violetluna schrieb:Das ist Ethnoprofiling und eine Form der Diskriminierung
Nein, nicht unbedingt. Die Sicherheitsbehörden haben bestimmte Aufträge zu erfüllen. Dazu sind sie sogar da.
Und Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz werden nun mal von Ausländern begangen.
Vieles wird auch an Flughäfen festgestellt. Da müssen ja die Papiere kontrolliert werden. Das macht die Bundespolizei.
Und wenn dann festgestellt wird, z B. an der Stempellage im Pass, dass ein Verstoß vorliegt, gibt es eine Anzeige und wenn möglich, wird eine Sicherheitsleistung für das Verfahren einbehalten. Das wird dann von der Landespolizei durchgeführt, an die die Person überstellt wird. Die Person kann dann ausreisen, meist ist es ja auch dringend, da der Flug gebucht ist. Da gibt es welche, die vielleicht nur 10 bis 14 Tage überzogen haben. Andere sind da schmerzbefreit und überziehen Monate oder gar Jahre(!). Warum soll man sich auch an Gesetze halten, phhhhhh. Hauptsache, ich mache mein Ding....
So geht es ja nun nicht.
Der Normalbürger weiß um diese Sachverhalte gar nicht.
Beispiel: AB hat seinen erlaubten Aufenthalt um 81 Tage überzogen und möchte jetzt zurück in sein Heimatland fliegen. Georgien, Albanien, Marokko, Moldau, etc.
Er führt 1000 Euro mit. Es werden 810 Euro einbehalten.
AB reist aus.
Einige Wochen später stellt die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren nach Paragraph 153a StPO ein.
BC hat ihren Aufenthalt um 27 Tage überzogen. Sie führt aber nur 75 Euro mit. Es wird keine Sicherheitsleistung einbehalten. Das Verfahren wird nach 153 StPO eingestellt.
violetluna schrieb:Ich habe das aber schon mehrmals beobachtet, speziell bei dunkelhäutigen oder ausländisch aussehenden Personen. Die stiegen ganz normal aus der U-Bahn aus und wurden von den Polizisten einfach rausgefischt. Und das waren keine Menschen, die einander ähnlich sahen, denn dann hätte man argumentieren können, sie suchen einen Menschen nach einer bestimmten Beschreibung. Aber nein, es wurden generell ausländisch aussehende Männer durchsucht, egal ob sie nun Afrikaner, Araber oder sonst was waren. "Junger ausländischer Mann" ist ja keine sehr aussagekräftige Personenbeschreibung, daher glaube ich nicht, dass sie jemand Bestimmtes gesucht haben.
Wenn Du so etwas noch einmal beobachtest, frage doch gleich hinterher mal konkret nach und lasse Dir die Maßnahme erklären. Glaube oder Vermutungen bringen ja keinen weiter.
Dann wird man es Dir sicher auch so erläutern, dass Du als Laie das verstehst, ohne dass Du die speziellen Vorschriften kennst. Die Polizisten kennen schon ihre "Pappenheimer". Von dem einen oder anderen wissen sie, dass er unter Bewährung oder Führungsaufsicht steht und Auflagen hat oder ob es gar einen oder mehrere Haftbefehle gibt. Sie wissen, dass XY als Drogenhändler bekannt ist. Dass YT Beischlafdiebstähle begeht. Usw.
Es werden ja auch Sachverhalte gemeldet. Es kommt auch nicht selten vor, dass es Zwischenfälle in Zügen gibt. Oft tatsächlich auch durch Ausländer. Weil die z.B. angeblich nicht wissen, dass man ein Ticket kaufen muss etc. Dann "schwarz" fahren.
Polizeipräsenz um und in Bahnhöfen und in Zügen ist sogar explizit und dringend erwünscht. Daher dürfen Polizeibeamte in Uniform auch kostenlos mitfahren.