Ray. schrieb:Naja mal Fall unabhängig zu sagen, dass es aber mitunter genau ihr Job ist.
Das sehe ich nicht so. Der Job ist, Unschuldige, die fälschlicherweise eines Verbrechens bezichtigt werden, vor einer Strafe zu bewahren oder Menschen, die unter besonderen Umständen eine Straftat begangen haben, davor zu schützen, die Höchststrafe auszufassen.
Wenn jemand eindeutig schuldig ist und das auch beweisbar ist, dann sollte derjenige auch bestraft werden und zwar seiner Straftat angemessen. Die Aufgabe eines Verteidigers sehe ich nicht darin, Schuldige davonkommen zu lassen oder die Strafe wesentlich zu drücken.
Der Sinn einer Verteidigung liegt meiner Auffassung nach eher darin, dass niemand zu Unrecht verurteilt wird. Drum werden ja Dinge aufgezählt, die das belegen.
Dazu muss aber nicht das Opfer diskreditiert werden.
Ray. schrieb:Abgesehen davon sind viele Dinge die einem Angeklagten mitunter helfen könnten meist genau solche Sachen.
Einem nachweislich schuldigen Angeklagten sollte gar nichts helfen, der sollte seine angemessene Strafe bekommen. Man kann die Umstände, die zu einer Straftat geführt haben, anführen. Zum Beispiel dass jemand unschuldig seinen Job verloren hat, keinen neuen finden konnte, viele Schulden hatte und dann auf die blöde Idee kam, einen Bankraub zu begehen. Dann wurde die Person aber dabei erwischt und es steht zweifelsfrei fest, dass diese Person die Bank ausgeraubt hat.
Die Person ist immer noch ein Bankräuber und sollte deshalb auch verurteilt werden, nur kann man die Verzweiflung gut nachvollziehen und das könnte berücksichtigt werden beim Strafmaß.
Aber niemand käme auf die Idee, als Verteidigungslinie anzuführen, die Bank sei selbst schuld, wenn sie da soviel Geld einfach in den Kassen rumliegen hat, da müsse man ja einfach mal zugreifen.
Bei einem Vergewaltigungsopfer macht man das aber schon so und das ist halt einfach unterste Schublade.
Der Sinn einer Gerichtsverhandlung ist ja auch, festzustellen, ob jemand überhaupt schuldig ist. Das ist ja nicht immer so eindeutig.
Ray. schrieb:Wie oft hört man, der Angeklagte hat keine Reue gezeigt oder sich nicht entschuldigt usw. Muss man auch nicht und offen gesagt sollte man es auch meist nicht.
Warum sollte man das nicht?
Menschlich gesehen kommt es wahrscheinlich darauf an, welche Straftat das war und unter welchen Umständen sie begangen wurde.
Wenn ein Vergewaltigungsopfer seinen Vergewaltiger ermordet (und ich meine nicht die Notwehrhandlung bei der Vergewaltigung, sondern einen geplanten Mord irgendwann danach)dann ist es zwar trotzdem vorsätzlicher Mord und man muss sich dafür verantworten, aber entschuldigen muss man sich dafür nicht und Reue zeigen ebenfalls nicht. Die Konsequenzen einer Haftstrafe muss man allerdings schon tragen, denn es ist nunmal ein Mord.