nairobi
Diskussionsleiter
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
dabei seit 2019
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Wenn Helden nach Antworten suchen...
27.01.2022 um 08:33Ozeanwind schrieb:nach diesen Wochen, wenn das Krankengeld gezahlt wird, von Langzeiterkrankung gesprochen wird.Ich hätte gefühlsmäßig gesagt, über 6 Monate.
Tatsächlich gibt es wohl einen Richtwert:
LANGZEITERKRANKUNGENQuelle: https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/krankheitsbedingte-kuendigung/
Bei Langzeiterkrankungen wird zwischen der Kündigung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit und der Kündigung wegen langanhaltender Erkrankung unterschieden. Ab acht Monaten ist laut Bundesarbeitsgericht eine Krankheit langanhaltend. Ist zu diesem Zeitpunkt nicht abzusehen, dass sich der Zustand innerhalb von 24 Monaten bessert, gilt die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als dauernd. In diesem Fall geht das BAG davon aus, dass die betrieblichen Interessen so stark beeinträchtigt sind, dass die Kündigung durch die Dauer der Arbeitsunfähigkeit begründet werden kann (BAG vom 29. April 1992).
Also liegt deutlich über den 6 Wochen.