Der Bundestagswahl-Thread. Nach der Wahl ist vor der Wahl!
28.09.2021 um 12:07Seidenraupe schrieb:weil hier schon sehr genau unterschieden wurde, fallen vermutlich auch ""NUR" die 29, namentlich benannten GEnossenschaften statt alle 80 unter den Enteignungswahnsinn.Jawohl, und da stellt sich dann die Frage inwieweit das "sehr genau schauen" verfassungsgemäß ist. Man muss ja eine rechtlich stichhaltige Begründung für diese Ungleichbehandlung finden, und da wird es dann schwierig.
Da wurde also schon sehr genau geschaut, wer ""Böser Miethai" ist und wer nicht.
Seidenraupe schrieb:Übrigens:Jein - sie müssen es, wenn ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt, den gibt es aber aktuell in Berlin nicht weil man, im Vertrauen darauf dass der Mietendeckel schon Bestand haben wird, gar keine Anstrengungen mehr unternommen hat einen zu erheben und der letzte den es gab halt irgendwann ausgelaufen ist.
sowohl Genossenschaften, Private wie Vonovia und Einzelpersonen, müssen sich an den Mietspiegel halten.
Die Genossenschaftswohnung liegen mit ihren Mieten teils weit unter dem Mietspiegel .
Die kommunalen und die privaten richten ihre Mieten ALLE am Mietspiegel aus.
Bei den privaten ist das Problem, dass es Wege gibt den Mietspiegel zu unterlaufen: die Vermietung von einzelnen Zimmern (statt der ganzen Wohnung), Untermietverhältnisse (hallo, WG) oder möbliertes Wohnen bzw. die zusätzliche Vermietung der Einrichtung sind alle nicht an den Mietspiegel gebunden, bzw. wegen nicht vorhandener Anzeige- oder Anmeldepflicht schlicht nicht zu kontrollieren.
Seidenraupe schrieb:ICh kapier nicht, warum in einem Quartier die 8,90€ Kaltmiete eines kommunalen Wohnungsunternehmens "sozial gerecht" und die 8,90€ Kaltmiete eines privaten Vermieters oder Wohungskonzerns Wuchermieten sein sollen.Weil die Kommunisten das so wollen und man es dem durchschnittlichen "Mann auf der Straße" erzählen kann, weil der keine Ahnung hat.
Das konnte mir noch keiner erklären