Wenn Helden nach Antworten suchen...
04.10.2023 um 16:44violetluna schrieb:Das ist genau das Problem: die Vernunft hat der Hundehalterin gesagt, dass ihr Hund keinen Beißkorb braucht, weil er noch nie aggressiv war.Sorry, aber ein solcher Hund ist - was das Gefährdungspotenzial betrifft - ähnlich zu sehen, wie eine Waffe. Ordnungsgemäß gehandhabt ist sie ungefährlich.
Wenn man möchte, dass Hunde im öffentlichen Raum Beißkorb tragen, dann muss man das in ein Gesetz schreiben, sonst funktioniert das nicht.
Natürlich gibt es Gesetze dafür, wie man eine Waffe verwahren muss. Dennoch sollte jedem die eigene Vernunft sagen, dass er eine Waffe im Haus ordentlich und sicher verwahren muss.
Wenn ich Kinder oder Tiere im Haus habe, dann muss mir auch der Verstand sagen, dass ich Schere, Messer, Chemikalien, Arzneimittel, u.Ä. außerhalb deren Reichweite verwahren muss. Das kriegt auch jeder halbwegs vernünftige Mensch hin, ohne dass es dafür ein Gesetz geben muss.
Ob wir das nun Unglück oder Unfall nennen möchten ist unerheblich. Es ist ein Vorfall, der durch den unachtsamen Umgang mit dem Tier überhaupt erst möglich gemacht wurde.
Wenn ich ein potenziell derart gefährliches Tier besitze, muss ich es immer unter Kontrolle haben!
violetluna schrieb:Polemisch? Ja, absolut, genau wie dein VorschlagNein, mein Vorschlag ist nicht polemisch, sondern absolut ernst gemeint (Ganz im Gegenteil zu deinen).
Ich weiß, dass Hundehalter so etwas gerne als "Unfall" oder unvermeidbar einstufen möchten. Ist es aber nicht (siehe oben).
Das Ganze gilt natürlich erst recht dann, wenn ein Hund - wie in diesem Fall - einem Schutzhundetraining unterzogen wurde und dabei gezielt auch Angriffsverhalten auf Menschen trainiert wird. Ein solches Tier muss ich immer fest im griff haben und mit einem Beißschutz und Geschirr bewegen, wie das die Polizei z.B. macht.
Ich kann als früherer Freizeit-Jogger auch ein Lied singen und mancher Hundehalter rief sogar noch "Der tut nichts, aber bleiben sie lieber stehen!"
Wer einen großen Hund hat...
- sollte ihm auch artgerechten Freilauf bieten können ohne dass es dabei zu Vorfällen mit Mitbürgern kommen kann.
- muss Maßnahmen ergreifen, um das Tier IMMER unter Kontrolle zu haben.
Tut er das nicht, dann handelt er fahrlässig, ggfs. auch grob fahrlässig. Gegen die Hundehalterin wird inzwischen auch ermittelt.