armleuchter schrieb:Bei solchen regelungen sehe ich die souveränität eingeschränkt.
Wenn diese Regelungen so noch gelten würden, könnte man darüber diskutieren. Da sie sich aber auf die Besatzungsbehörden beziehen und da die Besatzung nicht mehr existent ist, können sie auch keine Anwendung finden.
Diese Regelungen wurden für einen bestimmten Rahmen (Zeit der Besatzung) definiert. Daher müssen sie auch nicht aufgehoben werden, wenn die Besatzung vorrüber ist.
Die Besatzung endete 1955 und die allierten Vorbehaltsrechte endeten auch im Außenverhältnis (völkerrechtlich) spätestens mit dem 2+4 Vertrag, mit dem Deutschland wieder "zusammen gefügt" wurde und seine volle Souveränität als ein Land (vorher waren es ja deren zwei) erlangte.
Foschepoth weiß angeblich von geheimen Verträgen, das kann man nun glauben oder auch nicht. Ich neige zum Unglauben, da es keinen echten Grund für Deutschland gibt, einseitige Bedingungen zu akzeptieren. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es geheime Abkommen gibt, die eine Zusammenarbeit der Geheimdienste betreffen. Diese unterliegen aber der parlametarischen Kontrolle (sonst wären sie nicht gültig - der Geheimdienst, oder frau Merkel persönlich können keine Verträge im Namen der BRD abschließen).
Letztlich ist es eine Frage, ob man Foschepoth so unbesehen glauben darf. Wenn er nicht zufällig Deine Meinung vertreten würde - würdest du ihm einfach glauben und warum solltest Du?
Und angenommen, so ein Vertrag würde doch existieren. Völlig geheim. Nur ein kleiner Ausschuss des BT weiß davon (und natürlich Herr Foschepoth): Wie sollten die USA diesen Vertrag durchsetzen? Sobald sie das machen würden, wäre er ja nicht mehr geheim.
Stell ir vor, Du hast einen geheimen Darlehensvertrag mit einem Kumpel von Dir. Er zahlt nciht und Du gehst vor Gericht. Dort weist du darauf hin, dass de rVErtrag geheim ist und Du ihn nicht offen legen willst.
Der Richter zeigt Dir in dem fall den Vogel und weist die Klage ab.