@nettefrau41 nettefrau41 schrieb:Ich will das mal deutlicher aus einer Täterperspektive schildern:
Hätte ich als Täter aus der Zeitung erfahren, dass sich die Mobilfunkdaten durch die Polizei so früh lokalisieren lassen, hätte ich mich nach dem ersten Schock ganz genau um dieses Thema gekümmert und recherchiert. Was ist für die Polizei möglich, was kann sie mit Mobilfunkdaten tun, wie kann sie auf mich kommen? Habe ich selbst Nachrichten zum fraglichen Zeitpunkt aus der Funkzelle gesendet. gibt es immerhin einen Textzeugen, der bestätigen kann, dass ich um diese Zeit Nachrichten versendet habe. Von wo aus ich diese versendet habe, kann die Polizei aber nur dann ermitteln, wenn ich in Verdacht gerate, mit dieser Straftat etwas zu tun zu haben. Solange aber keine Straftat entdeckt wird, kann ich als Täter nicht ins Visier geraten. Trotzdem bleibt das Thema ein Problem für mich, denn die Polizei ist ja schon bei Fraukes Daten so weit gegangen, dass sie die Daten ermittelt hat, obgleich für sie objektiv noch keine Straftat vorlag.
die frage ist natürlich aus tätersicht sicherlich auch gefallen ,aber die antwort ist doch recht einfach.
man kann das handy orten ,also besser keines benutzen .
oder fraukes benutzen ,weil man weiß das es geortet wird,damit man damit agieren kann ,etwas ausdrücken kann.
zum letzten satz mit der straftat.
vielleicht war schon ein straftatbestand vorhanden ,nämlich die entführung von frauke und das festhalten ,demnach hat man dann auch gehandelt.
alles andere danach ,war zur vereitelung und beschlichtigung der straftat.
vielleicht kann man auch sagen ,wenn die entführung, oder das festhalten, oder eine andere straftat nicht nachweisbar gewesen wäre ,dann hätte man sie ja laufen lassen können.
somit gab es wohl sicher eine tat, die frauke hätte nachweisen können.