Interessanter Artikel! Danke für den Hinweis,
@Dogmatix Der Artikel aus der FAZ erinnert mich an die altehrwürdige juristische Frage, ob es eine Mietminderung rechtfertigt, wenn es in einem Haus spukt. Diese Frage war im 16./17. Jahrhundert wohl auch Gegenstand einer oder mehrerer juristischer Dissertationen.
Auch in einer bekannten und viel zitierten amerikanischen Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 1991 hat die Mehrheit des Richterkollegiums entschieden, dass es den Kaufpreis eines Hauses durchaus mindern kann, wenn in der Öffentlichkeit bekannt ist, dass es darin spuken soll – und zwar ganz unabhängig davon, ob der „Spuk“ nun wirklich ist oder nicht. (Stambovsky v. Ackley, 169 A.D.2d 254 (N.Y. App. Div. 1991))
Wikipedia: Stambovsky v. AckleyEinen ähnlichen Fall gab es wohl auch in Deutschland. Da hat eine Frau auf Aufhebung des Mietvertrags oder Mietminderung – ich weiß nicht genau, was – geklagt, weil ihr Vermieter ihr verschwiegen hatte, dass in dem Haus/der Wohnung ein Mann zuvor Selbstmord begangen hat. Walter von Lucadou hat in dem Fall ein Gutachten für das Gericht geschrieben. Die Frau war wohl sensitiv, und hat nicht nur „gespürt“, dass mit dem Haus/der Wohnung was nicht stimmt, sondern hat wohl sogar „Visionen“ gehabt, in denen sie den Gehängten gesehen hat. Später hat sie dann erfahren, dass sich tatsächlich jemand in der Wohnung erhängt hat, und hat dann den Vermieter verklagt. Das mit den sensitiven Visionen hat Lucadou natürlich nicht in sein Gutachten geschrieben, sonst hätte das Gericht die Frau wahrscheinlich für „verrückt“ erklärt und die Klage abgewiesen. Aber er ist die Sache ethnologisch-anthropologisch angegangen und hat festgestellt, dass es in vielen Kulturen als erheblicher Mangel gilt, wenn sich in einem Haus jemand umgebracht hat bzw. dort gestorben ist.
Das Gericht hat das auch eingesehen und der Frau recht gegeben: Der Vermieter hätte sie zumindest vorher darüber informieren müssen, dass in dem Haus/der Wohnung zuvor jemand gestorben ist.