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Wenn Helden nach Antworten suchen...

67.391 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Plaudern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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13.11.2024 um 15:19
@Mr.Wölkchen
Wow, was da für Aufwand erforderlich ist, nur wegen der Kostenübernahme für ein Medikament. Und dafür bezahlt man Beiträge. Manchmal muss man sich wirklich auf den Kopf greifen 🤦.

Auch ich bezahle mehrere Medikamente privat, weil sie nicht der Standardbehandlung entsprechen. Sie sind aber wenigstens für mich leistbar (ich gebe etwas über 350 Euro monatlich für alle Medikamente gesammelt aus, die die Krankenkasse nicht übernimmt).


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13.11.2024 um 16:07
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Sie konnte und wollte ohne ihn wohl nicht mehr. Das muss auch sehr schwer sein, wenn man so lange verheiratet war.
Das denke ich auch, sie waren ja sehr lange zusammen. Er ist am 12.10. gestorben und sie einen Monat später.
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Die Höhe der Pension in Prozent im Vergleich zum letzten Bruttosold?

Genau.

Wie hoch ist der jetzt und wie viel soll gesenkt werden?
Der ist aktuell auf 71,5%.
Früher war das noch 75%, als mein Vater pensionierte wurde.
Leider hat die SPD unser Land heruntergewirtschaftet. Nürburgring usw.


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13.11.2024 um 18:47
Zitat von nairobinairobi schrieb:Nun steht wohl bald die nächste Beerdigung an
Übernächste Woche ist die Beisetzung.
Nach einer Einäscherung muss innerhalb eines Monats die Beerdigung erfolgen.
Die Verwandten wollen es aber nicht unnötig in die Länge ziehen.
Die Tante hätte eigentlich bald ins Krankenhaus gesollt. Sie ist dann aber doch vorher gestorben. Mit Mitte 80 muss man natürlich auch damit rechnen.


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13.11.2024 um 18:56
Zitat von nairobinairobi schrieb:Der ist aktuell auf 71,5%.
Früher war das noch 75%, als mein Vater pensionierte wurde.
Das finde ich niedrig. Ich muss mal nachlesen, wie hoch der Prozentsatz in Österreich bei öffentlich Bediensteten ist. Bei Arbeitnehmer:innen in der Privatwirtschaft sind es 80 %.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Die Tante hätte eigentlich bald ins Krankenhaus gesollt. Sie ist dann aber doch vorher gestorben. Mit Mitte 80 muss man natürlich auch damit rechnen.
Ja, das ist leider so.


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13.11.2024 um 21:42
Zitat von nairobinairobi schrieb:Der ist aktuell auf 71,5%.
Früher war das noch 75%, als mein Vater pensionierte wurde.
Leider hat die SPD unser Land heruntergewirtschaftet. Nürburgring usw.
Naha man könnte sie ja auch echt mal an die Mitarbeiter der freien Wirtschaft anpassen...


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14.11.2024 um 04:29
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Naha man könnte sie ja auch echt mal an die Mitarbeiter der freien Wirtschaft anpassen...
Wie ist das bei denen?


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14.11.2024 um 04:36
Heute haben die Kollegin und ich einen Schießtermin. Sie war seit Montag krank. Mal schauen, ob sie heute kommt, ansonsten muss ich halt alleine fahren.
Die Anlage ist jedenfalls top, sehr modern. Es ist zwar eine halbe Stunde Fahrt bis dahin, aber zwei Mal im Jahr kann man das ja machen.

Vorgestern begegnete mir in der Bank ein seit einigen Jahren pensionierter Kollege. Ich habe ihn gleich erkannt und gegrüßt und er grüßte zurück.
Sein Name jedoch ist mir nicht eingefallen 😵‍💫🤔
Heute früh habe ich dann überlegt...Ich dachte schon, das ist ja erschreckend, dass mir das nicht einfällt. Und so nach 10 bis 15 Minuten war mir dann sein Name plötzlich wieder präsent. Erst der Familien- und dann auch der Vorname. Also doch noch keine Demenz 😅


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14.11.2024 um 05:04
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Das finde ich niedrig. Ich muss mal nachlesen, wie hoch der Prozentsatz in Österreich bei öffentlich Bediensteten ist. Bei Arbeitnehmer:innen in der Privatwirtschaft sind es 80 %.
Bei meinem Vater waren das, wie gesagt, noch 75%, irgendwann danach wurde das "abgeschmolzen". Er war Oberstudienrat und als solcher im Höheren Dienst. Er bekommt mehr an Pension als so mancher Arbeitnehmer überhaupt verdient. Allerdings macht der Krankenkassenbeitrag bei meinen Eltern auch so einiges aus.

In folgendem Bericht wird es ganz gut zusammen gefasst:
Die allermeisten Pensionen entstehen hingegen, weil die Beschäftigten ihr gesamtes Erwerbsleben Beamte waren – oder zumindest den überwiegenden Teil davon. Zudem ergibt sich die Höhe der Pensionen – anders als bei der gesetzlichen Rente – nur aus den Bruttogehältern der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand, wo die Gehälter in der Regel am höchsten sind. Beiträge müssen Beamte dafür vorher nicht zahlen. Stattdessen ist die Höhe des Ruhegelds abhängig von den Dienstjahren.
Beamte müssen von ihren Pensionen zudem eine private Kranken- und Pflegeversicherung abschließen, weil Krankheits- und Pflegekosten nur zu einem Teil vom Staat übernommen werden. Von den Bezügen geht also noch ein größerer Teil ab, der mit dem Alter in der Regel immer weiter steigt.
Ein weiterer Unterschied zwischen Pension und Rente war lange Zeit die Steuerpflicht. So mussten Pensionäre ihre Bezüge schon immer voll versteuern (mehr dazu unten), während das für gesetzliche Renten erst seit 2005 schrittweise gilt.
Beamte erhalten als Pension maximal 71,75 Prozent ihres Bruttogehalts, das sie während der zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen haben. Der genaue Satz ist abhängig von der geleisteten Dienstzeit – pro Jahr erhöht er sich um rund 1,79 Prozent. Um den maximalen Satz zu bekommen, müssen sie 40 Jahre Dienstzeit erreichen. Laut Versorgungsbericht der Bundesregierung lag der durchschnittliche Ruhegehaltssatz zum Stichtag 1. Januar 2019 bei 66,4 Prozent.

In absoluten Zahlen bedeutet das: Bundesbeamte und Richter im unmittelbaren Bundesbereich erhielten im Schnitt eine Pension von 3.150 Euro, wobei Männer durchschnittlich 3.300 Euro bekamen, Frauen 2.770 Euro. Spitzenbeamte des Bundes kamen auf durchschnittlich 4.820 Euro.
Quelle:
https://www.t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/id_89857914/pension-fuer-beamte-das-ist-der-unterschied-zur-gesetzlichen-rente.html

In Baden-Württemberg haben Polizisten zum Beispiel freie Heilfürsorge und verdienen auch mehr, da Polizei Ländersache ist.
Da ist das Niveau schon höher als z.B. in Mecklenburg-Vorpommern.

Das mit den 2 Jahren ist auch so eine Sache.
Manche Kollegen wurden befördert und haben verlängern müssen, damit das auch ruhegehaltsfähig wurde. 2 Jahre muss man da mindestens die Urkunde haben. Das macht nämlich einiges aus. Das habe ich auch selbst am Gehaltszettel gemerkt. Von der Kommissarin zu Oberkommissarin war es ein guter Schritt, und zur Hauptkommissarin (2020 war das) ist es nochmal ein ganzer Batzen mehr.


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14.11.2024 um 07:48
Zitat von nairobinairobi schrieb:In absoluten Zahlen bedeutet das: Bundesbeamte und Richter im unmittelbaren Bundesbereich erhielten im Schnitt eine Pension von 3.150 Euro, wobei Männer durchschnittlich 3.300 Euro bekamen, Frauen 2.770 Euro. Spitzenbeamte des Bundes kamen auf durchschnittlich 4.820 Euro.
Halbier das ganze und zieh noch etwas ab, dann landest du bei dem durchschnittlichen Arbeitnehmer. Der Schnitt von Beamten ist in etwa das was man maximal erreichen kann, aber auch nur dann wenn man 45 Jahre an der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat... was 7550 Euro monatlich wäre.


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14.11.2024 um 15:42
Ganz interessant, wie das in Österreich ist:
Nicht jeder Beamte bekommt eine gleichhohe Pension. Die Höhe der Pension ist nämlich stark von der Berufsgruppe und auch vom erhaltenen Verdienst abhängig.

Unterschiede bei Berufsgruppen
Die Berufsgruppe spielt bei der Beamtenpension eine entscheide Rolle. Die Berufsgruppe entscheidet vor allem über die Höhe der Pension, die man im Alter erhält.
Ein grober Vergleich einiger Berufsgruppen macht das deutlich:

Hochschullehrer bekommen im Durchschnitt mit 6.000 Euro monatlich die höchste Pension.
Richter und Staatsanwälte liegen mit rund 5.700 Euro Pension auf dem zweiten Platz.
Beamte bekommen durchschnittlich 5.000 Euro monatlich an Pension.
Schulleiter bekommen in etwa 4.500 Euro an Pensionszahlungen monatlich.
Beamte im Bereich der Exekutive, im Verwaltungsdienst und als Lehrer erhalten von 2.150 bis 3.500 Euro Pension.
Die geringste Beamtenpension beziehen Beamten, die im Bereich des Krankenpflegedienstes tätig sind. Die Pensionshöhe beträgt hier etwa 2.000 Euro.
Quelle:
https://www.finanz.at/steuern/pension/beamtenpension

Wobei Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in Österreich nicht grundsätzlich Beamte sind, die meisten sind Vertragsbedienste. Verbeamtet werden nur mehr wenige (hauptsächlich aus Kostengründen).
Beamtenpension vs. ASVG-Pension:
Durchschnittlich betrachtet zeichnet sich eine Beamtenpension in Österreich mit einer Höhe von rund 3.100 Euro pro Monat aus. Die Pensionen der ASVG-Versicherten hingegen weisen einen Durchschnitt von nur etwa 1.100 Euro vor. Bei der durchschnittlichen Beamtenpension handelt es sich - wie bereits erwähnt - um einen Durchschnittswert, sodass es in der Realität zu deutlichen Ausreißern kommen kann. So verzeichnen manche Bundesbeamten eine Pension (in seltenen Fällen) eine Pension von bis zu 200.000 Euro jährlich (das wären rund 16.700 Euro monatlich). Dies stellt jedoch eher eine Ausnahme dar.

Es gibt wie bereits oben
ersichtlich war einen großen Unterschied zwischen der Beamtenpension und der ASVG-Pension. Die Beamtenpension liegt im Durchschnitt nämlich deutlich höher, als die der ASVG-Versicherten – grundsätzlich bekommen 40% der Beamten eine Beamtenpension, die betragsmäßig über der ASVG-Pension liegt.
Quelle: selber Link


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14.11.2024 um 15:47
Diese hohen Pensionen laufen auch aus, in Zukunft werden Beamt:innen wie Vertragsbedienste bzw. Angestellte in der Privatwirtschaft behandelt werden:
Das Pensionsrecht der Beamtinnen und Beamten des Bundes wird zunehmend mit dem allgemeinen Pensionsrecht der Erwerbstätigen in der Privatwirtschaft und der Vertragsbediensteten zusammengeführt (harmonisiert).

Bei Beamtinnen und Beamten, die vor 1955 geboren sind, wird die Pension ausschließlich nach dem Pensionsgesetz 1965 – PG 1965 berechnet.

Bei Beamtinnen und Beamten, die in den Jahren 1955 bis einschließlich 1975 geboren sind und bereits vor 2005 ernannt wurden, ist die sogenannte „Parallelrechnung“ anzuwenden, das heißt, ein Teil der Pension gebührt nach dem Pensionsgesetz 1965 und der andere Teil nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz – APG (= Pensionskonto).

Bei Beamtinnen und Beamten, die ab 1976 geboren oder ab 2005 beziehungsweise auf Antrag gemäß § 136b BDG 1979 ernannt worden sind (= vollharmonisierte Beamtinnen und Beamte), wird die Pension ausschließlich nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (= Pensionskonto) berechnet (siehe § 1 Abs 14 PG 1965).
Quelle:
https://oeffentlicherdienst.gv.at/fuer-bundesbedienstete/pensionen/


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14.11.2024 um 15:58
Zusammengefasst:

Beamte bekommen bis zu 80 % der Bemessungsgrundlage als Pension. Damit sie die vollen 80 % bekommen, sind 45 Dienstjahre nötig.

Im Laufe der Harmonisierung werden die Durchrechnungszeiträume immer länger, also die Anzahl der Monate, die für die Berechnung der Bemessungsgrundlage herangezogen werden.

Dafür werden die besten Monate herangezogen (also die mit dem besten Sold, so war das früher auch für Arbeitnehmer:inmen in der Privatwirtschaft, jetzt nicht mehr), ab 2007 die besten 60 Monate, danach kommen schrittweise immer mehr Monate hinzu, bis schließlich ab 2028 480 Monate Durchrechnungszeitraum gültig sind.
Der Bezug des im Ruhestand befindlichen Beamten wird als „Ruhegenuss" bezeichnet.
Der Ruhegenuss (ohne Nebengebührenzulage) ergibt sich durch Multiplikation der Ruhegenussbemessungsgrundlage (80% der Ruhegenussberechnungsgrundlage) mit dem Ruhegenussprozentsatz.
Für die Ruhegenussberechnungsgrundlage werden ab dem Jahr 2028 insgesamt 480 Monate (= 40 Jahre) als Durchrechnungszeitraum herangezogen. Bis dahin gibt es eine Übergangsregelung (es werden jeweils die besten Monate, also die mit der höchsten Pensionsbeitragsgrundlage herangezogen).

Ab 2007 beträgt der Durchrechnungszeitraum 60 Monate, bis 2010 kommen jährlich weitere 12 Monate dazu. 2011 erhöht sich die Durchrechnung um 14 Monate, 2012 um 16, 2013 um 18 Monate; dieser Durchrechnungszeitraum wird jährlich um weitere 2 Monate angehoben, bis 2028 ein Durchrechnungszeitraum von 480 Monaten erreicht ist.

„Deckelung": Der Verlust durch die Durchrechnung gegenüber der früheren Regelung, nach der der letzte Monatsbezug als Bemessungsgrundlage herangezogen worden ist, darf bei Ruhestandsantritt 2006 nicht mehr als 5,5% betragen; in den nächsten Jahren bis 2023 wird diese „Deckelung" in Jahresschritten von 0,25% auf 10% erhöht.

Zeiten der Kindererziehung verringern die Durchrechnung um höchstens 36 Monate pro Kind; Zeiten einer Familienhospizfreistellung verringern die Durchrechnung um die jeweiligen Monate der Freistellung.
80% des Betrages, der sich aus der Durchrechnung ergibt (Ruhegenussberechnungsgrundlage), ergeben die volle Ruhegenussbemessungsgrundlage (RGB).
Je nach ruhegenussfähiger Dienstzeit wird ein bestimmter Prozentsatz der Ruhegenussbemessungsgrundlage erreicht. Der Ruhegenuss beträgt für jedes ruhegenussfähige Dienstjahr 2,2222% der RGB; mit 45 Jahren werden 100% der RGB erreicht.
Quelle: https://www.oepu.at/index.php/infos-a-z/722-ruhegenuss


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15.11.2024 um 04:27
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Nicht jeder Beamte bekommt eine gleichhohe Pension. Die Höhe der Pension ist nämlich stark von der Berufsgruppe und auch vom erhaltenen Verdienst abhängig.
Das ist ja immer so und folgt einer Logik.
Die Ausbildungen und die Verantwortung sind ja ganz anders.
Bis jemand Hochschullehrer oder Jurist wie Richter, Staatsanwaltschaft oder Notar ist, muss er Abitur machen und dann ein Studium von insgesamt etwa 7 Jahren.
Dann fängt er im Höheren Dienst mit der A13 an.
Das kann man nicht mit jemandem im Einfachen Dienst vergleichen (der ja zum Teil auch schon abgeschafft wurde), der kein Abitur benötigt, viel schneller mit der Ausbildung fertig ist und dann relativ einfache Tätigkeiten ausübte wie Postbote, Gerichtsdiener, Zugschaffner, Pfortendienst usw.).


Meine Kollegin, die die Verlängerung noch gerade so bewilligt bekommen hat, wird am Ende auf etwa 60% kommen. Sie hat aber das Glück, dass ihr geschiedener Mann verzichtet hat, dass sie ihm Anteile beim Versorgungsausgleich übertragen musste (das passiert wohl eher selten) und sie wohnt günstig im Haus der Mutter in einer eigenen Wohnung.
Insofern wird sie auch weiter wie gewohnt ihre Urlaube usw. machen können.
Sie sagte damals mal, als sie halbtags ging, sie gehe "nur für den Urlaub arbeiten." Der (geschiedene) Mann verdiente ganz gut.


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15.11.2024 um 05:03
Zitat von nairobinairobi schrieb:Heute haben die Kollegin und ich einen Schießtermin. Sie war seit Montag krank. Mal schauen, ob sie heute kommt, ansonsten muss ich halt alleine fahren.
Die Kollegin war gestern wieder da und wir haben beide die geforderte Kontrollübung gut erfüllt. Wir hatten einen der "älteren" Trainer (aber jünger als wir 😁).
Erstmal haben wir uns "warm" geschossen.
Zum Abschluss gab es dann noch etwas "just for fun". Dann noch die ganzen Hülsen aufraffen, Schutzbrille und Gehörschutz desinfizieren, Knarre putzen und das war's.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Die Anlage ist jedenfalls top, sehr modern.
Da ist alles total gepflegt, sehr angenehm, sich dort aufzuhalten, in welchem Bereich auch immer.

Donnerstags macht unser Chef immer gerne Besprechungen. Gestern nicht, aber nächste Woche wird es eine lange geben.


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15.11.2024 um 05:14
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:vollharmonisierte Beamtinnen und Beamte
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Ruhegenuss
Das sind ja merkwürdige Ausdrücke...
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Dafür werden die besten Monate herangezogen (also die mit dem besten Sold, so war das früher auch für Arbeitnehmer:inmen in der Privatwirtschaft, jetzt nicht mehr
Das werden dann vermutlich die letzten Gehälter sein, wenn man immer auf dem gleichen Posten war.


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15.11.2024 um 18:53
Zitat von nairobinairobi schrieb:Sie sagte damals mal, als sie halbtags ging, sie gehe "nur für den Urlaub arbeiten." Der (geschiedene) Mann verdiente ganz gut.
Tja, so kann man sich in die Nesseln setzen, wenn man sich von einem Mann wirtschaftlich abhängig macht. 🤷‍♀️

Das ist ein sehr gutes Beispiel dafür, dass man dann bei einer Scheidung im Alter schlecht dran ist.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Das sind ja merkwürdige Ausdrücke...
Bürokratendeutsch 🤷‍♀️
Wir sind das in Österreich gewohnt. Zum Beispiel heißt es juristisch auch das Erkenntnis (nicht die) oder das Pendlerpauschale (nicht die).

Warum auch immer.

https://www.justiz.gv.at/gerichte/recht-einfach-erklaert/welche-gerichtlichen-entscheidungsformen-gibt-es.b95.de.html

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/pendlerfoerderung-das-pendlerpauschale/allgemeines-zum-pendlerpauschale.html
Zitat von nairobinairobi schrieb:Das werden dann vermutlich die letzten Gehälter sein, wenn man immer auf dem gleichen Posten war.
Ja, höchstwahrscheinlich!

Ich mache mich gerade über den Hype um die Dubai-Schokolade kaputt. 🤣

Menschen lassen sich anscheinend gerne über den Tisch ziehen, wenn man ihnen das nur exklusiv genug verkauft.


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15.11.2024 um 18:55
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Dubai-Schokolade
Davon habe ich noch nichts gehört....


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15.11.2024 um 20:10
Den Hype gibt's anscheinend in Deutschland auch:

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/dubai-schokolade-trend-pistazien-kadayif-100.html


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15.11.2024 um 21:59
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Hype
What? Stundenlang für super teure Schokolade anstellen? Nö, lass' mal ✋️
Mein Mann hat sich den Wecker auf 04.30 Uhr gestellt. Da wird auf Netflix ein Boxkampf mit Mike Tyson übertragen.


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16.11.2024 um 09:29
Upsi! Kann ja mal passieren... 🤣

Norwegische Fischer fangen versehentlich US-Atom-U-Boot
https://diepresse.com/19072345


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