umma schrieb:Man wird auf jeden Fall vorher geschult und es werden dann klar die Aufgaben abgesteckt.
Auch die Nichtbefugnisse, das gehört dazu.
Das finde ich gut, wenn das in Deutschland so gehandhabt wird. In Österreich wird man vorher auch aufgeklärt bzw. bekommt man ein dickes Heft nach Hause geschickt zusammen mit dem Schreiben, dass man als Schöffe gezogen wurde, aber da stehen eben nur allgemeine Dinge drin und nichts zum konkreten Fall.
Ray. schrieb:Die Schuld ist erst nach einem rechtskräftigen Urteil nachgewiesen. Sprich es darf nicht negativ gewertet werden ob jemand gesteht oder nicht. Zumindest theoretisch.
Aber wenn es Beweise dafür gibt, dass der Angeklagte die Tat, die ihm zur Last gelegt hat, auch begangen hat, dann könnte er Reue zeigen. Wenn er es getan hat, dann könnte er sagen, dass es ihm leid tut.
Wenn man eine Straftat begeht, weiß man ja vorher, welche Konsequenzen einem blühen, wenn man erwischt wird. Diese Möglichkeit besteht eben immer und die muss man einkalkulieren, zumindest wenn es einen Vorsatz gibt, eine Straftat zu begehen. Es gibt auch Straftaten, die aus dem Affekt heraus begangen werden, wo es einem quasi die Sicherungen durchfetzt.
Der Angeklagte weiß ja, ob er die Tat begangen hat oder nicht. Wenn er es war, dann ist Reue zeigen eine Art, die Verantwortung für diese Tat zu übernehmen und die Konsequenzen für sein Fehlverhalten auf sich zu nehmen.
Wenn man es getan hat, spricht es meiner Meinung nach für den Straftäter, wenn er das macht, anstatt sich mit Tricks und Kniffen der Verantwortung zu entziehen.