Todesstrafe
22.10.2022 um 16:09@nairobi
Aus meiner Sicht ist es auch tiefschwarzer Zynismus, dass das Justizopfer noch für das Essen bezahlen soll, als habe es sich bewusst für das Catering Angebot der Srrafanstalt entschieden und bewusst dagegen selbst zu kochen.
Ist so ähnlich als müsste ein unschuldiges Waterboarding Opfer noch die Wasserrechnung zahlen oder als ob die Drecksäcke von der RAF noch die Bewirtungsaufwendungen für ihre Geisel steuerlich geltend machen könnten.
Aus meiner Sicht ist es auch tiefschwarzer Zynismus, dass das Justizopfer noch für das Essen bezahlen soll, als habe es sich bewusst für das Catering Angebot der Srrafanstalt entschieden und bewusst dagegen selbst zu kochen.
Ist so ähnlich als müsste ein unschuldiges Waterboarding Opfer noch die Wasserrechnung zahlen oder als ob die Drecksäcke von der RAF noch die Bewirtungsaufwendungen für ihre Geisel steuerlich geltend machen könnten.