Trailblazer schrieb:Aha, ok! Aber dann sollte es irgendein anderes Instrument geben?
Nun, es gibt noch die strittige Scheidung bei der demjenigen, der das Scheitern der Ehe verschuldet hat, Unterhaltszahlungen für die/den Ehepartner:in aufgebrummt werden können. Das geht aber dann vor Gericht und das sind immer Einzelfallentscheidungen und manchmal endet es auch so, dass kein Unterhalt bezahlt werden muss.
Ansonsten gibt es keinerlei Ausgleich bei einer Scheidung außer dass das innerhalb der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen hälftig aufgeteilt werden muss. Ist aber kein gemeinsames Vermögen erworben worden, gibt es auch nichts zu verteilen.
Es gibt ja viele Familien, die in Mietwohnungen leben, da besteht das gemeinsame Vermögen dann nur aus Hausrat. Möglicherweise gibt es Sparkonten, Aktien, Fonds und dergleichen, die verteilt werden können.
Trailblazer schrieb:Hierzulande wird Im Rahmen einer Ehescheidung sollte wirtschaftlicher Ausgleich zwischen beiden Parteien vorgenommen , inkl. der erworbenen Rentenansprüche.
Den Vermögensausgleich gibt es hier auch, aber Rentensplitting ist darin nicht inkludiert.
Trailblazer schrieb:Für die Scheidung braucht es (normalerweise) auch keinen Grund im Scheidungsantrag. Da halten sich Gesetzgeber und Justiz heraus.
Es gibt auch eine einvernehmliche Scheidung in Österreich, die man wählen kann. Nur wenn sich einer scheiden lassen möchte und der andere nicht, dann braucht man einen Grund dafür, weil die Ehe als lebenslanger Vertrag gedacht ist.
Trailblazer schrieb:Die total überregulierte Lösung in Österreich ist trotzdem ungerecht! Und durch weitere Reguleierungen und staatliche Eongriffe wird sie nicht gerechter werden, dafür wird sie noch mehr Freiheiten nehmen.
Nein, das finde ich nicht ungerecht.
Es geht ja eben um die weitere Versorgung. Eine Ehe ist eine Wirtschaftsgemeinschaft und da es eben keinen Ersatz dafür gibt, wenn man sich scheiden lässt, muss eben derjenige, der die Ehe ruiniert hat, dafür haften. Man weiß ja normalerweise, worauf man sich da einlässt und wenn man sich nicht sicher ist, das zu wollen oder zu können, dann muss man ja nicht heiraten 🤷♀️.
Außerdem steht den Paaren ja auch die einvernehmliche Scheidung zur Verfügung, wenn man das möchte. Man regelt alles selbst, teilt das Vermögen selbst auf, regelt alles rund um Obsorge und Besuchsrecht, wenn es Kinder gibt und ist dann in 10 Minuten wieder draußen vom Bezirksgericht.
Das werden jene Paare so machen, die gemeinsam entschieden haben, dass die Ehe nicht mehr funktioniert und vor allem da, wo die Aufteilung für beide als fair empfunden wird.
Es wäre aber nicht fair, wenn einer erst jahrelang zu Hause bleibt und finanzielle Verluste dadurch erleidet und dann bei der Scheidung dafür nicht entschädigt wird. Das ist nämlich nicht vorgesehen, wenn es möglich ist, dass diese Person dann arbeiten gehen kann. Dann bekommt sie nämlich keinen Unterhalt und wenn der andere sie nicht freiwillig entschädigt, bekommt sie nichts. Die Hälfte des gemeinsamen Vermögens reicht ja hier nicht, denn der andere bekommt ja ebenfalls die Hälfte und der hatte keine finanziellen Verluste.
Die strittige Scheidung wird daher immer dann eingesetzt, wenn sich einer ungerecht behandelt fühlt und alle Versuche, sich zu einigen, gescheitert sind. Das finde ich durchaus legitim!
Trailblazer schrieb:Wenn sich da keine - für beide Seiten akzeptable - Regelung finden lässt, wie soll das dann der Staat von außen erreichen?
Indem er Gesetze erlässt, wie das zu verteilen ist. Wenn man sich nicht daran hält, wird man sanktioniert. Man könnte ja ein Privatanklagedelikt daraus machen - wo kein Kläger, da kein Richter.
Trailblazer schrieb:Als ob ein Mann, der von der Ehefrau, über Anwalt und evtl. sogar Gericht, dazu gewzungen werden würde, den Müll rauszubringen, fortan ein liebenswerter und umgänglicher Ehegatte werden würde.
Wenn sich in solchen Fragen keine Einigung erzielen lässt, ist die Beziehung längst zerrrüttet und das ist nur die Spitze des Eisbergs.
Natürlich, aber eine Versöhnung ist ja auch nicht das Ziel, es geht vielmehr darum, wer dem anderen wieviel bezahlen muss.
Trailblazer schrieb:Hier in meiner Siedlung sind esürigens mindestens die Hälfte aller ehen mit Kindern, bei denen die Frau ganztägig zuhause ist.
Bei uns niemand. Bei uns wohnen aber auch keine Türken und Serben, ich weiß, dass das bei diesen Familien manchmal noch so gemacht wird. Sie haben dann auch meist mehrere Kinder.
Hier ist es eher so, dass die Männer Vollzeit arbeiten und die Frauen Teilzeit. Das ist übrigens auch bei meinen Kolleginnen so, wenn ihr Partner nicht im selben Unternehmen arbeitet. Und nach spätestens 18 Monaten waren sie wieder zurück, abhängig eben davon, ob der Partner auch in Karenz ging (für einen alleine ist die Zeit ja kürzer, abhängig vom gewählten Modell).
Ganztägig zu Hause sind die Frauen nur nach der Geburt ihrer Kinder, so lange sie eben in Karenz sind. Danach nicht mehr.