Guten Morgen, hier wurden anscheinend Beiträge gelöscht, die gegen die Regeln waren.
Ich kann jedenfalls ganz sachlich schreiben, dass es bestimmte Prinzipien gibt, die im deutschen Strafgesetzbuch festgeschrieben sind.
Grundsätzlich wird eine Tat dort verfolgt, wo sie begangen wurde. Das nennt sich Territorialprinzip.
D.h. der deutsche Staat hat einen Strafanspruch gegen eine Person, die auf seinem Hoheitsgebiet eine Straftat begangen hat (etwas komplizierter ist es auf deutschen Schiffen und Flugzeugen, die auf externem Gebiet unterwegs sind).
Manchmal ist es nicht klar und eindeutig, wo eine Tat verübt wurde. Dann muss man davon ausgehen, wo der "Erfolg" eingetreten ist.
Das deutsche Strafrecht gilt auch für bestimmte Auslandstaten.
Es gibt auch international geschützte Rechtsgüter.
Gewisse Straftaten sind quasi überall gegen das Gesetz und ziehen eine Strafe nach sich.
Grundsätzlich ist es auch so:
Wenn Ausländer*innen in Deutschland eine oder mehrere Straftaten begehen, kann die Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel entziehen. In diesen Fällen spricht man von einer "Ausweisung". Ausgewiesene Personen sind verpflichtet, Deutschland zu verlassen. Wenn sie das nicht tun, können sie abgeschoben werden.
Ein starkes "Ausweisungsinteresse" besteht etwa, wenn Ausländer*innen schwere Straftaten begehen oder terroristischen beziehungsweise verfassungsfeindlichen Organisationen angehören. Auch das persönliche Verhalten kann erschwerend wirken: Ein "Ausweisungsinteresse" kann auch bestehen, wenn die Person Drogen konsumiert oder Angehörige zu einer Zwangsehe genötigt hat. Das "Bleibeinteresse" überwiegt hingegen, wenn die Person lange in Deutschland gelebt hat – oder wenn sie persönliche, familiäre oder wirtschaftliche Bindungen zum Land hat.
Quelle:
https://mediendienst-integration.de/artikel/einfach-abschieben.html#:~:text=Wenn%20Ausl%C3%A4nder*innen%20in%20Deutschland,tun%2C%20k%C3%B6nnen%20sie%20abgeschoben%20werden.
Natürlich muss jeder Fall individuell betrachtet werden und da gibt es Fachanwält:innen für dieses Gebiet.
Ich bekomme es im Rahmen meiner Tätigkeit des öfteren mit, dass Straftäter aus der Haft in Deutschland in ihr Heimatland abgeschoben werden. Wie es dort weitergeht, weiß ich nicht. Ich gehe davon aus, dass die Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel parallel zu der Abschiebehaft auch entzieht. Die Betreffenden bekommen dann jedenfalls einen Haftbefehl und werden zur Festnahme ausgeschrieben. Sollten sie wieder einreisen, müssen sie in Deutschland ihre Reststrafe verbüßen.
Ich denke aber nicht, dass in Länder abgeschoben wird, da nachweislich Krieg herrscht. Und es muss auch eine Zusammenarbeit der Länder und entsprechende Abkommen geben.
Im Moment wird darüber natürlich aktuell diskutiert, auch wegen des entsetzlichen Falles von Monnem:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/abschiebung-afghanistan-gesetzeslage-100.htmlWas es auch gibt: Personen, die sich selbst bezichtigen, gravierende Straftaten im Ausland begangen zu haben (Tötungsdelikte).
Ein Nachweis ist i.d.R. nicht zu führen, da bei Bürgerkriegen, Unruhen usw. alles drunter und drüber geht. Man kann es auch nicht widerlegen. Man kennt ja Kindersoldaten, Genozid, Partisanenkrieg usw.
Dies wird im Rahmen einer Anhörung beim BAMF vorgebracht, die obligatorisch ist.
Da müssen schon gute Argumente geliefert werden, damit ein Antrag positiv beschieden wird. Das wird der Fall sein, wenn ihnen in dem verlassenen Land empfindliche Gefahren drohen.