Wenn Helden nach Antworten suchen...
16.12.2023 um 15:03devil075 schrieb:Nur bis das durch ist kann weiterarbeiten müssen lustig werdenDer tritt ja unmittelbar in Kraft, sobald ihn der Arbeitnehmer erklärt. Sprich: du drückst dem Chef ein Schreiben in die Hand (oder noch besser: schickst es eingeschrieben), in dem steht, dass du den berechtigten vorzeitigen Austritt wegen Mobbings erklärst, packst dein Zeug und gehst.
Es kann aber sein, dass der Arbeitgeber die Ansicht vertritt, der vorzeitige Austritt sei nicht berechtigt und gerichtlich dagegen vorgeht. Das bedeutet aber nur, dass man die Zahlungen vorerst nicht bekommt, sondern erst dann, wenn das Gericht zu dem Urteil kommt, dass der Arbeitgeber unrecht hat.
Zuhause bleiben darf man aber trotzdem.
devil075 schrieb:Theoretisch nicht, praktisch konnte die AK ihm nicht helfen, da dem AG nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Plan nicht rechtens ist, er war nur unangenehm für den KollegenDas ist natürlich dann blöd!
In dem Fall dokumentiert man die Dienstpläne vor dem fraglichen Ereignis und vergleicht sie mit denen danach. Das ist die einfachste Methode, um festzustellen, ob sich nach der Forderung nach Bezahlung der Überstunden wesentlich etwas zum Nachteil für den Arbeitnehmer verändert hat. Beispielsweise wenn der Dienstplan vorher recht ausgewogen war, verschiedene Tageszeiten abgedeckt hat und einmal pro Monat Wochenenddienst und dann hat man auf einmal nur mehr Spätdienst bis 22 Uhr und jede Woche Wochenenddienst. Das wäre schon Indiz, speziell dann, wenn das bei anderen Kollegen nicht so ist.
Das bedeutet natürlich, dass man alles akribisch dokumentieren muss, weil eben sonst der Nachweis nicht erbracht werden kann. Man muss sogar jede negative Äußerung der Vorgesetzten dokumentieren, es genügt aber ein schriftliches Protokoll (weil man niemanden ohne seine Erlaubnis aufnehmen darf).
Abgesehen davon ist die AK immer vorsichtiger als eine Gewerkschaft. Das muss man auch dazu sagen. Gewerkschaften sind risikobereiter, weil sie sich ja durch die Mitgliedsbeiträge finanzieren und die Mitglieder ja freiwillig dafür bezahlen. Bei der AK ist man aber automatisch Mitglied, sobald man einen Job mit Pflichtversicherung hat. Das macht schon einen Unterschied im Service.
devil075 schrieb:Auch hier nicht generell - siehe TourismusKommt auf den KV an, müsste ich jetzt konkret nachlesen, was dort steht.