Ungeklärter Mordfall Frauke Liebs (2006 Paderborn)
26.05.2015 um 09:07
Selbst nach dem geschilderten Ablauf,bleibt die Frage warum sofort so gehandlet wurde.Es hat hier den Anschein,dass die beteiligten Personen vom Vorabend sofort von einem Verbrechen oder Unfall etc. ausgingen.Also keinem persönlichen freiwilligen fernbleiben.Dazu der krasse Gegensatz,dass gerade diese Personen nicht einmal auf die Idee kamen,Gespräche mit dem Handy mit einem Tastendruck aufzuzeichnen.Man kennt das ja auch aus Reportagen,dass die Polizei technische Möglichkeiten hat,eventuell auch Hintergrundgeräusche über entsprechende Technik heraus zu filtern etc.
1x zitiertmelden
Ungeklärter Mordfall Frauke Liebs (2006 Paderborn)
26.05.2015 um 10:22
Als Zusatz,wenn man von einem Unfall ,fahrlässiger Tötung,unterlassener Hilfestellung ausgeht,wären die Taten schon verjährt! Die Polizei geht wohl weiterhin von Mord aus und muß dafür Gründe haben!
§ 222 StGB, fahrlässige Tötung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren > § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, da im Höchstmaß mehr als ein Jahr > Verjährung in fünf Jahren
- § 229 StGB, fahrlässige Körperverletzung: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren > § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, da im Höchstmaß mehr als ein Jahr > Verjährung in fünf Jahren
- § 323c StGB, unterlassene Hilfeleistung: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr > § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB, da im Höchstmaß genau ein Jahr > Verjährung in drei Jahren
melden