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Wenn Helden nach Antworten suchen...

67.392 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Plaudern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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08.07.2024 um 04:30
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Das ist es ja nicht, das Trinkgeld ist ja auch noch zu versteuern.
Guten Morgen.
Nein - das wurde zum Glück bereits vor über 22 Jahren geändert:
Für viele Berufsgruppen, etwa bei Friseuren oder Kellnern, ist Trinkgeld eine wichtige Einnahmequelle. Sie müssen ihr Trinkgeld auch nicht versteuern. Das Trinkgeld ist aber nicht immer und für jeden steuerfrei. Für das Finanzamt ist entscheidend, wer das Trinkgeld gibt und ob es freiwillig geschieht,
Trinkgelder sind sogar per Gesetz geregelt
2002 trat das Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern in Kraft. Es besagt, dass Trinkgelder immer dann steuerfrei sind, wenn der Kunde oder Gast als Dank für guten Service freiwillig ein Trinkgeld gibt, das über den Rechnungsbetrag hinaus geht. Der Fiskus geht in einem solchen Fall davon aus, dass sich in einem gewissen Maß eine "persönliche Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Trinkgeldgeber entwickelt hat".
Quelle: https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/trinkgeld-ist-nicht-immer-steuerfrei#:~:text=Friseur%2C%20Monteur%20oder%20Kellner%3A%20Freiwillige,ihr%20Trinkgeld%20auch%20nicht%20versteuern.
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Aber auch 2600 Euro netto finde ich für Vollzeit nicht viel.
Viel ist relativ. In Österreich mögen ja andere Maßstäbe sein.
Mir ist indes bekannt, dass es in Deutschland etliche Menschen gibt, die einiges unter diesem Betrag verdienen.

Natürlich spielen da einige Dinge mit hinein.
Die Branche, der persönliche Steuersatz (auch abhängig vom Familienstand), wo man lebt.
Rheinland-Pfalz liegt da z.B. genau im Mittelfeld.
Neben der Berufsbranche und dem Geschlecht spielt auch der Wohn- beziehungsweise Arbeitsort in Deutschland eine wichtige Rolle beim durchschnittlichen Gehalt.
So lag das von der GfK bezifferte Nettoeinkommen in Europa bezogen auf das Gesamtjahr 2023 bei 17.688 Euro pro Kopf. Europaweit liegt Liechtenstein mit einem durchschnittlich verfügbaren Nettoeinkommen von 68.843 Euro Euro pro Kopf an der Spitze. Die Arbeitnehmer in Liechtenstein haben somit ein Nettoeinkommen, welches fast vierfach so hoch ist, wie das europäische Durchschnittseinkommen von 17.688 Euro. Die Schweiz belegt Platz zwei mit einem verfügbaren Nettoeinkommen von 49.592 Euro pro Kopf. Danach folgt Luxemburg mit 40.931 Euro durchschnittlichem Nettoeinkommen.
Quelle: https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/durchschnittsgehalt-deutschland-so-viel-stundenlohn-wird-im-schnitt-gezahlt/26598720.html#:~:text=Durchschnittsgehalt%20in%20Deutschland%20nach%20Branchen,Jahresgehalt%20von%20etwa%2051.876%20Euro.

Bekommt man den gesetzlichen Mindestlohn von 12,41€ pro Stunde, sind das im Monat bei Vollzeit etwa 2085 Euro. Nach gesetzlichen Abzügen (Krankenkasse, RV, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) bleiben dem rentenversicherungsbeschäftigten Arbeitnehmer übrig: ca. 1536 €.

Bei 2600€ brutto bleiben bei den Voraussetzungen (Steuerklasse 1, kein Kinderfreibetrag, keine Kirchensteuer) übrig: etwa 1840 Euronen.
Bei 3500€ brutto bleiben 2350 netto.
Bei 4000€ brutto werden 2625 € ausgezahlt.
Bei 5000€ brutto gibt es ca. 3150 Euronen. Da sind die Abzüge schon deutlich höher.

Hier ein Rechner dazu
https://www.sparkasse.de/aktuelles/mindestlohn.html?salary=2085&period=monthly&province=RP&taxClass=1&childAllowance=0&churchTax=false&healthInsurance=public&healthInsuranceContributionRate=14.6&monthlyPrivateInsurance=10&employerCapitalFormingBenefit=0&occupationalPension=0
Im April 2023 verdiente ein deutscher Vollzeitbeschäftigter laut Daten des Statistischen Bundesamtes durchschnittlich 4323 Euro brutto im Monat. Das ist ein Brutto-Jahresgehalt von etwa 51.876 Euro.
Deutliche Gehaltsunterschiede gibt es insbesondere im Branchenvergleich. So verdienten Vollzeitbeschäftigte der Branche Finanz- und Versicherungsdienstleistungen im April 2023 durchschnittlich 5841 Euro brutto, während der Verdienst im Öffentlichen Dienst bei 4324 Euro lag, im Land- und Forstwirtschaftlichen Sektor (inkl. Fischerei) jedoch mit 2798 Euro vergleichsweise gering ausfiel. Weiterhin gering entlohnt werden auch die Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen in der Gastronomie. Hier gab es im Schnitt 2860 Euro.
Quelle: https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/durchschnittsgehalt-deutschland-so-viel-stundenlohn-wird-im-schnitt-gezahlt/26598720.html

Nach dem Sparkassen-Rechner verdient der Durchschnitts-Vollzeitbeschäftigte in Deutschland demnach 2800 Euro netto.

Demnach sind die fiktiven 2600 also doch unterdurchschnittlich und insofern "nicht viel".
Nur ein Drittel der Beschäftigten verdient mehr als das Durchschnittsgehalt. Die Gehälter weisen bei der grafischen Darstellung eine sogenannte rechtsschiefe Verteilung auf. Dies bedeutet, dass knapp zwei Drittel der Beschäftigten Monatsgehälter beziehen, die geringer als das Durchschnittsgehalt sind.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verdienten Vollzeitbeschäftigte mit anerkannter Berufsausbildung im April 2023 durchschnittlich 3 714 Euro brutto.
Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Branche-Berufe/_inhalt.html

Vollzeit ist ja auch unterschiedlich und rangiert etwa zwischen 35 und 42 Wochenstunden. Manche haben ja schon eine Viertagewoche.
Meine Arbeitszeit ist mit 40 Stunden da doch eigentlich schon relativ hoch.


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08.07.2024 um 13:00
Zitat von nairobinairobi schrieb:Nein - das wurde zum Glück bereits vor über 22 Jahren geändert:
Das mag in Deutschland so sein, für Österreich gilt das nicht. 🤷🏼‍♀️ Es werden für Friseure und andere Berufsgruppen Trinkgeldpauschalen angenommen und diese werden zur Besteuerung bzw. für die Sozialversicherung als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Viel ist relativ. In Österreich mögen ja andere Maßstäbe sein.
Ja, sicher ist es eine Sache des eigenen Empfindens. Nachdem in Österreich vieles teurer ist als in Deutschland, muss man hier auch mehr verdienen, um das alles bezahlen zu können. Aber leider sind die Gehälter wiederum in vielen Branchen niedriger als in Deutschland, was komplett unverständlich ist.

In der Schweiz kostet auch alles viel mehr, aber dafür verdient man dort auch mehr und das gleicht es wieder aus.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Mir ist indes bekannt, dass es in Deutschland etliche Menschen gibt, die einiges unter diesem Betrag verdienen.
Genau das war ja mein Kritikpunkt. Ich empfinde es als ungerecht, dass manche Branchen so schlecht bezahlt werden. Die Bezahlung sollte sich nicht nach der Branche richten, sondern danach, welche Kosten man zu tragen hat als Arbeitnehmer:in. Die sind regional verschieden, aber unabhängig von einer Branche, in der man beschäftigt ist.

Friseur:innen bezahlen ja nicht weniger Miete als der Herr Generaldirektor eines großen Konzerns, wenn sie dieselbe Wohnung anmieten würden. Auch für Lebensmittel oder Energie müssen alle mehr oder weniger dasselbe bezahlen innerhalb einer gewissen Preisspanne, die durch Mitbewerber, Aktionen und dergleichen gegeben ist.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Vollzeit ist ja auch unterschiedlich und rangiert etwa zwischen 35 und 42 Wochenstunden.
Das gibt es in Österreich zwar auch, aber nicht so ausgeprägt. Gesetzlich ist Vollzeit mit 40 Wochenstunden festgelegt und danach richtet sich meistens auch, ab wann eine Überstunde mit Zuschlag beginnt. Häufig gibt es in verschiedenen Kollektivverträgen 38,5 Stunden, aber es kann trotzdem sein, dass man den Zuschlag erst bekommt, wenn man mehr als 40 Wochenstunden arbeitet.

Ich glaube, die niedrigste Wochenarbeitszeit schreibt der KV für Papierindustrie vor, das sind 36 Wochenstunden. Weniger wäre mir jetzt nicht bekannt.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Manche haben ja schon eine Viertagewoche.
Die Viertagewoche bedeutet in Österreich üblicherweise keine Reduktion der Wochenarbeitszeit, man muss dann halt seine 40, 38,5 oder sonstigen Stunden in vier Wochentagen erbringen. Das mag für einige Berufstätige angenehmer sein, aber sonst ist das keinen Einfluss auf die Wochenarbeitszeit oder Bezahlung.

Die Besteuerung ist in Österreich ja auch ganz anders als in Deutschland, wir haben ja Einzelbesteuerung. Es gibt keine eigenen Steuerklassen für Verheiratete oder Eltern, es gibt aber gewisse Steuererleichterungen, die man dann bei der Steuererklärung geltend machen kann wie Familienbonus, Alleinerzieher-/Alleinverdienerabsetzbetrag.

Die Steuerklassen richten sich nach dem Bruttoeinkommen, je höher das ist, desto mehr % davon muss man als Einkommenssteuer abführen.


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08.07.2024 um 14:11
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Friseur:innen bezahlen ja nicht weniger Miete als der Herr Generaldirektor eines großen Konzerns, wenn sie dieselbe Wohnung anmieten würden.
Das kann man jetzt wohl nicht vergleichen bzw. ist dieses Beispiel unglücklich.
Ein Generaldirektor hat eine leitende Position, was die angestellte Friseurin so nicht hat.
Er hat eine ganz andere Verantwortung und mit Sicherheit auch eine andere Ausbildung, vermutlich sogar ein oder mehrere Studien (ist das die Mehrzahl von Studium?).
Und wenn er seine Sache nicht gut macht, kann das erheblichere Auswirkungen haben als wenn die Frisörin schlecht arbeitet.

Dass eine hohe Verantwortung anders/besser entlohnt wird halte ich für normal und auch richtig.
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Die Besteuerung ist in Österreich ja auch ganz anders als in Deutschland, wir haben ja Einzelbesteuerung. Es gibt keine eigenen Steuerklassen für Verheiratete oder Eltern, es gibt aber gewisse Steuererleichterungen, die man dann bei der Steuererklärung geltend machen kann wie Familienbonus, Alleinerzieher-/Alleinverdienerabsetzbetrag.
Ja, das hattest Du ja vor einigen Monaten schon einmal erläutert.
In Österreich ist ja doch einiges komplett anders als in Deutschland.
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Die Steuerklassen richten sich nach dem Bruttoeinkommen, je höher das ist, desto mehr % davon muss man als Einkommenssteuer abführen.
Ich schätze, dass das überall so ist.

Mein Mann möchte alsbald die Steuererklärung machen, jetzt machen wir die ja gemeinsam. Mir graut schon davor. Ich hasse solche bürokratischen Dinge.


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08.07.2024 um 15:48
Zitat von nairobinairobi schrieb:Ein Generaldirektor hat eine leitende Position, was die angestellte Friseurin so nicht hat.
Sicher, aber wohnen ist ein Grundbedürfnis, essen, heizen, Kleidung, Bildung ebenfalls. Somit sollten sich das auch alle leisten können.

Es darf Unterschiede geben und das Wohnbedürfnis muss nicht in einer 160-Quadratmeter-Altbauwohnung mit Flügeltüren im perfekt sanierten Jugendstilpalais befriedigt werden.

Trotzdem muss eine Entlohnung für Vollzeitarbeit den realen Lebenskosten angepasst sein. Das ist auch für die Kaufkraft wichtig. Wer kein Geld hat, kann keines ausgeben und das schadet wiederum der Wirtschaft.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Und wenn er seine Sache nicht gut macht, kann das erheblichere Auswirkungen haben als wenn die Frisörin schlecht arbeitet.
Ja, aber die Auswirkungen trägt nicht der Generaldirektor, sondern das Unternehmen. Generaldirektoren haften nämlich nicht mit ihrem Privatvermögen für ihre Fehler. Drum ist es dem relativ egal, was nach seinem Abgang passiert, die Kohle hat er ja schon kassiert 🤷‍♀️. Wenn dem Generaldirektor also kein strafbares oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann, hat das für ihn genau gar keine Folgen.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Mir graut schon davor. Ich hasse solche bürokratischen Dinge.
In Österreich ist das zum Glück sehr einfach, wenn man nicht gerade Unternehmer:in ist oder neben einem unselbständigen noch ein selbständiges Einkommen erhält. Ist in 10 Minuten erledigt via FinanzOnline.


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09.07.2024 um 06:28
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Ja, aber die Auswirkungen trägt nicht der Generaldirektor, sondern das Unternehmen.
Generaldirektor ist kein präzise beschreibender Titel.

Viele Unternehmenschefs haften durchaus auch mit ihrem Privatvermögen. Bei kleinen Betrieben sowieso, aber das gibt es auch im Mittelstand oder verinzelt darüber.

Selbst Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften wurden in der jüngeren Vergangenheit in Regress genommen oder man hat das zumindest in Erwägung gezogen.

Das ist allerdings nicht ganz unproblematisch, weil auch die Vorstände ja grundsätzlich Beschäftigte eines Unternehmens sind...

...wie würde dir das gefallen, wenn du (oder ein anderer Arbeitnehmer) - aufrgund schlechter Arbeitsergebnisse die alleine in deiner Unfähigkeit begründet waren - von deinem Arbeitgeber in Regress genommen werde würdest.


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09.07.2024 um 07:26
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:die Auswirkungen trägt nicht der Generaldirektor, sondern das Unternehmen. Generaldirektoren haften nämlich nicht mit ihrem Privatvermögen für ihre Fehler. Drum ist es dem relativ egal, was nach seinem Abgang passiert, die Kohle hat er ja schon kassiert 🤷‍♀️. Wenn dem Generaldirektor also kein strafbares oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann, hat das für ihn genau gar keine Folgen.
Liebe Vio. Das ist jetzt aber wieder mal nur "von 12 bis mittags" gedacht.
Fehler, die so ein Unternehmensleiter macht, können sich sehr gravierend nicht nur für das Unternehmen selbst, sondern auch für viele Mitarbeitende auswirken. Die dann nämlich in Kurzarbeit geschickt oder ganz entlassen werden, weil nun gespart werden muss oder die Firma ganz "den Bach runter" geht.
Und da hängen ja auch oft Familien dran.
Das ist schon etwas anderes als wenn Friseur Roberto bei Frau X versehentlich schwarze Farbe statt brauner aufträgt oder ihr zu heiß die Haare föhnt.
In einer GmbH. haften die Gesellschafter mit bis zu 25.000 Euro, bei anderen Rechtsformen kann das anders sein. Da kenne ich mich nicht aus.
So war das jedenfalls bei unserer Baufirma, die ja leider insolvent wurde. Das kann andere Firmen mit in den Abgrund reißen und hat es wohl auch. Und viele Bauherren waren betroffen und natürlich die Angestellten!
Wenn jemand selbstständig ist kann er u.U. selbst alles verlieren und geht in Privatinsolvenz.

Und wenn Insolvenzverschleppung, Verletzung der Buchführungspflicht, Vorenthalten von Sozialbeiträgen und ähnliches festgestellt werden, sind wir gleich schon im strafrechtlichen Bereich. Gerade solche Verfahren dauern oft extrem lange. Die Geldstrafen sind da relativ hoch, u.U. gibt's auch eine Freiheitsstrafe.
Ganz so simpel, wie Du Dir das vorstellst, ist das also nicht 🤷‍♀️


Heute soll es sehr warm und sonnig werden. Das ist ja mal schön! Schwimmsachen sind "an Bord".


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09.07.2024 um 12:24
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:..wie würde dir das gefallen, wenn du (oder ein anderer Arbeitnehmer) - aufrgund schlechter Arbeitsergebnisse die alleine in deiner Unfähigkeit begründet waren - von deinem Arbeitgeber in Regress genommen werde würdest.
Nun, wenn es eine entsprechende Haftpflichtversicherung dafür gibt, wie es ja bei Geschäftsführern ist, wäre es mir egal. Die bezahlen dann ja den Schaden, außer es liegt Vorsatz vor oder ein strafrechtlich relevantes Verhalten. Wenn man so agiert, verdient man es, pleite zu gehen.

Wenn wir ehrlich sind, würde es dann ja so ablaufen, dass der Schuldner vorher alle seine Besitztümer an Familienmitglieder überschreibt und selbst in Privatkonkurs geht. Geldvermögen legt man in einem solchen Fall auch nicht in irgendwelche Konten, sondern lässt es ohne Papierspur rechtzeitig verschwinden. 🤷🏼‍♀️
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Selbst Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften wurden in der jüngeren Vergangenheit in Regress genommen oder man hat das zumindest in Erwägung gezogen.
Und gibt es tatsächlich auch Fälle, in denen diese wirklich mit ihrem Privatvermögen haften mussten und nicht eine Versicherung bezahlt hat? Wenn ja, bitte um Quellen. Zumindest in Österreich ist mir kein Fall bekannt (kann in Deutschland ja ganz anders sein).
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Viele Unternehmenschefs haften durchaus auch mit ihrem Privatvermögen. Bei kleinen Betrieben sowieso, aber das gibt es auch im Mittelstand oder verinzelt darüber.
Aber nur, wenn sie die unkluge Unternehmensform Einzelunternehmen gewählt haben (ohne Haftungsbeschränkung). Bitte, wer macht denn sowas heute noch? Da ist man aber wirklich selbst schuld, wenn man keine Ltd., GmbH oder ähnliches gründet, bei denen man nur in Höhe der Einlage haftet. 🤷🏼‍♀️
Zitat von nairobinairobi schrieb:Fehler, die so ein Unternehmensleiter macht, können sich sehr gravierend nicht nur für das Unternehmen selbst, sondern auch für viele Mitarbeitende auswirken.
Sicher, aber das ist ja nicht mein Punkt. Mein Punkt ist, dass jene, die das zu verantworten haben, oft ungeschoren davonkommen.
Zitat von nairobinairobi schrieb:In einer GmbH. haften die Gesellschafter mit bis zu 25.000 Euro, bei anderen Rechtsformen kann das anders sein.
Wenn man so doof ist und eine andere Unternehmensform wählt, bei der man mit seinem Privatvermögen haftet, ist man aber schon selbst schuld! Bei jeder Gründungsberarung wird einem davon abgeraten!
Zitat von nairobinairobi schrieb:Und wenn Insolvenzverschleppung, Verletzung der Buchführungspflicht, Vorenthalten von Sozialbeiträgen und ähnliches festgestellt werden, sind wir gleich schon im strafrechtlichen Bereich. Gerade solche Verfahren dauern oft extrem lange. Die Geldstrafen sind da relativ hoch, u.U. gibt's auch eine Freiheitsstrafe.
Ja, und das ist auch gut und richtig so. Solche Dinge sollen auch hart bestraft werden und Unternehmer:innen, die so etwas tun, sollen auch ihr Privatvermögen los werden. Nur schade, dass die Verfahren dann so lange dauern und im Endeffekt dann nichts zu holen ist, weil die Schuldigen offiziell schon lange kein Vermögen besitzen, weil sie ihre Schäfchen ins Trockene gebracht haben. Die gehen in Privatinsolvenz, leben offiziell von Sozialhilfe und zeigen allen den Stinkefinger.

Warum gründet man nicht einfach eine UG als Kleinunternehmer (Deutschland, in Österreich gibt es etwas Vergleichbares):

Wikipedia: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)


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09.07.2024 um 12:49
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Mein Punkt ist, dass jene, die das zu verantworten haben, oft ungeschoren davonkommen.
Der Punkt war ursprünglich, dass ein Geschäftsführer in der Regel mehr verdient als ein Friseur.


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09.07.2024 um 13:38
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Und gibt es tatsächlich auch Fälle, in denen diese wirklich mit ihrem Privatvermögen haften mussten und nicht eine Versicherung bezahlt hat? Wenn ja, bitte um Quellen. Zumindest in Österreich ist mir kein Fall bekannt (kann in Deutschland ja ganz anders sein).
Klar haben die entsprechende Versicherungen, allerdings haften die zum Einen auch nicht in allen Fällen und außerdem ist nach dem aktuell gültigen Gesetz (Vorstandsvergütungsgesetz, 2009) ein Selbstbehalt von mindestens 10% vorgeschrieben. Als Obergrenze gelten 150% des Jahreseinkommens.

Diese Regelung wurde m.W. in Deutschland auch für die Aufsichtsräte eingeführt.

Beispiele sind z.B. Martin Winterkorn oder Heinrich von Pierer.


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09.07.2024 um 16:39
Zitat von nairobinairobi schrieb:Der Punkt war ursprünglich, dass ein Geschäftsführer in der Regel mehr verdient als ein Friseur.
Nein, das war nicht der Punkt. 😉

Der Punkt war, dass eine Bezahlung rein nach Branchen, ohne die realen Lebenskosten zu berücksichtigen, von mir als ungerecht und negativ empfunden wird. Das Beispiel, mit dem ich es untermauert habe, war der Herr Generaldirektor, der dieselben Kosten für die Deckung von Grundbedürfnissen bezahlt wie die Friseurin, weil das von einer Branche unabhängig ist.

Siehe hier:
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Genau das war ja mein Kritikpunkt. Ich empfinde es als ungerecht, dass manche Branchen so schlecht bezahlt werden. Die Bezahlung sollte sich nicht nach der Branche richten, sondern danach, welche Kosten man zu tragen hat als Arbeitnehmer:in. Die sind regional verschieden, aber unabhängig von einer Branche, in der man beschäftigt ist.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Klar haben die entsprechende Versicherungen, allerdings haften die zum Einen auch nicht in allen Fällen und außerdem ist nach dem aktuell gültigen Gesetz (Vorstandsvergütungsgesetz, 2009) ein Selbstbehalt von mindestens 10% vorgeschrieben. Als Obergrenze gelten 150% des Jahreseinkommens.
In welchen Fällen haften sie nicht?
Mir ist nur bekannt, dass sie bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht haften. Das finde ich angemessen. Gibt es noch andere Fälle?

Wenn man sehr viel Geld verdient, kann man sich ja diese 150 % des Jahreseinkommens von Anfang zur Seite legen für den Fall das Falles. Das geht auf jeden Fall bei Menschen, die sehr viel Geld verdienen, leichter, als bei Geringverdienern jedenfalls. Und es ist ja nicht so, dass man das nicht weiß, wenn man einen solchen Job antritt und eine Haftpflichtversicherung abschließt. Dafür ist ja auch die Entlohnung entsprechend hoch.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Beispiele sind z.B. Martin Winterkorn oder Heinrich von Pierer.
Danke, werde ich nachlesen.


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09.07.2024 um 16:50
Zitat von nairobinairobi schrieb:Nach dem Sparkassen-Rechner verdient der Durchschnitts-Vollzeitbeschäftigte in Deutschland demnach 2800 Euro netto.
Ich frag mich wie da die breite Masse berechnet wurde. Kein Verkäufer wird das haben, keine Friseuse, Arzthelfer, kein Kellner, kein lagermittarbeiter, keine Reinigungskraft usw.


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09.07.2024 um 17:56
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Ich frag mich wie da die breite Masse berechnet wurde.
Ich weiß es nicht konkret für diese Aussage, aber üblicherweise werden alle Vollzeitgehälter aus der jeweiligen Datenquelle addiert und daraus der Median gebildet. Der Median deshalb, weil er weniger empfindlich auf Ausreißer ist als das arithmetische Mittel (Mittelwert).

Es ist wichtig, wie die Daten gewonnen wurden. Bei Umfragen ist immer wichtig, dass mindestens 1000 Teilnehmer:innen mitgemacht haben und diese aus allen Bevölkerungsschichten ausgewählt wurden, sonst ist sie Umfrage nämlich nicht repräsentativ. Woher die Daten dieses Sparkassen-Rechners kommen und wie sie gewonnen wurden, ist hoffentlich beim entsprechenden Link nachzulesen, den @nairobi gepostet hat.


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09.07.2024 um 18:11
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Martin Winterkorn
Nun, dabei geht es aber um Betrug, zumindest wird Winterkorn des Betruges beschuldigt.
Er habe von alledem nichts gewusst, sagt Winterkorn. Jädes Dokumentenarchiv reicht aber bis in den VW-Konzern hinein. Er führt eine Notiz von Bernd Gottweis an, die der damalige Leiter des Ausschusses für Produktsicherheit bei Volkswagen im Mai 2014 an Winterkorn geschickt hat. Darin informiert Gottweis seinen Chef darüber, dass in den USA „dramatische“ Erhöhungen der Abgaswerte beim VW-Diesel aufgefallen seien.
Quelle: https://www.capital.de/wirtschaft-politik/winterkorn-teilt-aus---dinge-angemasst--da-hatte-er-keine-ahnung-von--34461242.html

Das ist ja dann strafrechtlich relevant, sollte es so sein und es ein entsprechendes Urteil geben.

In einem solchen Fall steigt jede Versicherung aus - zu Recht, wie ich meine.


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09.07.2024 um 18:23
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Heinrich von Pierer.
Auch in diesem Fall handelte es sich nicht um einen Fehler, sondern es wurde Von Pierer Korruption vorgeworfen. Das ist ebenso strafrechtlich relevant.

So wie ich das lese, entging er der strafrechtlichen Verfolgung der Korruptionsvorwürfe ja nur deshalb, weil er sich mit Siemens auf die Schadenersatzzahlung geeinigt hat und das Bußgeld akzeptierte.
Ein Siemens-Manager hat von Pierer mit einem Staatsauftrag in Argentinien in Zusammenhang gebracht, der mittels Schmiergeldzahlungen erlangt wurde.[8] Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin Vorermittlungen aufgenommen.[9] Statt eines Strafverfahrens gegen von Pierer wurde dann im Mai ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht eröffnet. Anfang 2010 wurde dieses mit einem Bußgeldbescheid beendet, den von Pierer akzeptierte.[10]

Mit dem Siemens-Konzern einigte sich von Pierer auf eine Schadensersatzzahlung von fünf Millionen Euro.[10][11]
Quelle:
Wikipedia: Heinrich von Pierer

Das sind keine guten Beispiele. Ich schrieb ja von Anfang an, dass bei Vorsatz und Fahrlässigkeit sehr wohl mit dem Privatvermögen gehaftet wird, weil dann keine Versicherung bezahlt. Wenn man Korruption oder Betrug begangen hat, ist Vorsatz anzunehmen.

Es ging doch darum , ob man für eine simple Fehlentscheidung mit seinem Privatvermögen haftet. Ich behaupte, das tut man nicht, weil dazu zumindest Fahrlässigkeit nachgewiesen werden muss (von Vorsatz einmal abgesehen).


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09.07.2024 um 18:35
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Ich frag mich wie da die breite Masse berechnet wurde. Kein Verkäufer wird das haben, keine Friseuse, Arzthelfer, kein Kellner, kein lagermittarbeiter, keine Reinigungskraft usw.
So wird es sein. Auch Küchenpersonal, Handwerker in kleinen Betrieben, Rechtsanwaltsgehilfen, Floristen, etc. kommen da nicht dran.
Zufällig las ich heute die Gehaltsangaben eines Tankstellen-Kassierers (etwa 1800 netto).
Ich bekomme die Beträge ab und zu mit, wenn die Leute Angaben hierzu machen (das ist freiwillig).
Habe ja früher selbst eine Menge Vernehmungen gemacht und diese Dinge dann natürlich auch aufgenommen.
Kürzlich las ich von einer Influencerin, die angab, im Monat 4000 Euro netto zu verdienen. Ob das stimmt, kann ich nicht beurteilen. Ich glaube jedenfalls nicht alles, was ich lese. Auch in diesem Forum nicht 😉🤷


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09.07.2024 um 18:45
Unser Pool hat 25 Grad. Das Schwimmbad, wo ich heute war, hatte 26 Grad. Habe das Schwimmen sehr genossen. Nur leider ist die Schwimmbrille anscheinend nicht ganz dicht.


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09.07.2024 um 19:14
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Ich weiß es nicht konkret für diese Aussage, aber üblicherweise werden alle Vollzeitgehälter aus der jeweiligen Datenquelle addiert und daraus der Median gebildet. Der Median deshalb, weil er weniger empfindlich auf Ausreißer ist als das arithmetische Mittel (Mittelwert).
Naja wie so ein Mittelwert aufgestellt ist weiß ich aber mir kommt das sehr hoch vor.
Zitat von nairobinairobi schrieb:So wird es sein. Auch Küchenpersonal, Handwerker in kleinen Betrieben, Rechtsanwaltsgehilfen, Floristen, etc. kommen da nicht dran.
Eben es verdienen so viel mehr deutlich weniger, dass ich behaupten würde, dass die gutverdiener den Schnitt deutlich nach oben ziehen.


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09.07.2024 um 20:04
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Das sind keine guten Beispiele. Ich schrieb ja von Anfang an, dass bei Vorsatz und Fahrlässigkeit sehr wohl mit dem Privatvermögen gehaftet wird, weil dann keine Versicherung bezahlt. Wenn man Korruption oder Betrug begangen hat, ist Vorsatz anzunehmen.
Keine Ahnung, worauf du hinaus willst...

Letzte Woche hat bei einem Kunden ei Mitarbeiter einen Crash mit einer großen CNC-Fräse gefahren, zum zweiten Mal dieses Jahr. Gut 10-20 TEUR Schaden, zweimal.

Krasse Fehlentscheidung beim Programmieren, gut und gerne 2/3 seines Jahresgehaltes, denke ich. Denkst du, der müsste das bezahlen?

...warum sollte das bei einem Vorstandsmitglied anders sein. Ohne Klassenkampfbrille betrachtet, ist es genau dasselbe.

Wer wird wohl noch einen Posten im Vorstand annehmen, wenn er damit rechnen muss, im Armenhaus zu landen, wenn er einen Fehler macht und wer wird sich noch an ein CNC-Bearbeitungszentrum stellen, wenn er weiß, dass er seine Existenz und sein Häuschen verlieren kann, wenn er einen Fehler macht?

Beide können natürlich ihren Job verlieren, wenn sie zu viel Mist bauen.


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09.07.2024 um 22:42
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Keine Ahnung, worauf du hinaus willst...
Na darauf, dass Geschäftsführern bei Fehlern, die große finanzielle Schäden verursachen, normalerweise gar nix passiert (finanziell zumindest, ihren Job sind sie halt los). @nairobi meine ja, dass aufgrund des Haftungsrisikos so hohe Gehälter angemessen seien. Dieses Argument ist damit aber entschärft, wenn sie eben nicht mit ihrem Privatvermögen haften.

Warum @nairobi das Thema aufgebracht hat, musst du sie fragen, nicht mich. Ich hab nur darauf geantwortet. 🤷🏼‍♀️
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Krasse Fehlentscheidung beim Programmieren, gut und gerne 2/3 seines Jahresgehaltes, denke ich. Denkst du, der müsste das bezahlen?
Nein, denn er ist nur normaler Angestellter. Sofern ihm keine Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisbar ist, natürlich.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:...warum sollte das bei einem Vorstandsmitglied anders sein.
Eben! Womit nairobis Argument entkräftet ist. 🤷🏼‍♀️ Die hohen Gehälter sind nicht wegen des Haftungsrisikos angemessen, weil eine solche Haftung nicht besteht. Ob sie aus anderen Gründen gerechtfertigt sind, ist wieder eine eigene Diskussion. Ich denke, sie sind es nicht, aber dazu gibt es unterschiedliche Sichtweisen.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Beide können natürlich ihren Job verlieren, wenn sie zu viel Mist bauen.
Ja, und das ist auch richtig so.

Das war aber ohnehin nur eine Nebendiskussion. Eigentlich ging es um Entlohnung nach Branche.


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10.07.2024 um 05:53
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:aufgrund des Haftungsrisikos
Dieses Wort habe ich ja nie benutzt. Es geht um die Verantwortung, die Menschen in leitenden Positionen haben. Inwieweit sie da eine Versicherung haben und was die abdeckt, davon habe ich keine Ahnung. Die Prämie wird entsprechend teuer sein, könnte ich mir vorstellen.
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:das Thema aufgebracht hat,
Das Thema wurde tatsächlich von Dir mit dem "Generaldirektor" aufgebracht:
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Friseur:innen bezahlen ja nicht weniger Miete als der Herr Generaldirektor eines großen Konzerns, wenn sie dieselbe Wohnung anmieten würden.
was ich gleich ad acta legen konnte, denn da werden "Äpfel mit Birnen" verglichen
Zitat von nairobinairobi schrieb:Das kann man jetzt wohl nicht vergleichen bzw. ist dieses Beispiel unglücklich.
Ein Generaldirektor hat eine leitende Position, was die angestellte Friseurin so nicht hat.
Er hat eine ganz andere Verantwortung und mit Sicherheit auch eine andere Ausbildung, vermutlich sogar ein oder mehrere Studien (ist das die Mehrzahl von Studium?).
Und wenn er seine Sache nicht gut macht, kann das erheblichere Auswirkungen haben als wenn die Frisörin schlecht arbeitet.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Dass eine hohe Verantwortung anders/besser entlohnt wird halte ich für normal und auch richtig
Ursprünglich hatte ich meiner Friseurin von einem riesigen Stau im Stadtgebiet nach einem Unfall erzählt (der Fahrer ist leider auch später verstorben) und sie (wohnt in einem Stadtteil, alleine, keine Kinder, kommt mit dem ÖPNV klar)
Zitat von nairobinairobi schrieb am 05.07.2024:Die Friseurin selbst hat kein Auto
Zitat von nairobinairobi schrieb am 05.07.2024:Sie sagte, ein Auto sei ja sehr teuer. Sie kommt ohne zurecht.
ich schrieb
Zitat von nairobinairobi schrieb am 05.07.2024:Das Einkommen ist in diesem Beruf ja nicht so berauschend.
Da es von einigen Berufen bekannt ist, dass das Gehalt niedrig ist und das Trinkgeld daher wichtig. Friseur gehört ganz klar dazu.
Das Thema hatten wir zurückliegend schon einmal.
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Das ist es ja nicht, das Trinkgeld ist ja auch noch zu versteuern
In Deutschland nicht mehr, wie wir herausgefunden haben (gut so! Ich nehme auch nicht an, dass in den Erklärungen da immer wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden...)
Zitat von violetlunavioletluna schrieb am 06.07.2024:Nehmen wir an, die Friseurin macht 20 Kund:innen pro Tag und jede:r gibt 2 Euro, dann sind das 40 Euro pro Tag und 200 Euro pro Woche und 866 Euro pro Monat. Das ist nicht schlecht, aber wenn das Grundgehalt 1800 Euro netto beträgt und sie dann noch 866 Euro an Trinkgeld bekommt, bekommt sie netto für 40 Stunden immer noch weniger als ich für 25.
Ich gehe davon aus, dass der Steuersatz bei einer reduzierten Arbeitszeit geringer ausfällt und dass da mehrere hundert Euro an Sonn- und Feiertagszuschlag mit dabei sind.
So etwas wird bei der Friseurin nicht anfallen, denke ich.
Sie hat bis auf den Samstag, der aber auch als Werktag gilt, normale Arbeitszeiten. Der Salon öffnet um 09.30 Uhr.
Wenn ich das nächste Mal dort bin und daran denke, kann ich ja mal fragen, ob es für den Samstag auch Zuschläge gibt.

Bei Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst gab es übrigens auch Anhebungen - da der Abstand zur Sozialhilfe zu gering war! Das konnte ja wohl nicht sein.
Der Grund für die Anhebung der Beamten-Besoldung ist schnell erklärt: Im Jahr 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Staat seiner sogenannten Alimentationspflicht für Staatsdiener nur nachkommt, wenn ein Mindestabstand zwischen Grundsicherung und Besoldung besteht. Die Entscheidung war deshalb notwendig geworden, weil Beamte sich über zu niedrige Löhne beschwert hatten. Das Bundesverfassungsgericht kam zu dem Schluss, dass die zu niedrige Besoldung der Beamten verfassungswidrig war.
Daher wurden die Löhne angehoben, um eine gerechte Besoldung für die erbrachten Leistungen aufzubringen. Konkret heißt das, dass die Nettobesoldung von Staatsdienern, inklusive Kindergeld und Familienbezüge, mindestens 15 Prozent über der Grundsicherung liegen muss.
Quelle: https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/geld-finanzen/buergergeld-so-profitieren-beamte-durch-die-erhoehung-13-03-2024;art1373668,11597392


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