@allIch will das mal deutlicher aus einer Täterperspektive schildern:
Hätte ich als Täter aus der Zeitung erfahren, dass sich die Mobilfunkdaten durch die Polizei so früh lokalisieren lassen, hätte ich mich nach dem ersten Schock ganz genau um dieses Thema gekümmert und recherchiert. Was ist für die Polizei möglich, was kann sie mit Mobilfunkdaten tun, wie kann sie auf mich kommen? Habe ich selbst Nachrichten zum fraglichen Zeitpunkt aus der Funkzelle gesendet. gibt es immerhin einen Textzeugen, der bestätigen kann, dass ich um diese Zeit Nachrichten versendet habe. Von wo aus ich diese versendet habe, kann die Polizei aber nur dann ermitteln, wenn ich in Verdacht gerate, mit dieser Straftat etwas zu tun zu haben. Solange aber keine Straftat entdeckt wird, kann ich als Täter nicht ins Visier geraten. Trotzdem bleibt das Thema ein Problem für mich, denn die Polizei ist ja schon bei Fraukes Daten so weit gegangen, dass sie die Daten ermittelt hat, obgleich für sie objektiv noch keine Straftat vorlag. Das heißt doch, dass die Polizei früher oder später auf meine Funkdaten stoßen wird. Wenn ich als Täter nichts mit Frauke zu tun gehabt hätte, wäre mir das sogar egal, denn wie und wo soll ich auf Frauke gestoßen sein und wie will mir die Polizei nachweisen, dass ich mit Frauke und im Beisein von ihr in der gleichen Funkzelle war. Ich würde als Täter einfach sagen, dass das der reine Zufall war, man ja nicht jeden verdächtigen könne, der zu diesem Zeitpunkt in der gleichen Funkzelle da war. Wäre ich aber als Täter ein Bekannter Fraukes gewesen, dann stellte sich das für mich als ein riesengroßes Problem dar. Dann muss ich als Täter auf die Nachricht handeln und Signale von Orten zu einem Zeitpunkt verschicken, die nachweislich nicht in der Funkzelle liegen, in denen gerade die Signale von Fraukes Handy versendet werden. Das wiederum geht nicht allein.
Ich kann mich physisch und digital nicht zweiteilen.Und nur so käme ich aus der Nummer raus, wenn ich zu fest abgesprochenen Zeiten mit anderen, anderswo Signale absende. Anders geht es nicht.
Denn im Fall von Ingrid Amtenbrink war es nichts Besonderes, auch die Standortdaten zu ermitteln.
http://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/guetersloh/?em_cnt=3030607&sid=5793f8a4a074b0a6ac19db55f636bf68&set_style=1Das war, wie ich oben beschrieben habe, auch nichts mehr Besonderes für die Polizei und das war es auch im Jahr 2006 nicht. Wie ich hier gelesen habe, konnte man von Polizeiseite sogar zu Beginn des Jahrtausends bereits stille SMS senden, um Verdächtigen auf die Spur zu kommen. Und jetzt ist doch die große Frage, ob diese Nachrichten von Frauke auch gekommen wären, wenn die Polizei Nieheim nicht bekannt gegeben hätte, wenn sie diese Information für sich behalten hätte. Ist spekulativ, ich weiß, aber glaubt ihr, dass sich dann alles genauso zugetragen hätte? Ich nicht.
Und eine letzte Frage: Was kann man mit einer Hausdurchsuchung erreichen, was ist das Ziel? Man kann Frauke womöglich vom Festhalteort befreien. Man kann wichtige Spuren wie das Handy sichern. Etc.