Todesstrafe
23.06.2015 um 23:08Rho-ny-theta schrieb:Als Gepfändeter kannst du nie aufstocken. Du kannst beantragen, die Pfändungsgrenze hochzusetzen, aber das dauert.So einen gequirrlten Schwachsinn... Entschuldige bitte. Aber wirklich gequirrtler Schwachsinn. Also alle Aufstocker, die Schulden und ne Pfändung haben, dürften gar keine Aufstocker sein?
Sorry, aber das ist wirklich gequirrtler Schwachsinn. Allein ich kenne durch meinen "Nebenjob" diverse Aufstocker, die Pfändungen auf dem Konto haben.
Im Übrigen liegt die Pfändungsfreigrenze für Kinderlose bei 1092 Euro.
Hartzer müssen teilweise mit weniger als 3/4 davon auskommen. Also bitte. Ziehen wir jetz mal deine imaginären 300 Euro Spritkosten davon ab. Bleiben als noch 792 Euro. Davon kann man leben. Auch mit Warmmiete von 400 Euro. Bleiben noch 392 Euro übrig. 6 Euro mehr hat ein Hartzer.