Todesstrafe
12.10.2014 um 12:23Driftwood schrieb:Freiheitsrechte:Echt, das wollt ihr Häftlingen zugestehen?
Recht auf Freiheit
Interessant. Diese Liste kann ich also leider nicht ernst nehmen.
Driftwood schrieb:Freiheitsrechte:Echt, das wollt ihr Häftlingen zugestehen?
Recht auf Freiheit
Artikel 3Da jeder das Recht darauf haben soll ist wohl eine Staatsgewalt unerlässlich die Straftäter von dieser Gesellschaft menschenwürdig fernhält denkst Du nicht?`
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Driftwood schrieb:Wenn ein Mensch eines Verbrechens überführt und schuldig gesprochen wird, dann sieht unser Strafrecht eine Einschränkung seiner Menschenrechte vorund
Driftwood schrieb:Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz (nulla poena sine lege)Jetzt bist du an der Reihe: Auf was willst du hinaus?
Die Würde des Menschen stellt den obersten Verfassungsgrundsatz dar, an dem folglich alle staatliche Gewalt ihr Handeln auszurichten hat. Sie ist daher Maßstab für Legislative, Exekutive und Judikative. Der Staat hat alles zu unterlassen, was die Menschenwürde beeinträchtigen könnte.
Tussinelda schrieb:Kraft Gesetzes können Menschenrechte eingeschränkt werden, diese Einschränkungen können aber auch wieder aufgehoben werden, ist bei der Todesstrafe schwierig, oder nicht? Denn der Tod ist ja nicht nur eine EinschränkungJetzt können sie plötzlich eingeschränkt werden...
Da jeder das Recht darauf haben soll ist wohl eine Staatsgewalt unerlässlich die Straftäter von dieser Gesellschaft menschenwürdig fernhält denkst Du nicht?`Hier wird immer davon gesprochen dass die Menschenrechte für jeden gelten, egal wie abscheulich das Verbrechen war.
wichtelprinz schrieb:Was auf keinen fall geht ist eine Menschen unwürdige behandlung.Wer definiert denn das? Also eingesperrt zu sein empfinde ich schon als unwürdig, für mich selbst.
Driftwood schrieb:Jetzt bist du an der Reihe: Auf was willst du hinaus?Dass ihr immer von Menschenrechte sprecht die JEDEM zustehen. Wenn man dann aber genauer nachfragt, sind es plötzlich doch nicht mehr alle Menschenrechte und auch nicht immer und blah blah...
wichtelprinz schrieb:Die Menschenrechte sind zu achten, nichts setzt diese aus und niemand kann diese jemandem absprechen. Eine menschebwürdige Behandlung hat also nichts mit Verständnis, nichts mit minderer Sogre, nichts mit Gutheissen, nichts mit tolerieren der Taten zu tun und ist überhaupt nicht als solches zu bewerten.Ich für meinen Teil finde das die Todestrafe für bestimmte Tätergruppen eigentlich ein sehr mildes Urteil ist , und sie diesen mehr Menschenrechte entgegenbringt als sie ihren Opfern gwährt haben.
Menschenwürdige Behandlung macht einem nicht zum Mittäter der Tat sondern menschenunwürdige Behandlung wäre Mittäterschaft bei der Unmenschlichkeit.
Können Menschenrechte eingeschränkt werden?http://www.bpb.de/internationales/weltweit/menschenrechte/38627/zehn-fragen?p=all
Während einige Menschenrechte, wie das Verbot der Folter oder der Sklaverei, absolut gelten und unter keinen Umständen – selbst nicht in Notlagen – eingeschränkt werden dürfen, lassen andere Menschenrechte unter sachlich qualifizierten, legitimen Gründen Einschränkungen zu. Zulässige Eingriffszwecke können in einer demokratischen Gesellschaft die Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung, die Verhinderung strafbarer Handlungen sowie der Schutz der Gesundheit oder der Rechte und Freiheiten anderer sein. Die Eingriffe dürfen jedoch nicht willkürlich, sondern müssen auf gesetzlicher Grundlage erfolgen, gut begründet sein und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachten. Über die Zulässigkeit der Einschränkung von Grund- bzw. Menschenrechten entscheiden in Zweifels- oder Streitfällen entsprechende Gerichte, in der Bundesrepublik etwa das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
In ausgesprochenen Notlagen, allen voran im Krieg, kann der Staat zudem auf Grundlage entsprechender "Derogations- oder Notstandsklauseln" in Menschenrechtsabkommen Maßnahmen treffen, die von (nicht-notstandsfesten) Menschenrechten abweichen. Auch hier sind das Diskriminierungsverbot und das Verhältnismäßigkeitsprinzip strikt zu beachten.
Tussinelda schrieb:wir sollen uns das Argument sparen, weil Du es nicht in allen Zusammenhängen verstehst? Ich denke eher nicht!Eure Argumentation baut darauf auf, dass es das Schlagwort Menschenrechte gibt. Jeder der nicht eurer Meinung ist, wird damit konfrontiert.
insideman schrieb:Wer definiert denn das?Das Gesetz.
wichtelprinz schrieb:Das Gesetz.Toll, fahren wir mal nach Uganda. Oder nach Amerika?
insideman schrieb:Toll, fahren wir mal nach Uganda. Oder nach Amerika?Genau - wusste aber nicht ob es hier das Thema ist in Uganda oder Amerika die Todesstrafe abzuschaffen.
wichtelprinz schrieb:Genau - wusste aber nicht ob es hier das Thema ist in Uganda oder Amerika die Todesstrafe abzuschaffen.Ich wollte dir nur sagen, dass ich mir eine Meinung zu Gesetzen machen und die Gesetze nicht meine Meinung machen.
insideman schrieb:Das ist gefährlich. Gesetze sind sehr schnell geändert und nicht immer etwas Gutes.Genau - insbesondere Gesetze die eine Entmenschnlichung zulassen.
Driftwood schrieb:Hast Du jemals von einem Mörder gehört, der in dein Haus kommt, dich in Handschellen mitnimmt, einsperrt und Dir nach einiger Zeit offenbart, dass er dich töten wird - Zeitpunkt wird er dir spätestens 8 Wochen vorher mitteilen. Ca.10 Jahre später, während derer du alleine unter übelsten Bedingungen eingesperrt warst, bekommst du dann deinen Todeszeitpunkt genannt. Dann, wenn es soweit ist, wirst du abermals in Handschellen in einen Raum gebracht und vor den Augen verschiedener Personen ermordet. Vielleicht aber auch nicht - kann auch sein, dass dein Mörder es sich nochmal anders überlegt und dich noch ein paar Monate oder Jahre länger einsperrt um das Spiel dann zu wiederholen.Das auf was du grade hinnauswillst , ist das es defizite gibt wie die Todestrafe praktiziert wird.
Und das findest du zu milde.
wichtelprinz schrieb:Genau - insbesondere Gesetze die eine Entmenschnlichung zulassen.Da unterscheide ich zb. strikt um wen es sich handelt, warum dies passiert ect. Ich mach mir da mehr Gedanken also nur einen Abwehreflex zuzulassen.
Tussinelda schrieb:den Unterschied zwischen einer zeitweisen Einschränkung und der Todesstrafe verstehst Du aber?
Tussinelda schrieb:Kraft Gesetzes können Menschenrechte eingeschränkt werden, diese Einschränkungen können aber auch wieder aufgehoben werden,Statt dumme Fragen zu stellen, wäre es besser die Information auch in entsprechendem Post zu schreiben.