@Paradigga2.0 Ich weiß nicht ob das OT ist, deswegen nur so viel:
Ich sehe nicht einen guten Grund, einem unbescholtenen und mündigen Staatsbürger, den Besitz von irgendetwas zu verweigern.
Wer sich nichts zu Schulden kommen ließ und Steuern zahlt, der soll meinetwegen eine Panzerfaust besitzen dürfen, wenn er sie nicht über seine Türschwelle trägt.
Was ginge das irgendwen auch nur im Geringsten an. Welche Anhaltspunkte, außer generelles Misstrauen ggnüber seiner Bürger, und irgendwelche moralischen Mimöslichkeiten Waffen gegenüber hätte man denn, den Besitz einzuschränken?
Ich finde es grässlich, dass der Staat derart in das eingreift, was ich in meinen eigenen 4 Wänden darf und was nicht.
Waffenschein, ja klar, den kann man machen. Mit all den Gängeleien und Scherereien, die man nur hat, wenn man es legal anmeldet.
Der zwielichtige Spießgeselle, der Lottoläden zu überfallen gedenkt, muss jedenfalls nicht fürchten, dass sein Panzerschrank bei einem Spontanbesuch der Behörden nicht den Anforderungen genügt.
Der kann die Baretta auch unter dem Kopfkissen lagern. Kostet ihn auch nur 150 Euro am Hauptbahnhof, mich gleich drei bis vier Stangen mehr.