sacredheart schrieb:Tatsächlich sehe ich auch eine Gruppe von Tätern, die man halt nie wieder in Freiheit bringen darf oder dürfte, Serienmörder oder Kinderschänder zB.
Allerdings kann man die auch sicherheitsverwahren.
Und sie sind sehr viel seltener als Berge schlechter ideenarmer Krimis a la Fitzek sie bei zu häufigem Konsum erscheinen lassen.
Ray. schrieb:Das sind rückfallgefährdende sexualstraftäter. Die sind erst einmal noch überhaupt nicht rückfällig geworden und zweitens variiert die Quote je nach Straftaten. Abgesehen davon sagt ein rückfall noch nichts über die Art der Straftat usw aus. Vergesse ich meine Monatskarte der öffentlichen Verkehrsmittel dann bin ich auch rückfällig.
Ich weiß, welches Klientel in KURS zu finden ist, danke. Ich habe damit auf den Beitrag von Sacredheart geantwortet. Da rennen meiner Meinung nach Täter auf der Straße rum, die in Freiheit nichts verloren haben. Die "Gruppe von Tätern, die man halt nie wieder in Freiheit bringen darf oder dürfte, Serienmörder oder Kinderschänder zB."
Was das mit einer vergessenen Monatskarte und dem allgemeinen Begriff der Rückfälligkeit zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.
Ich bin der Meinung es müsste für mich nicht unbedingt die Todesstrafe sein, aber jeder, der einen anderen Menschen - bewusst, vorsätzlich- getötet hat, dürfte für mich nie wieder in Freiheit entlassen werden.