Ray. schrieb:Bei einer Trennung wird die Person aber ausgeglichen, die zurückstecken musste oder hat. Die Rentenpunkte werden schließlich nicht umsonst geteilt.
In Deutschland ja, in Österreich nicht. Hier gibt es Rentensplitting nur freiwillig und das macht kaum jemand. Da wäre auch ein Zwang nötig ähnlich wie in Deutschland und zwar unabhängig davon, ob es Kinder gibt oder nicht.
Wer verheiratet ist, geht für die Dauer der Ehe ja schließlich bewusst eine Wirtschaftsgemeinschaft ein. Bei einer Scheidung wird ja auch das gemeinsam erworbene Vermögen aufgeteilt. Rentenansprüche sind ja auch eine Art Vermögen, drum verstehe ich auch nicht, warum diese in Österreich nicht ebenfalls verpflichtend aufgeteilt werden.
https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/pension/pensionsformen/Pensionssplitting.htmlEs ist ein Artikel über die Situation in Österreich. Da sieht es so aus, dass alle eigene Rentenansprüche erwerben müssen und mindestens 15 Jahre lang Beiträge eingezahlt haben müssen, um überhaupt einen Rentenanspruch zu erwerben. Kinderbetreuungszeiten werden zu einem gewissen Teil angerechnet:
In der Pensionsversicherung werden dabei bis zu vier Jahre (48 Monate pro Kind, 60 Monate bei Mehrlingsgeburten) als Kindererziehungszeiten angerechnet. Mit dieser Regelung werden Lücken im Versicherungsverlauf vermieden, welche durch die Geburt und die Kinderbetreuung entstehen können. Der spätere Pensionsanspruch wird durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten erhöht.
Quelle:
https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Sozialversicherung/Pensionsversicherung/Anrechnung-von-Kindererziehungszeiten-und-Pensionssplitting.htmlDas reicht aber trotzdem oft nicht aus, weil ja meistens Frauen dann auch noch länger Teilzeit arbeiten und dann weniger verdienen.
Ich bin deshalb der Meinung, dass diese Last fair verteilt werden sollte.
Bei einer Trennung gibt es eventuell Unterhalt auch für einen der Ex-Ehepartner, aber da benötigt man schon gute Gründe, um Unterhalt zu bekommen und sehr viel ist das meist auch nicht, weil die Höhe des Unterhalts ja vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten abhängt.
In vielen Fällen bekommt also die Frau, die sich überwiegend der Kindererziehung gewidmet hat, befristet Unterhalt und denn sagt man ihr, sie soll halt wieder arbeiten gehen. Nur wenn die Scheidung erst dann erfolgt, wenn beide schon in Rente sind, wird das natürlich nicht mehr verlangt.
Hier ist ja von einem Mangel an Ausbildung die Rede: ist das der Fall, wird verlangt werden, die entsprechenden Qualifikationen nachzuholen. Das passiert zum Beispiel, indem sich die Frau dann arbeitslos meldet, wenn ihr Unterhaltsanspruch ausgelaufen ist und das AMS sie dann zu vermitteln versucht und das nicht schafft. Dann werden vom AMS ("Arbeitsamt") Fortbildungsmaßnahmen verordnet und wenn man diese nicht wahrnimmt, gibt es Sanktionen.
Unterhaltsanspruch wegen Kindererziehung etc.
Solange einer geschiedenen Ehegattin/einem geschiedenen Ehegatten aufgrund der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes nicht zugemutet werden kann, sich selbst zu erhalten, hat sie/er unabhängig vom Verschulden an der Scheidung einen Unterhaltsanspruch.
Auch einer Ehegattin/einem Ehegatten, die/der sich
der Haushaltsführung sowie gegebenenfalls
der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes oder
der Betreuung einer/eines Angehörigen gewidmet hat und somit keine eigenen Erwerbsmöglichkeiten hatte und zukünftig hat (z.B. wegen mangelnder beruflicher Ausbildung, Alter, Gesundheit, Dauer der Ehe), ist Unterhalt zu gewähren.
Die Höhe des Unterhalts entspricht in diesem Fall ihrem/seinem Lebensbedarf.
In bestimmten Fällen wäre es unbillig, dass eine geschiedene Ehegattin/ein geschiedener Ehegatte der/dem anderen Unterhalt bezahlt − z.B. weil diese/dieser schwerwiegende Eheverfehlungen begangen hat oder die Bedürftigkeit schuldhaft herbeigeführt hat. Dann vermindert sich der Unterhaltsanspruch oder besteht überhaupt nicht.
Quelle:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/partnerschaft-und-ehe/scheidung/7.html#Kindererziehungnairobi schrieb:Wie will der Staat das denn überwachen? Will er jedem Elternpaar jemanden zur Seite stellen, der die Familie permanent überwacht?
Nachdem man Elternkarenz ja beantragen muss, weiß man ja, wer wann in Karenz geht und für wie lange. 🤷♀️
In dieser Zeit muss der andere dann arbeiten gehen, idealerweise Vollzeit, weil es sich sonst in den meisten Fällen finanziell nicht ausgehen wird (außer es ist ein ziemlich gut bezahlter Beruf).
Eine Verpflichtung für beide Elternteile hätte auch den Vorteil, dass sich Arbeitgeber nicht mehr querstellen können, wenn ein Vater in Elternkarenz geht. Das tun nämlich viele, obwohl ein Rechtsanspruch darauf existiert. Dann wird den Männern halt das Leben im Job schwergemacht, so wie es bei Frauen ja immer schon gang und gäbe ist (werden von Beförderungen ausgeschlossen, werden über wichtige Dinge nicht informiert usw.). Das ist natürlich verboten, aber belege als Arbeitnehmer:in mal glaubhaft, dass das deshalb war, weil man in Karenz ist/gehen möchte.
Männer, die zum Wehrdienst/Wehrersatzdienst müssen, werden nicht diskriminiert, weil da im Bewusstsein der Arbeitgeber verankert ist, dass das gesetzlich eben so vorgeschrieben ist und niemand eine Wahl hat. Das könnte bei der Elternkarenz auch so sein.
nairobi schrieb:Wenn eine Mutter noch stillt, ist es doch ganz logisch, dass sie sich mehr um das Kind kümmert, auch nachts.
Meist wenden sehr kleine Kinder sich auch erst mal an die Mama.
Ja klar, aber welche Frau stillt denn zwei bis drei Jahre lang lang voll? Es kann ja das erste Jahr die Mutter in Elternkarenz gehen und der Vater das zweite Jahr bzw. dritte Jahr.
Bei Eltern, die ein kürzeres Modell wählen, wird halt einfach auch kürzer gestillt. Muttermilch kann man ja auch abpumpen.
Dass sich Kinder an die Mama wenden, ist anerzogen, weil diese eben üblicherweise immer verfügbar ist. Ist die Hauptbezugsperson jemand anders, wird sich das Kind an diese Person wenden. Bei mir war es die Omi, weil meine Mutter drei Monate nach meiner Geburt wieder arbeiten ging. 🤷♀️
nairobi schrieb:Wie ist es denn in Österreich mit der Elternzeit für den zweiten Elternteil?
In Deutschland sind das glaube ich insgesamt 2 Monate, die beide zusammen Elternzeit nehmen können.
Der Sinn ist ja, getrennt in Karenz zu gehen und nicht gemeinsam. Wenn sie das gemeinsam machen, bleibt die Arbeit ja wieder an der Frau hängen und der Mann macht sich einen schönen Lenz
:troll: Nicht zielführend 😉 Daher ist eine gleichzeitige Karenz auch nicht vorgesehen, außer beim Wechsel:
Gleichzeitige Karenz beider Elternteile
Mutter und Vater dürfen nicht gleichzeitig Karenz für dasselbe Kind nehmen. Lediglich beim ersten Wechsel zwischen den Elternteilen ist eine Überschneidung von einem Monat möglich. In diesem Fall darf die Karenz insgesamt nur bis zum Ende des 23. Lebensmonats des Kindes dauern.
Quelle:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_beruf_und_pension/Karenz-und-Mutterschutz/elternkarenz_und_elternteilzeit/Seite.3590007.htmlEs gibt mehrere Modelle, aus denen man wählen kann. Die Idee ist, dass es einen gewissen Fixbetrag gibt, der über die Zeit hinweg ausgezahlt wird. Je länger man in Karenz geht, desto niedriger ist daher der monatliche Betrag:
Zur Zeit existieren fünf Karenzmodelle, die verschiedene Längen und Höhen aufweisen. Dabei rückt eine Faustregel in den Fokus, denn je kürzer die Karenz gewählt wird, desto mehr Geldleistung kommt zur Auszahlung.
Das Karenzgeld kann in verschiedenen Pauschalvarianten (12+2, 15+3, 24+4 oder 30+6) oder einkommensabhängig ausbezahlt werden
.
Quelle:
https://www.finanz.at/arbeitnehmer/karenzgeld/Die Monate hinter dem Plus gelten nur dann, wenn sich die Eltern die Karenz teilen, ansonsten ist sie kürzer. Es reicht aber, wenn ein Vater nur zwei Monate in Karenz geht, damit das als geteilt gilt und drum gehen viele Väter auch nur die Mindestzeit in Karenz.
Die Eltern dürfen sich maximal zweimal abwechseln und die Karenz muss mindestens 2 Monate lang dauern, damit man Karenzgeld bekommt.
Und was auch noch wichtig ist:
Der Anspruch auf Karenz deckt sich hinsichtlich der Dauer nicht immer mit dem Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld (→ oesterreich.gv.at).
Quelle:
https://www.usp.gv.at/mitarbeiter-und-gesundheit/karenz-und-teilzeit/elternkarenz-und-elternteilzeit.htmlDer Anspruch auf Karenz besteht, bei Inanspruchnahme eines Elternteils, längstens bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes. Nehmen beide Elternteile abwechselnd Elternkarenz in Anspruch, kann die Karenz längstens bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes dauern. (Ausnahmen bestehen etwa für Alleinerziehende.)
Quelle:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/finanzielle-unterstuetzungen/3/1/Seite.080606.htmlKinderbetreuungsgeld bekommt man aber bis maximal zum 36. Lebensmonat des Kindes (siehe Modelle) unter der Voraussetzung, dass beide Eltern in Karenz gehen.
Ich finde das ziemlich kompliziert 🤷♀️. Typisch österreichisch halt.
Es gibt also bereits Anregungen, damit beide Eltern in Karenz gehen, nur funktioniert das halt trotzdem nicht so gut, weil die Väter dann nur die Mindestzeit nehmen. Drum müsste es ja eine gesetzliche Regelung geben, sie die hälftige Aufteilung der Karenzzeit zwingend vorschreibt, weil es ansonsten kein Kinderbetreuungsgeld gibt.
Ray. schrieb:Abgesehen davon, reagieren Frauen auch auf jeden Mist.
Sry für die harten Worte aber es ist so. Man muss einem Kind nicht ständig hinterher hechten, ein Kind darf auch mal eigene Erfahrungen sammeln, Sand fressen oder Gras, sich die Knie aufschlagen usw.
Kommt darauf an, worum es geht und wie alt das Kind ist, schätze ich 🤷♀️.
Ich nehme eher das Gegenteil wahr, aber das kommt vielleicht daher, dass solche Begebenheiten stärker wahrgenommen werden.
Ich hab ja schon mal von dem Kleinkind erzählt, das sich am Bahnhof einer Kindergartengruppe angeschlossen hat und die Mutter das gar nicht bemerkt hat, weil sie mit dem Smartphone beschäftigt war. Einer der Erzieherinnen ist das Kind aufgefallen und sie hat es an die Hand genommen und laut am Bahnsteig herumgerufen, wer sein Kind vermisst. Die junge Mutter schaute kurz desinteressiert auf, meinte, das sei ihr Kind und sah wieder aufs Smartphone. Die Erzieherin hat da einen dezenten Schreikrampf bekommen und das hat natürlich jeder am Bahnsteig mitbekommen. 🤷♀️
Ich meide ja Schulen, Kindergärten oder Spielplätze wegen des Lärms, wenn es mir irgendwie möglich ist. Manchmal muss ich aber doch an Spielplätzen vorbei und da sehe ich auch oft, dass die Eltern irgendwas machen, nur nicht auf ihre Kinder achten. Nicht einmal dann, wenn diese schon laut schreien, dass man herschauen solle (weil sie ihren Eltern was ganz Tolles zeigen wollen). Die Kinder werden einfach ignoriert.
Auf der anderen Seite dürfen sie dann wieder vieles nicht, wir zum Beispiel im Volksschulalter alleine den Schulweg gehen.
Irgendwie scheint es da keinen Mittelweg mehr zu geben, sondern nur Extreme. Ich kann das auch nur aus Beobachtungen oder von Erzählungen meiner Freundinnen wiedergeben, die Kinder haben (meist sind die jetzt im Alter letzte Volksschulklasse/1. Klasse Gymnasium/Mittelschule).
Es gibt meist WhatsApp-Elterngruppen der Schulklassen und was da so geschrieben wird... 🫣