Hanika schrieb:Wurde das nicht getan, handelt es sich tatsächlich um einen Ermittlungsfehler.
Ja jetzt ist es ein Ermittlungsfehler, aber der es zu Anfang aber noch nicht war.
;) Wer suche, der findet immer Fehler, das war beim OJ-Simpson Fall nicht anders....
@Sunshine74 1. verscheigen der Medikamentengabe, gegenüber dem KH und den Sanitäter (speziell das Mittel Propofol)
2. vertuschen von Beweismaterial.
3. unerlaubte Gabe eines Narkosemittels in einer häuslichen Umgebung.
4. nicht genügend Equipment vorhanden, um das Mittel Propofol sicher einen Patienten zuzuführen. (Monitor etc.)
5. Mehrer Bestellung des Mittels Propofol, mit falschen Angaben über die Verwendung dieses Mittels.
6. Dr. Murray ist für 2 Tage verschwunden und erst am 2. Tag hat er ausgesagt.
7. Dr. Murray verlässt den Raum, in dem sich ein narkotisierter MJ befindet, der eigentlich überwacht werden sollte.