussion zu tun, in der es um die öffentliche Meinungsausprache geht.
ich habe dir das Gesetz schon gepostet.lol.. und als nächstes verbieten wir Obama, hier in Deutschland bei einer angemeldeten Versammlung, eine Rede zu halten. Du verwechselst da etwas. Nicht Erdogan hat die Demo angemeldet und von dem Grundrecht gebrauch gemacht. Es waren die Anmelder der Demo und dahinter werden deutsche Staatsbürger stecken. Als Redner darfst du einladen wen du willst.
Wikipedia: Versammlungsfreiheit
Träger des Grundrechts sind alle Deutschen. Folglich können sich nur deutsche Staatsbürger auf Art. 8 Abs. 1 GG berufen.
ist Erdogan Deutsch? Nein. Fall schonmal vorab erledigt.
Da kannst du dich darauf berufen wie du willst.
vincent schrieb:Du kannst nicht unvollständig zitieren, nur weil du ein lustiges Bild posten willst, was vermeintlich in Widerspruch zu meiner Aussage steht.Es steht nicht nur vermeintlich im Widerspruch zu deiner Aussage sondern komplett.
vincent schrieb:Ja, wow. Was für eine Erkenntnis. Ich darf dich auch aus meiner Wohnung bitte, wenn mir deine Schuhe nicht passen. Hat jetzt aber irgendwie wenig mit der Diskussion zu tun, in der es um die öffentliche Meinungsausprache geht.Nur ist deine Wohnung nicht sehr öffentlich, also reichlich irrelevant für die freie Meinungsäußerung.
scarcrow schrieb:Wird ja minute zu minute besser:Lesen, das schrieb ich doch schon. Hetze, Beleidigung etc. fallen nicht unter den Schutz. Dazu zählt dann auch der Aufruf zur Gewalt usw. usf. Das ist banal..
Falsch. Man hat es ihm verboten und das ganz im Sinne des Rechtstaates. @scarcrow hat dir das nun sogar im Gesetzestext erläutert. Wenn dir das nicht passt, ist dir leider nicht zu helfen... ändert aber an der Tatsache nichts.Da wurde rein gar nichts in der Hinsicht per Gesetzestext untermauert. Einfach zur Versammlungsfreiheit einen Wiki-Link reinklatschen ist kein Beleg.. oder steht da was zur Videobotschaft?
Nerok schrieb:Jede Privatperson kann dich dafür aber aus ihrem Haus schmeißen oder dir diese Aussage verbieten.Ja, was ich gerade selbst mit einem Beispiel erläutert habe. Ändert aber auch nichts an der grundsätzlichen Freiheit des Wortes. Der Gastgeber macht dann nur von seinem Hausrecht gebrauch. Außerdem ging es um Demos, öffentlicher Raum..
vincent schrieb:aber die Sorge, dass die ganzen anwesenden, die die Sorge speisen dann wegen einer Live-Schaltung statt der Lesung der Botschaft, ausrasten ist dann der entscheidende Punkt..Die Gerichte haben genau richtig entschieden!
Quiron schrieb:Nur ist deine Wohnung nicht sehr öffentlich, also reichlich irrelevant für die freie Meinungsäußerung.Nö, überhaupt nicht. Ich antworte nur chronologisch auf etwa 4-5 User, und jeder will irgendwas irgendwo reininterpretieren. Aber witzig ist, dass ich auch zu einem Erdo-Fan gemacht werden. Vielleicht sollte ich mich doch braso und lukistar anschließen.. :D
Du liegst bei der Einschätzung von Sachverhalten häufig ziemlich daneben.
vincent schrieb:lol.. und als nächstes verbieten wir Obama, hier in Deutschland bei einer angemeldeten Versammlung, eine Rede zu halten. Du verwechselst da etwas. Nicht Erdogan hat die Demo angemeldet und von dem Grundrecht gebrauch gemacht. Es waren die Anmelder der Demo und dahinter werden deutsche Staatsbürger stecken. Als Redner darfst du einladen wen du willst.LOL :) siehst du, du erkennst den Unterschied nicht mal wenn du ihn niederschreibst: hier in Deutschland, eine Rede zu halten. so wie dein Sportminister z.B. am Wochenende. :)
vincent schrieb:Da wurde rein gar nichts in der Hinsicht per Gesetzestext untermauert. Einfach zur Versammlungsfreiheit einen Wiki-Link reinklatschen ist kein Beleg.. oder steht da was zur Videobotschaft?Nein, das ist die Grundlage.
vincent schrieb:lol.. und als nächstes verbieten wir Obama, hier in Deutschland bei einer angemeldeten Versammlung, eine Rede zu halten. Du verwechselst da etwas.War denn Erdogan hier vor Ort um eine Rede zu halten oder wollte er aus der Ferne seine Fans anfeuern?