Trailblazer schrieb:Gerade der Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass der Beschuldigte auch eigene Rechte hat und dazu gehört auch, dass er einen fachkundigen Rechtsbeistand zur Seite gestellt bekommt, der in seinem Sinne den Ablauf des Verfahrens verfolgt und darauf einwirkt.
Aber nicht mit unethischen Mitteln wie der Diskreditierung des Opfers! Wenn du der Meinung bist, dass das in Ordnung ist, heiligt wohl für dich der Zweck jedes Mittel.
Trailblazer schrieb:Schuld ist genau so wenig ein digitaler Begriff, wie Bio oder Tierwohl , o.Ä.
Trailblazer schrieb:Es ist nicht so, das jemand entweder schuldig oder unschuldig ist. Das Ausmaß der persönlichen Schuld kann unterschiedlich sein oder besser: ist unterschiedlich zu bewerten, je nach Umständen.
Bitte? 🤔 Ich verstehe kein Wort von dem, was du da schreibst. Kannst du das verständlicher schreiben?
Was soll ein digitaler Begriff sein?
Und was persönliche Schuld? Gibt's eine unpersönliche Schuld denn auch?
Und wenn jemand nicht schuldig oder unschuldig ist, was ist er dann?
Ray. schrieb:Wer entscheidet denn wer schuldig ist?
Üblicherweise die Richter: die Laienrichter (Schöffen oder Geschworene) und die Berufsrichter gemeinsam.
Wobei ich selbst schon Laienrichterin war und das eher als Farce empfunden habe, weil ich gar keine Zeit hatte, den gesamten Akt zu lesen und mich auf den Prozess vorzubereiten.
Das Wichtigste, um ein Urteil fällen zu können, sind Informationen, und zwar sachliche Informationem, wie zum Beispiel Beweise, Fakten.
Von solchen Spielchen von Anwälten lasse ich mich sowieso nicht beeinflussen.
Als Schöffe darf man ja auch selbst Fragen an Zeugen oder Sachverständige richten und das würde ich in einem solchen Fall auch tun.
Werden Zeuginnen bzw. Zeugen und Sachverständige vernommen, so gibt es übrigens auch hier ein Fragerecht der Schöffinnen bzw. Schöffen und der anderen verfahrensbeteiligten Personen
Quelle:
Leitfaden für Schöffinnen bzw. Schöffen
Ray. schrieb:Oh doch, definitiv kann man Taten bereuen. Vielleicht je nach Tat such recht schnell aber bei den hohen Strafen, da ist man auf anderes fokussiert... nämlich die eigene Situation. Man will die eigene Haut retten, eine Reue oder Entschuldigung kommt also aus einem für mich falschen Grund.
Denkst du, dass das immer so ist?
Ray. schrieb:Verteufel mich aber ich verate jetzt mal wie das bei mir war. Vor Gericht hatte ich die Wahl zwischen gestehen mit Reue usw. Oder schweigen und die Zeugin von meinem Anwalt möglichst so in die enge treiben zu lassen, dass sie unglaubwürdig erscheint. Glaub mir, die arme Frau ist durch die Hölle gegangen. Es war aber ein Bruchteil einer Chance und die ergreift man.
Die wirkliche Reue kam erst, da saß ich schon etliche Jahre. Reue ist ein Prozess, der lange dauert und verdammt schmerzlich ist.
Dass man als Angeklagter möglichst wenig oder noch besser gar keine Strafe ausfassen möchte, ist nachvollziehbar. Es ist halt die Aufgabe des Verteidigers, dem gewisse Grenzen zu setzen.
Warum hast du nicht das Geständnis und die Reue gewählt? Selbst dann, wenn du die Reue damals noch nicht empfunden hast und das nur Heuchelei gewesen wäre, um besser davonzukommen?
Die Zeugin in die Enge treiben hat ja offensichtlich nichts gebracht, du bist ja letztendlich schuldig gesprochen worden.
Ich kenne ja keine Details, aber wenn das so war, obwohl dein Anwalt die Zeugin unglaubwürdig erscheinen ließ, dann muss die Beweislage ja ziemlich eindeutig gegen dich gesprochen haben und das hast du ja vermutlich gewusst und dein Anwalt auch.
Wärst du mit Geständnis und Reue in dem Fall nicht besser weggekommen?
Was war denn der Auslöser, dass du die Tat dann doch bereut hast? Das ist eine ziemlich persönliche Frage, ich weiß. 🤷♀️
nairobi schrieb:Bei einem Sexualdelikt läuft es meist darauf hinaus, dass es keinen entgegen stehenden Willen gab oder aber der Angeklagte diesen nicht zu erkennen vermochte.
Ja sicher, wenn Aussage gegen Aussage steht. Aber doch nicht in besagtem Fall - da ist es klar, dass eine bewusstlose Frau, der ohne ihr Wissen Betäubungsmittel verabreicht wurden, keine Zustimmung abgeben konnte. Dass sie vergewaltigt wurde und von wem, wurde ja auf Videos festgehalten.
Daher braucht man da nichts mehr zu zerpflücken.
nairobi schrieb:Es muss auch festgestellt werden, ob die angeklagte Person schuldfähig ist.
Nur dann liegt ja auch eine Straftat vor.
Wenn durch entsprechende psychiatrische Gutachten klar belegt werden kann, dass jemand nicht schuldfähig ist, kann man sich den Prozess eigentlich sparen und die Person gleich in die Psychiatrie einweisen 🤷♀️