Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?
07.06.2018 um 19:04http://www.sueddeutsche.de/muenchen/reichsbuerger-staatsschutz-drohung-fax-1.4004817
Was ich bei diesem Artikel etwas vermisse, es ist eine Schilderung der Lebensumstände dieses Mannes. Als Reichsdepp gehört er mit seinen 48 Jahren eher zu den Jüngeren. Ob er die sonstigen Kriterien wie arbeitslos und verschuldet auch erfüllt, das bleibt leider offen.
Was ich bei diesem Artikel etwas vermisse, es ist eine Schilderung der Lebensumstände dieses Mannes. Als Reichsdepp gehört er mit seinen 48 Jahren eher zu den Jüngeren. Ob er die sonstigen Kriterien wie arbeitslos und verschuldet auch erfüllt, das bleibt leider offen.
- Ein 48-Jähriger hat den Beamten des Kommissariats für Staatsschutzdelikte per Fax gedroht.
- Der polizeibekannte Mann wird der Reichsbürgerszene zugeordnet und ist bereits mehrfach wegen Drogen- und
. Körperverletzungsdelikten aufgefallen.
- Er wurde nun unter anderem nach dem Waffen- und Betäubungsmittelgesetz angezeigt.
Von Thomas Schmidt
Die Polizisten sollten sich "entlich" eine Kugel "in den Kopf jagen" oder sich mit einer Handgranate in die Luft sprengen, "sonst quäle ich euch persönlich". Bei dem Verfasser dieser Zeilen hat sich offenbar reichlich Wut gegen die Staatsmacht aufgestaut.
Niedergeschrieben hat sie ein 48 Jahre alter Münchner, er stellte ein wirres Konvolut aus Beleidigungen und Drohungen auf eine öffentlich zugängliche Internetseite. Das Ziel seiner Attacken ist die Polizei im Allgemeinen, er nennt aber auch namentlich zwei Beamte und einen Richter, Personen, mit denen er offenbar bereits in Konflikt geraten ist. "Komm zu mir", fordert er die Polizei ... auf. Genau das haben die Ermittler dann auch gemacht.
Wie das Präsidium berichtet, ging am Samstag ein anonymes Fax beim Kommissariat für Staatsschutzdelikte ein, gespickt mit Schmähungen gegen "Nazi-Richter", "Bullenfressen" und einem Verweis auf die Internetseite. ...
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... Nun kann sich der 48-Jährige auf einiges gefasst machen. Er wird angezeigt nach dem Waffen- und Betäubungsmittelgesetz, wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Beleidigung, Bedrohung und versuchter Nötigung. Laut Polizei hat er sich inzwischen entschuldigt.