Gruppen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Wenn Helden nach Antworten suchen...

67.393 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Plaudern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Aus den Beiträgen in dieser Diskussion lässt sich automatisch ein Radio generieren (Radio starten).

Wenn Helden nach Antworten suchen...

30.10.2024 um 11:16
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:ich wüsste jetzt spontan nicht, wo ich Grünkohl kaufen könnte. 🤔
Wo man Gemüse kauft, auf dem Markt zum Beispiel. Die Saison beginnt aber erst.


Um das Karenzthema abzukürzen: beide Partner sollten sich da einig sein, wie sie es handhaben wollen. Ist auf jeden Fall gut, mehrere Wahlmöglichkeiten zu haben.

Wenn man ein Studium macht verdient man meist besser. Dadurch kann man fehlende Jahre u.U. wieder ausgleichen.


1x zitiertmelden

Wenn Helden nach Antworten suchen...

30.10.2024 um 11:18
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:das da mitgekocht wird, so war mein
Ja, genau. Vor allem durch die Pinkel.
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:noch was übrig, ich werde einfach noch welche dazugeben. Und noch mehr
Das soll wohl helfen 👍🏼

Hier ist Grünkohl ja fast ne eigene Religion 🤣
Mit Kohltouren, Kohlessen (ja, doch...da kommst in ein normales Restaurant und es gibt nur Grünkohl, man kann dann da auch nix anderes bestellen)

TK geht aber auch echt gut


melden

Wenn Helden nach Antworten suchen...

30.10.2024 um 11:20
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Das hat zur Folge, dass sich Menschen eben scheiden lassen, wenn sie sich nicht mehr geliebt oder wahrgenommen fühlen oder wenn sie selbst keine Liebe mehr empfinden. Das Dumme ist nur: es gibt kein anderes Versorgungskomzept,
???

Dafür gibt es doch den gesetzlichen Versogrungsausgleich. Der sollte doch dafür sorgen, dass erworbene Rentenansprüche auf die beiden - zukünftig getrennten - Ehegatten aufgeteilt werden.

Sicher kann und sollte man diese Verfahren regelmäßig überprüfen und ggfs. nachschärfen, aber was soll daran der Zwang ggü. den Ehemännern, selbst die Elternkarenzzeit nehmen, denn ändern?

Wie soll denn da eine Ehefrau, die evtl. schon jahrelang zuhause war, so schnell eine gut bezahlte Abreit (auf Zeit) finden, um wirklich etwas für ihre eigene Rente zu tun.
Besser ist es doch, wenn der besser verdienende Ehegatte weiter arbeiten geht und die damit verbundenen höheren Rentenansprüche später - im Falle einer Trennung - aufgeteilt werden.

Hier gehen doch sowieso zwei Dinge durcheinander, die nicht zusammengehören, denke ich:

1.) Ein Ehepartner, der zuhause ist und der sich unangemessen benateiligt fühlt, bei der Bewältigung der Aufgaben im Haushalt.

2.) Ein Ehepartner, der zuhause war und der, nach einer Trennung, ungenügende Versorgungsansprüche aus der Zeit der Ehe mitbekommt.

In beiden Fällen ist der vorgeschlagene Eingriff von außen durch den Gesetzgeber nicht hilfreich.


2x zitiertmelden

Wenn Helden nach Antworten suchen...

30.10.2024 um 11:47
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Ein Ehepartner, der zuhause ist und der sich unangemessen benateiligt fühlt, bei der Bewältigung der Aufgaben im Haushalt.
Das sind nun mal wirklich private Dinge. Es gibt ja keine gesetzliche Verpflichtung für irgend jemanden, Müll raus zu tragen oder eine Spülmaschine zu leeren. Wenn das wirklich hinten und vorne nicht klappt und Gespräche gar nichts nützen und es dadurch ständig zu Streit und Ärger kommt, sollte man vielleicht lieber das Zusammenleben beenden. Man muss sich ja nicht unbedingt scheiden lassen, sondern kann getrennt leben. Denn mit Scheidung gehen ja auch Ärger und Kosten einher. Allerdings natürlich auch dadurch, dass eine zweite Wohnung benötigt wird.

Meine Patentante hat sich z.B., als die 3 Jungs groß waren, von ihrem Mann getrennt und hat ihr eigenes Ding gemacht. Der Mann war wahrscheinlich ein Autist, er war immer sehr komisch. Man konnte irgendwie gar nicht gescheit mit ihm reden und die Jungs hatten auch nur wenig Bezug zu ihm.
Als sie später gestorben ist, hat er dadurch noch Witwerrente bezogen. Sie hatte als Lehrerin eine ganz gute Pension.


1x zitiertmelden

Wenn Helden nach Antworten suchen...

30.10.2024 um 12:19
Zitat von nairobinairobi schrieb:Wo man Gemüse kauft, auf dem Markt zum Beispiel. Die Saison beginnt aber erst.
In Österreich nicht, da wird Grünkohl üblicherweise nicht gegessen und drum gibt es ihn auch nicht zu kaufen. Vielleicht irgendwo direkt am Bauernhof ab Hof. Ich muss Mal googeln.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Wenn man ein Studium macht verdient man meist besser. Dadurch kann man fehlende Jahre u.U. wieder ausgleichen.
In Österreich nicht zwingend, es gibt keine höhere Einstufung nur aufgrund eines Studiums. Es geht um die Berufserfahrung im jeweiligen Bereich, die in der Einstufung berücksichtigt wird und wenn man noch keine hat, hilft einem das Studium nicht.

Wenn man beispielsweise Germanistik studiert hat und im Lektorat arbeiten möchte, bewirkt das Studium lediglich, dass man den Job überhaupt bekommt, aber man wird trotzdem als Berufsanfänger eingestuft, wenn man vorher noch nie in einem Lektorat gearbeitet hat.

Manche Berufe oder Positionen werden überhaupt nur von Akademikern gemacht bzw. ihnen angeboten. In keinem Unternehmen gibt es nur ganz wenige Stellen, die man mit Nichtakademikern besetzt hat, wie zum Beispiel Empfang, telefonischer Kundenservice, Zustellung, Poststelle und Reinigung. Und alle Führungskräfte müssen einen Magister- (Studium alt vor Bologna) oder Mastergrad (Studium neu seit Bologna) haben. Ein Doktorat oder PhD schaden natürlich auch nicht, haben wir auch.

Im mittleren/höheren Management verdient man natürlich nicht schlecht, aber hat dann halt auch einen höheren Lebensstandard, den man gerne halten möchte.

Zum Glück gibt es auch eine betriebliche Rentenvorsorge, die nutze ich auch (ich wäre ja blöd, wenn nicht). Zusammen mit der staatlichen Rente meiner privaten Rentenversicherung wird sich das bei mir gut ausgehen, aber leider sorgen nicht alle vor.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Dafür gibt es doch den gesetzlichen Versogrungsausgleich. Der sollte doch dafür sorgen, dass erworbene Rentenansprüche auf die beiden - zukünftig getrennten - Ehegatten aufgeteilt werden.
Ich sehe, du hast nicht alle Beiträge gelesen 😉. Das gibt es in Österreich nämlich nicht. Das hat Ray nämlich ziemlich am Anfang der Diskussion schon gefragt.

Im Artikel, den ich gepostet habe, ging es um Österreich und nicht um Deutschland.
Wie ihr das in Deutschland macht, ist mir persönlich auch ziemlich egal, da ich da nicht lebe und es daher für mich nicht relevant ist.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Sicher kann und sollte man diese Verfahren regelmäßig überprüfen und ggfs. nachschärfen, aber was soll daran der Zwang ggü. den Ehemännern, selbst die Elternkarenzzeit nehmen, denn ändern?
Auch das habe ich bereits beantwortet: die Frau arbeitet in dieser Zeit Vollzeit und erwirbt Rentenansprüche.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Wie soll denn da eine Ehefrau, die evtl. schon jahrelang zuhause war, so schnell eine gut bezahlte Abreit (auf Zeit) finden, um wirklich etwas für ihre eigene Rente zu tun
Das gibt es mittlerweile selten. Die früher üblichen Hausfrauenehen gibt es heute nicht mehr eher oft und eher noch bei Migranten aus bestimmten Ländern, wo es halt auch heute noch eher so ist.

Üblicherweise arbeitet die Frau bis zum ersten Kind Vollzeit, geht dann in Karenz und arbeitet danach Teilzeit bis mindestens zum 7. Geburtstag des Kindes (darauf gibt es einen Rechtsanspruch in Österreich). Nach dem 7. Geburtstag des Kindes gibt's keinen Rechtsanspruch mehr auf Elternteilzeit, das muss man sich dann mit dem Arbeitgeber aufmachen.

Während sie in der Karenz ist, hat sie Kündigungsschutz und kann daher Vollzeit beim selben Arbeitgeber arbeiten, wenn der Mann in Karenz geht.

In Karenz (= Freistellung von der Arbeit) kann man ja auch nur gehen, wenn man vorher berufstätig war, denn wovon soll man sonst freigestellt werden?

Es gibt mehrere Modelle für das Kinderbetreuungsgeld, eines davon, das einkommensabhängige, können nur Erwerbstätigkeite in Anspruch nehmen.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Besser ist es doch, wenn der besser verdienende Ehegatte weiter arbeiten geht und die damit verbundenen höheren Rentenansprüche später - im Falle einer Trennung - aufgeteilt werden.
Ja, aber das gibt es halt in Österreich nicht, zumindest nicht verpflichtend und freiwillig gibt's halt kein Mann her. 🤷‍♀️
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Hier gehen doch sowieso zwei Dinge durcheinander, die nicht zusammengehören, denke ich:
Ich denke schon, dass die beiden Dinge zusammengehören, denn eins bedingt das andere. Wer nicht damit zufrieden ist, wie es in der Ehe läuft, der wird sich nämlich früher oder später scheiden lassen wollen.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:In beiden Fällen ist der vorgeschlagene Eingriff von außen durch den Gesetzgeber nicht hilfreich.
In beiden Fällen muss von außen durch den Gesetzgeber eingegriffen werden, weil man ja sieht, dass es ohne solche Eingriffe nicht funktioniert. Wir haben in Österreich nicht ohne Grund ein Problem mit Altersarmut bei Frauen.


2x zitiertmelden

Wenn Helden nach Antworten suchen...

30.10.2024 um 12:36
Zitat von nairobinairobi schrieb:Man muss sich ja nicht unbedingt scheiden lassen, sondern kann getrennt leben.
Und was bringt das? Man hat trotzdem höhere Kosten für die getrennten Wohnungen aber auch die getrennte Kasse. Nicht jeder hat Anspruch auf Trennungunterhalt und wenn die Eltern nicht mehr zusammenleben, ist es für die Kinder immer schwer, egal, ob sie nur getrennt sind oder geschieden.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Es gibt ja keine gesetzliche Verpflichtung für irgend jemanden, Müll raus zu tragen oder eine Spülmaschine zu leeren.
Naja, in Österreich irgendwie schon, es ist nämlich im Eherecht vorgeschrieben, dass sich jeder angemessen beteiligt. Das ist aber eher schwammig formuliert und kann so oder so interpretiert werden. Das Problem ist halt, dass Mann und Frau "angemessen" ganz unterschiedlich interpretieren. 🤷‍♀️
In Österreich gibt es auch noch die schuldhafte Scheidung mit verschiedenen Eheverfehlungsgrü den.

Ein solcher Eheverfehlungsgrund ist zum Beispiel
Verletzung der Unterhaltspflicht

Ein Ehepartner kann sich auch von seinem Partner scheiden lassen, wenn er seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehepartner oder den Kindern vernachlässigt. Nach dem Gesetz ist die Unterhaltspflicht verletzt, wenn der Unterhaltspflichtige kein oder nur ein geringes Einkommen hat oder wenn er nicht bereit ist, zu zahlen oder überhaupt zu arbeiten. Dazu gehört auch diese Eheverfehlung:

Verschweigen von Einkommen durch den Ehegatten

eigenmächtige Abhebung vom Sparbuch des Ehepartners

hemmungsloses Eingehen von Schulden

kleinliche Behandlung von Wirtschaftsfragen

heimliche größere Investitionen
Verschweigen des Einkommens oder der Ersparnisse
Quelle:

https://www.scheidungsinfo.at/eheverfehlung/

Das heißt, dass eigentlich beide Ehepartner dazu verpflichtet sind, zum Haushaltseinkommen beizutragen. Eine Ehefrau kann also nicht alleine entscheiden, dass sie lieber bei den Kindern bleiben will, anstatt arbeiten zu gehen und zum Haushaltseinkommen beizutragen.
Da müssen schon beide damit einverstanden sein.
Die Unterhaltspflicht besteht nämlich auf beiden Seiten wechselseitig.
Andere Scheidungsgründe sind unter anderem

Lieblosigkeit und Feindseligkeit
Alkohol- und Drogenabhängigkeit
Verurteilung eines Verbrechens
Glücksspiel-Sucht
Internet-Sexsucht
Mangel an persönlicher Hygiene
Vernachlässigung der Haushaltsführung
Ständige Nörgelei und Respektlosigkeit
Religiöser und politischer Fanatismus
Beeinflussung der Kinder gegenüber dem anderen Partner
Gefährliche Bedrohungen
Installation einer Überwachungskamera
Mangelndes Interesse an den Interessen des anderen Partners
Häufige, späte Besuche in Bars, Diskotheken, Clubs
Besuche bei Prostituierten
Psychische Krankheit oder ansteckende Krankheit
Quelle: selber Link

Eine unzufriedene Ehefrau kann also sehr wohl Lieblosigkeit anführen (sie fühlt sich in ihren Bedürfnissen nicht mehr wahrgenommen und folglich ungeliebt) und Vernachlässigung der Haushaltsführung.

Hängt halt davon ab, was vorher vereinbart war. Wenn vereinbart war, dass der Mann arbeiten geht, die Frau zu Hause bleibt und als Ausgleich den kompletten Haushalt alleine macht, dann kann sie das natürlich nicht geltend machen.

Bei den Paaren, von denen ich gesprochen habe, war es aber so vereinbart, dass jeder einen bestimmten Teil übernimmt, was aber jetzt von den Männern nicht eingehalten wird.


melden

Wenn Helden nach Antworten suchen...

30.10.2024 um 12:58
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Im Artikel, den ich gepostet habe, ging es um Österreich und nicht um Deutschland.
Aha, ok! Aber dann sollte es irgendein anderes Instrument geben?

Zu den Verhältnissen in Österreich kann und will ich weiter nichts sagen, weil ich mich damit nicht auskenne.

Hierzulande wird Im Rahmen einer Ehescheidung sollte wirtschaftlicher Ausgleich zwischen beiden Parteien vorgenommen , inkl. der erworbenen Rentenansprüche.
Natürlich müssen beide Parteien danach in erster Linie selbst für ihr Auskommen sorgen, wie jeder andere auch. Für Kinder muss ggfs. an die primär erziehende Seite ein Unterhalt.

Für die Scheidung braucht es (normalerweise) auch keinen Grund im Scheidungsantrag. Da halten sich Gesetzgeber und Justiz heraus.

Man kann hier gut sehen...

Die total überregulierte Lösung in Österreich ist trotzdem ungerecht! Und durch weitere Reguleierungen und staatliche Eongriffe wird sie nicht gerechter werden, dafür wird sie noch mehr Freiheiten nehmen.

Ob und wieviel jeder beiden arbeiten geht und wer den Müll rausträgt und das Geschirr abwäscht ist eine rein private Angelegenheit.

Wenn sich da keine - für beide Seiten akzeptable - Regelung finden lässt, wie soll das dann der Staat von außen erreichen?

Als ob ein Mann, der von der Ehefrau, über Anwalt und evtl. sogar Gericht, dazu gewzungen werden würde, den Müll rauszubringen, fortan ein liebenswerter und umgänglicher Ehegatte werden würde.
Wenn sich in solchen Fragen keine Einigung erzielen lässt, ist die Beziehung längst zerrrüttet und das ist nur die Spitze des Eisbergs.

Hier in meiner Siedlung sind esürigens mindestens die Hälfte aller ehen mit Kindern, bei denen die Frau ganztägig zuhause ist.


2x zitiertmelden

Wenn Helden nach Antworten suchen...

30.10.2024 um 17:01
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Aha, ok! Aber dann sollte es irgendein anderes Instrument geben?
Nun, es gibt noch die strittige Scheidung bei der demjenigen, der das Scheitern der Ehe verschuldet hat, Unterhaltszahlungen für die/den Ehepartner:in aufgebrummt werden können. Das geht aber dann vor Gericht und das sind immer Einzelfallentscheidungen und manchmal endet es auch so, dass kein Unterhalt bezahlt werden muss.

Ansonsten gibt es keinerlei Ausgleich bei einer Scheidung außer dass das innerhalb der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen hälftig aufgeteilt werden muss. Ist aber kein gemeinsames Vermögen erworben worden, gibt es auch nichts zu verteilen.

Es gibt ja viele Familien, die in Mietwohnungen leben, da besteht das gemeinsame Vermögen dann nur aus Hausrat. Möglicherweise gibt es Sparkonten, Aktien, Fonds und dergleichen, die verteilt werden können.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Hierzulande wird Im Rahmen einer Ehescheidung sollte wirtschaftlicher Ausgleich zwischen beiden Parteien vorgenommen , inkl. der erworbenen Rentenansprüche.
Den Vermögensausgleich gibt es hier auch, aber Rentensplitting ist darin nicht inkludiert.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Für die Scheidung braucht es (normalerweise) auch keinen Grund im Scheidungsantrag. Da halten sich Gesetzgeber und Justiz heraus.
Es gibt auch eine einvernehmliche Scheidung in Österreich, die man wählen kann. Nur wenn sich einer scheiden lassen möchte und der andere nicht, dann braucht man einen Grund dafür, weil die Ehe als lebenslanger Vertrag gedacht ist.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Die total überregulierte Lösung in Österreich ist trotzdem ungerecht! Und durch weitere Reguleierungen und staatliche Eongriffe wird sie nicht gerechter werden, dafür wird sie noch mehr Freiheiten nehmen.
Nein, das finde ich nicht ungerecht.

Es geht ja eben um die weitere Versorgung. Eine Ehe ist eine Wirtschaftsgemeinschaft und da es eben keinen Ersatz dafür gibt, wenn man sich scheiden lässt, muss eben derjenige, der die Ehe ruiniert hat, dafür haften. Man weiß ja normalerweise, worauf man sich da einlässt und wenn man sich nicht sicher ist, das zu wollen oder zu können, dann muss man ja nicht heiraten 🤷‍♀️.

Außerdem steht den Paaren ja auch die einvernehmliche Scheidung zur Verfügung, wenn man das möchte. Man regelt alles selbst, teilt das Vermögen selbst auf, regelt alles rund um Obsorge und Besuchsrecht, wenn es Kinder gibt und ist dann in 10 Minuten wieder draußen vom Bezirksgericht.

Das werden jene Paare so machen, die gemeinsam entschieden haben, dass die Ehe nicht mehr funktioniert und vor allem da, wo die Aufteilung für beide als fair empfunden wird.

Es wäre aber nicht fair, wenn einer erst jahrelang zu Hause bleibt und finanzielle Verluste dadurch erleidet und dann bei der Scheidung dafür nicht entschädigt wird. Das ist nämlich nicht vorgesehen, wenn es möglich ist, dass diese Person dann arbeiten gehen kann. Dann bekommt sie nämlich keinen Unterhalt und wenn der andere sie nicht freiwillig entschädigt, bekommt sie nichts. Die Hälfte des gemeinsamen Vermögens reicht ja hier nicht, denn der andere bekommt ja ebenfalls die Hälfte und der hatte keine finanziellen Verluste.

Die strittige Scheidung wird daher immer dann eingesetzt, wenn sich einer ungerecht behandelt fühlt und alle Versuche, sich zu einigen, gescheitert sind. Das finde ich durchaus legitim!
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Wenn sich da keine - für beide Seiten akzeptable - Regelung finden lässt, wie soll das dann der Staat von außen erreichen?
Indem er Gesetze erlässt, wie das zu verteilen ist. Wenn man sich nicht daran hält, wird man sanktioniert. Man könnte ja ein Privatanklagedelikt daraus machen - wo kein Kläger, da kein Richter.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Als ob ein Mann, der von der Ehefrau, über Anwalt und evtl. sogar Gericht, dazu gewzungen werden würde, den Müll rauszubringen, fortan ein liebenswerter und umgänglicher Ehegatte werden würde.
Wenn sich in solchen Fragen keine Einigung erzielen lässt, ist die Beziehung längst zerrrüttet und das ist nur die Spitze des Eisbergs.
Natürlich, aber eine Versöhnung ist ja auch nicht das Ziel, es geht vielmehr darum, wer dem anderen wieviel bezahlen muss.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Hier in meiner Siedlung sind esürigens mindestens die Hälfte aller ehen mit Kindern, bei denen die Frau ganztägig zuhause ist.
Bei uns niemand. Bei uns wohnen aber auch keine Türken und Serben, ich weiß, dass das bei diesen Familien manchmal noch so gemacht wird. Sie haben dann auch meist mehrere Kinder.

Hier ist es eher so, dass die Männer Vollzeit arbeiten und die Frauen Teilzeit. Das ist übrigens auch bei meinen Kolleginnen so, wenn ihr Partner nicht im selben Unternehmen arbeitet. Und nach spätestens 18 Monaten waren sie wieder zurück, abhängig eben davon, ob der Partner auch in Karenz ging (für einen alleine ist die Zeit ja kürzer, abhängig vom gewählten Modell).

Ganztägig zu Hause sind die Frauen nur nach der Geburt ihrer Kinder, so lange sie eben in Karenz sind. Danach nicht mehr.


melden

Wenn Helden nach Antworten suchen...

30.10.2024 um 19:32
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Nach dem 7. Geburtstag des Kindes gibt's keinen Rechtsanspruch mehr auf Elternteilzeit,
Das finde ich nicht gut.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Die total überregulierte Lösung in Österreich ist trotzdem ungerecht! Und durch weitere Reguleierungen und staatliche Eongriffe wird sie nicht gerechter werden, dafür wird sie noch mehr Freiheiten nehmen.
Das denke ich auch.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Ob und wieviel jeder beiden arbeiten geht und wer den Müll rausträgt und das Geschirr abwäscht ist eine rein private Angelegenheit.
Ja.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Wenn sich da keine - für beide Seiten akzeptable - Regelung finden lässt, wie soll das dann der Staat von außen erreichen?
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Als ob ein Mann, der von der Ehefrau, über Anwalt und evtl. sogar Gericht, dazu gewzungen werden würde, den Müll rauszubringen, fortan ein liebenswerter und umgänglicher Ehegatte werden würde.
Eben...
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Wenn sich in solchen Fragen keine Einigung erzielen lässt, ist die Beziehung längst zerrrüttet und das ist nur die Spitze des Eisbergs.
Meine Rede.


Ich persönlich finde es nicht erstrebenswert, wenn Kinder schon mit 12 Monaten (oder gar früher) zur Fremdbetreuung gebracht werden. Bei Alleinerziehenden wird es nicht anders gehen, natürlich, aber sicher selbst kümmern zu dürfen ist ein Privileg.
Da bin ich wohl altmodisch, aber es ist schon unwiederbringlich, die Entwicklung seines Kindes kohärent verfolgen und fördern zu können.


1x zitiertmelden

Wenn Helden nach Antworten suchen...

31.10.2024 um 11:33
Zitat von nairobinairobi schrieb:Das finde ich nicht gut.
Ist das in Deutschland denn anders? Gibt es da ein Recht auf Teilzeitarbeit?
Zitat von nairobinairobi schrieb:Ich persönlich finde es nicht erstrebenswert, wenn Kinder schon mit 12 Monaten (oder gar früher) zur Fremdbetreuung gebracht werden. Bei Alleinerziehenden wird es nicht anders gehen, natürlich, aber sicher selbst kümmern zu dürfen ist ein Privileg.
Da bin ich wohl altmodisch, aber es ist schon unwiederbringlich, die Entwicklung seines Kindes kohärent verfolgen und fördern zu können.
Man muss das bei ganz kleinen Kindern ja nicht ganztags nutzen. Es könnte ja erst die Mutter nach der Karenz ein Jahr lang Teilzeit arbeiten und dann der Vater ebenfalls ein Jahr. Dann ist das Kind mindestens drei Jahre alt, Karenz mit eingerechnet und somit im Kindergartenalter.

Es ist für Kinder nicht schlecht, andere Kinder als Spielgefährten zu haben und Sozialverhalten zu lernen. Wenn es ein Einzelkind ist, hat es zu Hause ja keine anderen Kinder.

Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie schlimm es für mich war, immer nur von Erwachsenen umgeben zu sein. Mir war immer so langweilig ohne andere Kinder zum Spielen. Zuerst waren ja meine Cousinen nebenan, aber die sind älter und waren dann schon in der Schule.

Dass die Eltern Spielgruppen für ihre Kinder organisieren war damals nicht üblich und einen Kindergarten gab es gar nicht.

Als ich dann selbst im Schulalter war, wurden uns (meinen Cousinen und mir) dann immer die jüngeren Kinder aufgedrückt, damit die Eltern ihre Ruhe hatten. Das fand ich immer sehr nervig. Mir wäre es viel lieber gewesen, es hätte eine "Kindergartentante' (man nannte die Erzieherinnen damals so) gegeben, die sich um die Jüngeren gekümmert hätte, damit Älteren in Ruhe spielen können 🤷‍♀️.

Mag ja sein, dass das für die Eltern super ist, wenn sie ihr Kind den ganzen Tag zu Hause haben, aus Kinderperspektive ist das aber stinklangweilig. Kinder spielen eben lieber mit Kindern als mit Erwachsenen.

Die Entwicklungsschritte bekommt man ja auch mit, wenn man nicht 24/7 aufeinander pickt. 🤷‍♀️

Heute ein ähnlicher Artikel (betrifft wieder Österreich):
61 Tage lang arbeiten Frauen unbezahlt, wenn man ihr Gehalt mit jenem von Männern vergleicht. Der Equal Pay Day, der die Grenze von bezahlten zu unbezahlten Tagen markiert, fällt heuer auf den 1. November und damit einen Tag später als noch im Vorjahr. Ein Pendant dazu gibt es im Frühjahr. Um die Lücke zu schließen, forderten Organisationen im Vorfeld vor allem mehr Lohntransparenz und die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie.
Quelle:

Equal Pay Day: Frauen in Österreich arbeiten ab 1. November „gratis“

https://diepresse.com/19023575

Und nein, das ist nicht deshalb so, weil Frauen häufiger Teilzeit arbeiten, denn:
Laut Berechnungen der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich auf Basis von Lohnsteuerdaten der Statistik Austria liegen die Jahresbruttobezüge von ganzjährig vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern bei rund 59.300 Euro, jene von Arbeitnehmerinnen bei rund 49.400 Euro. Der Nachteil von Frauen beträgt 16,6 Prozent.
Durch Teilzeitarbeit sinkt natürlich auch das Lebenseinkommen, es sei denn, man erwischt einen sehr gut bezahlten Job. Das ist dann aber eine andere Berechnung.

Dass Frauen häufiger in Karenz gehen als Männer wird auch hier als einer der Gründe genannt:
Teilweise erklärt wird der Gender Pay Gap u.a. mit Auszeiten von Frauen aufgrund von Karenzen, aber auch damit, dass Frauen häufiger in schlechter, Männer währenddessen häufiger in besser bezahlten Branchen arbeiten. So sind laut dem gewerkschaftsnahen Momentum Institut sieben von elf systemrelevanten Berufsgruppen mit niedrigeren durchschnittlichen Bruttostundenlöhnen als in der Gesamtwirtschaft weiblich dominiert - etwa die Kinderbetreuung oder Reinigungs- und Hilfsjobs.

Sobald der Frauenanteil in einer Branche deutlich überwiege, sinke dort das durchschnittliche Lohnniveau, erklärte das Momentum Institut. Besonders hoch sei die Lohnlücke bei Frauen mit Migrationshintergrund, die 25 Prozent weniger Bruttostundenlohn erhalten würden als Männer.
[...]
Auch der Rechnungshof hatte vor Kurzem in einem Bericht festgestellt, dass die Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld gesunken ist - nur 4,1 Prozent der Anspruchstage entfielen 2022 auf Männer. Der Städtebund fordert deshalb einen Ausbau der Kinderbetreuung.
Auch in diesem Artikel wird eine gerechte Aufteilung der unbezahlten Arbeit gefordert:
Auf die Umsetzung der Lohntransparenzrichtlinie der EU pochen neben dem Städtebund u.a. die SPÖ, die AK und der Frauenring. Diese muss bis Mitte 2026 in nationales Recht gegossen werden. „Eine gerechte Arbeitsteilung ist unser Ziel“, pochte SPÖ-Frauenvorsitzende Eva-Maria Holzleitner zudem auf Halbe-Halbe bei bezahlter und unbezahlter Arbeit. Für die FPÖ ist eine Gehaltsangleichung in Niedriglohnberufen das Ziel. Auch forderte Frauensprecherin Rosa Ecker eine finanzielle Aufwertung des „Berufs Mutter“.
Die FPÖ möchte hingegen lieber Vollzeitmütter fördern. Kann man natürlich auch machen, die Frage ist nur, wer das dann bezahlen soll. Da würde ich die Väter in die Pflicht nehmen anstatt der Allgemeinheit.

Eine Gehaltsangleichung in Niedriglohnberufen finde ich auch gut.

Quelle: s. oben


1x zitiertmelden

Wenn Helden nach Antworten suchen...

31.10.2024 um 13:09
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Gibt es da ein Recht auf Teilzeitarbeit?
Das müsste ich googeln. Es kommt sicher auch auf die Größe des Betriebes an.
Ich hatte nie Probleme, meine Stundenzahl zu variieren. Das wurde immer so genehmigt, wie ich es beantragt hatte.

Du arbeitest doch glaube ich auch in Teilzeit @violetluna
Ist das zeitlich begrenzt?


1x zitiertmelden

Wenn Helden nach Antworten suchen...

31.10.2024 um 17:17
Ad Grünkohl:
Heute in NRW dieses Schild gesehen


20241031 132529Original anzeigen (5,8 MB)


melden

Wenn Helden nach Antworten suchen...

31.10.2024 um 17:58
Ad Teilzeit:
Heute saß in dem Lokal, in das wir nach der Beisetzung gingen, die Frau eines der Brüder meines Mannes neben mir. Nach 5,5 Jahren Erziehungsurlaub arbeitet sie nunmehr seit 24 Jahren halbtags bzw. arbeitet sie eine Woche 2 ganze Tage und die Woche darauf 3 ganze Tage. Die ganzen Tage, um die Strecke zur Arbeit (33km einfach) nicht so oft zurücklegen zu müssen. Sie ist sehr zufrieden mit der Teilzeitlösung und möchte das auch nicht mehr ändern. Seit diesem Monat ist die Firma, ein großes Maschinenbauunternehmen, allerdings in Kurzarbeit.


melden

Wenn Helden nach Antworten suchen...

01.11.2024 um 15:41
Zitat von nairobinairobi schrieb:Du arbeitest doch glaube ich auch in Teilzeit @violetluna
Ist das zeitlich begrenzt?
Ja, stimmt. Meine Wochenstundenanzahl variiert aber, wie es halt gerade benötigt wird. Nachdem eine Kollegin bald ihr Kind bekommt und länger weg sein wird, werde ich in ihrer Abwesenheit auf 30 Wochenstunden aufstocken.

Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet, aber das heißt in Österreich nicht viel, da man ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden kann. Der Arbeitgeber muss nur bestimmte Fristen einhalten, die im Kollektivvertrag vereinbart worden sind, das ist mindestens 1 Monat, kann aber auch länger sein (bei mir sind es 3 Monate).

Ich wurde von vornherein als Teilzeitkraft eingestellt, ich denke also nicht, dass geplant ist, eine Vollzeitstelle daraus zu machen. Ich gehe davon aus, dass das das Budget nicht hergibt. 🤷‍♀️ Wenn es so wäre, darf mein Arbeitgeber aber nicht einfach einseitig die Wochenstundenanzahl erhöhen, sondern muss mich fragen, ob ich das möchte. Lehne ich das ab, kann er mich aber kündigen und anstatt dessen eine Vollzeitkraft einstellen 🤷‍♀️.

Ich kann mir aber ohnehin nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber es ablehnt, wenn Eltern Teilzeit arbeiten möchten, selbst wenn kein Rechtsanspruch darauf besteht.

Ich hatte einmal einen Arbeitgeber, der meine Vollzeitstelle nicht in eine Teilzeitstelle umwandeln wollte (ich habe mit meinem Studium begonnen und das wäre sich nicht ausgegangen). Schade! Ich habe dann gekündigt.


1x zitiertmelden

Wenn Helden nach Antworten suchen...

01.11.2024 um 16:06
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Ich hatte einmal einen Arbeitgeber, der meine Vollzeitstelle nicht in eine Teilzeitstelle umwandeln wollte (ich habe mit meinem Studium begonnen und das wäre sich nicht ausgegangen). Schade! Ich habe dann gekündigt.
Ja, schade, aber das ist dann leider nicht zu ändern.
Die Frau meines Schwagers sagte, sie sei überrascht gewesen, dass die Firma damals alle ihre Forderungen akzeptiert habe. Sie hätte nicht gedacht, dass sie das so akzeptieren würden.
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet, aber das heißt in Österreich nicht viel, da man ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden kann. Der Arbeitgeber muss nur bestimmte Fristen einhalten, die im Kollektivvertrag vereinbart worden sind, das ist mindestens 1 Monat, kann aber auch länger sein (bei mir sind es 3 Monate).
Ich glaube, das ist in Deutschland insoweit anders, dass der Arbeitgeber einen Grund haben muss, aber ein solcher lässt sich sicher meistens auch finden.


1x zitiertmelden

Wenn Helden nach Antworten suchen...

03.11.2024 um 05:40
Guten Morgen.

Gestern bin ich schon gegen halb acht ins Bett gegangen, weil ich so müde war.
Hatte dann eine ganz gute Nacht. Das ist doch mal schön.

Wünsche allen einen schönen Sonntag!


melden

Wenn Helden nach Antworten suchen...

03.11.2024 um 13:05
Einen schönen Sonntag wünsche ich!
In Österreich gibt es ein langes Wochenende für jene, die an Feiertagen nicht arbeiten müssen. Allerheiligen ist ein gesetzlicher Feiertag.

Ich freue mich über mein freies Wochenende. 🙂 Hab eh selten genug eines.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Ich glaube, das ist in Deutschland insoweit anders, dass der Arbeitgeber einen Grund haben muss, aber ein solcher lässt sich sicher meistens auch finden.
Ja, so ist das leider. Schlimmstenfalls muss man halt Umstrukturierung oder Einsparungsmaßnahmen angeben. Ich glaube nicht, dass das ein Arbeitgeber jemals auch belegen musste 🤷‍♀️. Vielleicht, wenn die gekündigte Person die Kündigung anficht. In Österreich kann man das (bzw. der Betriebsrat).

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/beendigung/Arbeitgeber-Kuendigung.html


1x zitiertmelden

Wenn Helden nach Antworten suchen...

03.11.2024 um 16:20
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Vielleicht, wenn die gekündigte Person die Kündigung anficht
Mein erster Mann hat das mal gemacht. Vor dem Arbeitsgericht wurde eine Art Vergleich geschlossen. Er wurde zwar nicht weiter beschäftigt, erhielt aber eine kleine Abfindung.
Der Anwalt schien nicht so viel Ahnung zu haben. Er erschien mit Robe. Der Richter sagte ihm, das sei beim Arbeitsgericht nicht üblich.

Ich habe gerade mal ausgerechnet, dass ich noch um die 970 Tage bis zur Pensionierung arbeiten muss, wenn alles regulär läuft. Das klingt zwar so noch viel, aber der Horizont ist schon in weiter Ferne sichtbar...


1x zitiertmelden

Wenn Helden nach Antworten suchen...

03.11.2024 um 16:25
Heute war es schön sonnig und die PV-Anlage auf dem Dach konnte schön arbeiten.
An trüben Tagen tut sich da nichts...

Ich war heute im Schwimmbad (es war sehr voll) und dann noch etwas in der Sauna, nur für 1 Gang. Die Sauna gehört zum Fitnessstudio und ist ganz schön.

Inzwischen habe ich schon so einige Leute, meist Frauen, kennen gelernt und gehöre nun wohl selbst zu den "Ommas, die sich im Wasser unterhalten" 😙.


melden

Wenn Helden nach Antworten suchen...

03.11.2024 um 19:06
Zitat von nairobinairobi schrieb:Ich habe gerade mal ausgerechnet, dass ich noch um die 970 Tage bis zur Pensionierung arbeiten muss, wenn alles regulär läuft. Das klingt zwar so noch viel, aber der Horizont ist schon in weiter Ferne sichtbar...
Das sind ja nicht einmal mehr 3 Jahre, die vergehen schnell! Wirst du dann in Rente gehen oder arbeitest du weiter?

Ich habe mir auch schon Gedanken darüber gemacht. Ich könnte mir schon vorstellen, einen Tag pro Woche zu arbeiten. Aber da muss natürlich der Arbeitgeber mitspielen 🤷‍♀️.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Mein erster Mann hat das mal gemacht. Vor dem Arbeitsgericht wurde eine Art Vergleich geschlossen. Er wurde zwar nicht weiter beschäftigt, erhielt aber eine kleine Abfindung.
Gut so!
Ich denke, je älter man ist, desto besser stehen die Chancen auf Erfolg.


2x zitiertmelden